Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

Von: , 08.03.2011 12:34 Uhr

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt stellt sich dar.

Ich würde gerne eine in Dänemark lebende Person (Staatsangehörigkeit: Dänisch) bei einem deutschen Unternehmen einstellen. Die Person würde in Dänemark weiterhin leben und ist auf Montage unterwegs. Die ersten Monate in Deutschland, dann auch in anderen Ländern. Zwischendurch ist er aber immer wieder Zuhause und bleibt dort auch wohnhaft. Es handelt sich um eine Vollbeschäftigung.

Wie ist diese Person zu versteuern? Welche Unterlagen braucht man dafür? Handelt es sich um einen beschränkt einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Jan

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Hallo,
    ich würde empfehlen, beim Betriebsfinanzamt zu fragen, was u.U. späteren Auseinandersetzungen mit dem Lohnsteuerprüfer vorbeugt.

    Gruss
    Glaser
    Hallo zusammen!


    Folgender Sachverhalt stellt sich dar.


    Ich würde gerne eine in Dänemark lebende Person
    (Staatsangehörigkeit: Dänisch) bei einem deutschen Unternehmen
    einstellen. Die Person würde in Dänemark weiterhin leben und
    ist auf Montage unterwegs. Die ersten Monate in Deutschland,
    dann auch in anderen Ländern. Zwischendurch ist er aber immer
    wieder Zuhause und bleibt dort auch wohnhaft. Es handelt sich
    um eine Vollbeschäftigung.


    Wie ist diese Person zu versteuern? Welche Unterlagen braucht

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Hallo,

    Leider kann ich ihnen da auch nicht helfen,dafür brauchen Sie einen Experten oder Steuerberater.

    Gruß
    monika61

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Er wäre beschränkt steuerpflichtig, wie das aber in der Praxis aussieht, kann ich leider nicht weiterhelfen. Eventuell mal bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt anfragen.

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?


    Hallo,

    diesbezüglich bin ich leider überfragt.

    Mit freundlichen Grüßen

  5. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Hallo Jan,

    gerne würde ich Dir helfen; aber leider kann ich Dir keine fundierten Hinweise geben.

    Aber als deutscher Arbeitgeber solltest Du Dich beim FA erkundigen, welche gesetzlichen Regelungen Du beachten mußt.

    Alles weitere ist Sache des Arbeitnehmers.

    MfG

    Stefan Seidel

  6. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

  7. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Sorry, keine Ahnung.
    Gruß Claus

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Hallo Jan,

    ich würde beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anrufen. Die jeweiligen Sachbearbetier können diesbezüglich Auskunft geben.


    MfG
    UBC

  9. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Hallo,
    zur Versicherungspflicht kann ich leider nichts sagen. Ja, er ist beschränkt Einkommensteuerpflichtig. Am besten beim Betriebsstätten-Finanzamt nachfragen.
    Gruß

  10. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 10 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Da kann ich leider nix zu sagen

  11. Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuer bei EU-Ausländern Arbeitnehmer?

    Das ist sehr komplex und ist eindeutig ein Fall für den Stb.

    Beste Grü´´e

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