Prvate Krankenversicherung

Von: , 08.03.2011 12:51 Uhr

Mein Lebensgefärtin ist 57 Jahre alt und selbständig. Es ist bekannt, dss sie nie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung hineinkommt. Ich bin Rentner, habe ein Kind von 18 Jahren. Ich bin in der GKV und mein Kind ist bei mir versichert.
Meine Frage:
Wie werden wir, meine Lebensgefärtin, mein Kind und ich versicherungstechnisch behandelt, wenn wir heiraten. Meine Frau wird weiter zwangsläufig PKV sein. Und ich mit Kind?
Wie werden wir bei der GKV einkommenmäßig behandelt? Werden alle Einkünfte zu Berechnung herangezogen, obwohl ich vor der Heirat nur ein geringes Einkommen hatte und meine Frau ja weiterhin in der PKV bleiben muss? Oder wird sich an meiner Höhe der Krankenversicherung in der GKV nicht ändern.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Prvate Krankenversicherung

    Hallo,
    bei Dir ist § 10 Abs. 3 SGB V (kannst du dir im Internet auch ansehen) zu beachten. Aus diesem Grunde würde ich vor einer Heirat mit den Einkommensdaten zu deiner gesetzlichen KK gehen und mich ausführlich beraten lassen, in wieweit nach einer Heirat die Voraussetzungen für die kostenfreie Mitversicherung deines Kindes wegfallen.

    VG
    Ayro

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Prvate Krankenversicherung

    Hallo,

    vorab, alles kein Problem: Ihre Ehefrau bleibt weiterhin in der PKV versichert. An deren Beiträgen ändert sich durch die Heirat nichts. Sie bleiben als Rentner in der sogenannten KVDR (Krankenversicherung der Rentner) weiterhin versichert. An Ihren Beiträgen ändert sich durch die Heirat nichts. Ihr Kind bleibt ebenfalls beitragsfrei mit Ihnen versichert solange Schulbesuch (bis 25 Jahre) oder als arbeitslose Jugendliche (bis 23 Jahre).

  3. Antwort von Matthias Hoschek nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Prvate Krankenversicherung

    Hallo und guten Abend "dabeisein" ;-)

    Grundsätzlich ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach der Vollendung des 55. Lebensjahres, selbst mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht möglich. Sie hätten jedoch mit der Heirat für Ihre Lebensgefährtin die Möglichkeit geschaffen, in die kostenfreie Familienversicherung zu gelangen, sobald sie das Gewerbe abmeldet ! Dies sollte sie 13-15 Monate vor Erreichung ihrer Altersrente tun. Die Versicherung Ihrer Tochter ist davon völlig unberührt (bis zum 23. LJ in schulischer Ausbildung kostenfrei... als immatrikulierte Studentin gar bis zum 25.LJ) Der monatliche Beitrag für Sie ändert sich ebenfalls nicht !
    Für detailliertere Fragen rufen Sie mich doch gerne einmal an: 0173-2006795 !

    Beste Grüße, Matthias Hoschek

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Prvate Krankenversicherung

    Hallo,

    sollten Sie heiraten, wird Ihre eigene Versicherung sich nicht verändern.

    Die Familienversicherung Ihrer Tochter wird jedoch erneut geprüft. Ihre Ehefrau darf dann einen bestimmten monatlichen Einkommen nicht übersteigen, damit die Familienversicherung bestehen darf. Ich habe die genaue Höhe leider nicht im Kopf, aber ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse hilft. ;)

    Sollte das Einkommen dennoch über dem erlaubten Betrag liegen, wäre nur noch eine Möglichkeit: Ihr eigenes Einkommen müsste über dem Ihrer Ehefrau liegen, damit es dennoch weiterhin klappt.

    Ich wünsche Ihnen eine schöne Hochzeit.

  5. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Prvate Krankenversicherung


    sorry ich hab keine ahnung ob sich bei heriat was ändert

  6. Antwort von nach 19 Tagen 0 hilfreich
    Re: Prvate Krankenversicherung

    Bei Heirat kommt die Ehefrau in die Familienversicherung, vorausgesetzt, sie ist nicht mehr hauptberuflich selbstständig und verdient unter 355 EUR/400 EUR bei Minijobs.
    Wenn sie das 12 Monate gemacht hat, kann Ihre Partnerin auch wieder selbstständig werden und in der GKV bleiben.

    Wenn Sie aufgund eigenen Einkommens in der GKV sind, ändert sich am Beitrag nichts. Das Einkommen der Ehefrau wird nur berücksichtigt, d.h. zur Hälfte für die Berechnung massgebend, wenn Sie kein Einkommen haben.


    Auch beim Kind ändert sich nichts.

    Ich hofe, ich habe nichts vergessen.

    Gruss

    Barmer Mein Lebensgefärtin ist 57 Jahre alt und selbständig. Es ist
    bekannt, dss sie nie wieder in die gesetzliche
    Krankenversicherung hineinkommt. Ich bin Rentner, habe ein
    Kind von 18 Jahren. Ich bin in der GKV und mein Kind ist bei
    mir versichert.
    Meine Frage:
    Wie werden wir, meine Lebensgefährtin, mein Kind und ich
    versicherungstechnisch behandelt, wenn wir heiraten. Meine
    Frau wird weiter zwangsläufig PKV sein. Und ich mit Kind?
    Wie werden wir bei der GKV einkommenmäßig behandelt? Werden
    alle Einkünfte zu Berechnung herangezogen, obwohl ich vor der
    Heirat nur ein geringes Einkommen hatte und meine Frau ja
    weiterhin in der PKV bleiben muss? Oder wird sich an meiner
    Höhe der Krankenversicherung in der GKV nicht ändern.

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