Dark keine Werkstudententätigkeit ausüben
Von: , 08.03.2011 04:53 Uhr
Hallo,
ich habe zum 01.03.2011 meine Bacherarbeit abgeschlossen und wollte vor dem Beginn des Masterstudiums zum WS11/12 eine 6monatige Werkstudententätigkeit im gleichen Betrieb ausüben. Meinem Vorgesetzten gefiel die Idee, weshalb bereits alles genehmigt und auf dem Weg zur Personalabteilung war. Jedoch bekam er dann kurze Ziet später die negative Rückmeldung, dass eine Anstellung meiner Person als Werkstudent nicht möglich sei, weil ich bereits [b]vor 8Jahren für 4Wochen einen Ferienjob im gleichen Unternehmen an einem anderen Stadort ausgeübt habe
Nach einem Telefont mit der Personalabteilung wurde mir nur kurz gesagt, dass es da ein Gesetz gebe und man daran gebunden sei
Ich würde dort gerne arbeiten, mein Vorgesetzter würde mich gerne anstellen, der Abteilungsleiter auch, ich bin auf die Stelle finanziell angewiesen, ich könnte an meinem Bachelorthema weiterarbeiten und mich damit stärker an das Unternehmen binden um dort später auch fest eingestellt zu werden und jetzt soll es da irgendein ein "intelligentes Gesetz" geben, dass mir Steine in den Weg legt obwohl beide Seiten es befürworten würden
Kann mir dazu vielleicht irgendjemand bitte etwas sagen bzw. mir bitte weiterhelfen. Ich bin im moment doch etwas verzweifelt, da eigentlich alles bereits geregelt war und ich mich bereits danach ausgerichtet habe?
Wie ist die Rechtslage? Wie kann ich das mit der Personalabteilung regeln? Gibt es da eine Möglichkeit oder werde ich gezwungen sein mir eine neue Stelle zu suchen?
Vielen Dank
