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Re: Aufstockung in der Ausbildungszeit
Sehr geehrter Herr Hitz,
ehrlich gesagt würde ich auch keinen 31 jährigen Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung einstellen. Das Studium dauert 4 Jahre, was hat er denn nach seinem Abitur gemacht? Kann er denn keine Praktikas vorweisen?
Dass das Studium eigentlich nicht für die Praxis/Wirtschaft geeignet ist, müsste doch im Vorfeld klar gewesen sein, oder?
Das Tätigkeitsfeld dieses Studiengangs sieht laut Uni folgendermaßen aus:
"Ein klar definierbares Berufsfeld gibt es für Magister-Absolventen nicht. Denn Sie erwerben mit dem Magisterabschluss in erster Linie eine wissenschaftliche Qualifikation, die – außer für Lehr- und Forschungstätigkeiten an der Universität – meist nicht direkt berufsbezogen ist. Im engeren Bereich Ihres Faches wird es in aller Regel nur wenige Arbeitsstellen geben. Dagegen gibt es ein breites unspezifisches Berufsfeld, für das zwar ein abgeschlossenes Hochschulstudium notwendig, jedoch keine spezielle Fachrichtung vorgeschrieben ist. In vielen Arbeitsfeldern tritt die fachlich-wissenschaftliche Qualifikation in den Hintergrund gegenüber so genannten Schlüsselqualifikationen, wie analytischem Denken, geistiger Flexibilität, Organisationstalent, schnellem und selbständigem Einarbeiten in neue Arbeitsfelder, sozialer Kompetenz etc., die Sie im Laufe Ihres Studiums innerhalb, aber auch außerhalb der Universität erwerben können. Sinnvolle berufsbezogene Ergänzungen können auch Praktika in Firmen und Betrieben und Zusatzqualifikationen sein, sofern diese nicht zu sehr vom Studium ablenken."
Ob die Ausbildung wirklich geeignet für ihn ist bezweifele ich. Wenn er Internationale Kommunikation studiert hat, wird er sicher nicht als Krankenpfleger glücklich. War das seine Entscheidung?
Daher würde ich vorschlagen, dass er sich an einer Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter bewirbt. Bis dahin wären wohl Praktikas empfehlenswert, damit er etwas Berufserfahrung vorweisen kann. Zudem könnte er in diesem Fachbereich Weiterbildungen machen, die in den Stellengesuchen gefordert sind. Deutsch als Fremdsprache, etc...
Nun zu Ihrer eigentlichen Frage:
Nein, er kann zusätzlich keine Aufstockung beantragen. Außer er macht noch einen Nebenjob auf 400 Euro-Basis, z.B. als Nachhilfelehrer?
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn viel Erfolg!
Liebe Grüße
M.G.