Nebenkostenabrechnung nach qm oder Personen?
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 10.03.2011 11:14 Uhr
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir haben im September 2010 unsere Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten, die aber komplett fehlerhaft war. Wir haben gleich Widerspruch eingelegt und jetzt eine überarbeitete Abrechnung erhalten, in der teilweise einige Dinge geändert worden sind. Unser Vermieter rechnet sämtliche Kosten (Wasser, Heizung, Strom,Grundsteuer und Versicherungen) darin ab und verteilt diese so wie es ihm wahrscheinlich am besten gefällt. Versicherung und Grundsteuer rechnet er über qm ab, Wasser und Strom rechnet über Personen ab und Heizung per Einheiten.
Wir haben zwar an den Heizungen Zähler dran, aber die funktionieren schon ewig nicht mehr und eigene Wasseruhren haben wir auch aber nur pro Etage. Meines Wissens nach darf er das dann nur über qm abrechnen oder?
Nun meine Fragen:
*Darf er es auf Personen und qm verteilen?
*Zählt ein 1-jähriges Kind als volle Person? (da es ja nicht so viel Wasser brauch, Hauslicht macht es ja auch nicht allein an)
*Wenn Zähler vorhanden sind, muss er die dann nicht auch zur Abrechnung nehmen?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten
