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Re: Mieterhöhung ohne Abrechung
1) Im Mietvertrag nachsehen, ob eine WARMMIETE vereinbart wurde UND eine Klausel, das sich anhand einer z.B. notwendigen Änderung diese auch angepasst werden darf.
Ist nur Warmmiete, dann immer nur schön die 300 bezahlen und nicht mehr. ggf. klagt der Vermieter dann die höheren NK ein, das muss dann abgewehrt werden.
2) Was ist im Mietvertrag vereinbart??
EINE Person? dann kommt jede weitere Person hinzu! Diese verursacht ca. 35 - 40 Euro/Monat zusätzliche Kosten (Wasser, Müllabfuhr, Flurlicht etc.)
Genau Mietvertrag lesen: bei mir steht immer, die NK sind für EINE Person berechnet und jede weitere Person zahlt 40 NK + 35 Möbelabnutzung (Spülmaschine, Waschmaschine, Sofa Bett.....). Dies gilt streng genommen für jeden Tag (daher auch taggenaue Abrechung bzw. Berücksichtigung in der Pauschale der NK nach Wohntagen und nicht Quadratmeter).
Das Gesetz sagt, ab 6 Wochen ist er in jedem Fall dort wohnhaft, auch wenn er nicht gemeldet ist; bis danhin zu Besuch: aber auch der Besuch kostet! Je nach dem was im Mietvertrag hinterlegt ist!
3) Sie zahlen schon NK, nur sind diese in der Gesamt-Miete enthalten (daher gibt es keine Abrechung), nur sind die NK in der sogenannten Warmmiete enthalten (wenn Sie so einen Vertrag haben).
Anpassung geht, wenn es so eine Passage im Vertrag gibt. Ist das nicht definiert, dann bleibt die Warmmiete bis Sie Oma sind, wenn Sie nicht freiwillig mehr bezahlen. Die Person ist schon heikler: üblicher Weise wird das Zimmer für EINE Person vermietet und bei mehr gehts ins Geld (weil ja diese Person ja alles nutzt, was pauschal ist: Müll, Wasser Abwasser.. Wenn Sie NK (Warm) nach qm bezahlen, ist das dann kein Problem: nachsehen im VERTRAG