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Re: Untermiete Kündigungsfrist
ich empfehle immer gütliche einigung.
hier dürfte eine 2-wochen-frist greifen, wenn wirklich gar nix im vertrag steht. wenn das aber nicht drinne steht, fehlt natürlich eine der wichtigsten vertragsklauseln!
für die kündigung reicht, dass jemand dabei sitzt (jemand drittes, den du als verlässlichen zeugen nehmen kannst) und du sagst: ich muss leider auf den ...... kündigen - bei angespanntem verhältnis und er vielleicht auch noch rechtsschutzversichert, solltest du das kündigen auch noch in ein paar wenige zeilen gießen und beim anlass mit überrreichen.
wenn du schon ausgezogen sein solltest, reicht, dass du unter zeugen ein sogenanntes
Durch Boten
schreiben in seinen briefkasten wirfst. dann ist die kündigung ordentlich zugegangen.
ABER - immer gilt, möglichst das direkte gespräch suchen und im gespräch eine annehmbare regelung für beide seiten suchen.
wenn du dir das gar nicht zutraust, dann jemanden zuziehen, der die moderation übernehmen könnte.
möglichst keinen anwalt
möglichst kein gericht
es kostet kostbarste lebenszeit und in der regel wird geld zum fenster rausgeschmissen und meistens gibt es einen vergleich, der irgendwo schmerzt.
daher immer versuchen, gütlich durch moderation/mediation einen potentiellen konflikt zu entschärfen und schließlich zu lösen.
xxxxx
es bleibt immer auch die knallharte "ich-versuchs-einfach-tour"
einfach über nacht plötzlich mit sack und pack ausgezogen sein und unter zeugen die schlüssel abgeben/einwerfen - das kann als kündigung gewertet werden. wenn noch etwas miete zu zahlen ist, die miete fristgerecht überweisen und im überweisungstext zb schreiben - "kündigung restmiete".
aus, weg und - wenn du glück hast und kein bullenbeißer das gegenüber ist - ist der käs gegessen.