Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

Von: , 10.03.2011 13:12 Uhr

folgendes Problem ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen

meine schwiegereltern haben mir letztes jahr ihr haus geschenkt bzw überschrieben. Ein unentg. wohnrecht nach §§1093 wurde für schwiegereltern im grundbuch eingetragen . Aufgeschoben bedingt durch deren tod auch für mein Mann.
Es war ausgemacht das ich das Haus renoviere unter eigener regie(steht im vertrag) und zusammen mit meinen mann und schwiegereltern im Haus wohne. (steht nicht im vertrag).Mündlich wurde ein mietvertrag ausgemacht. Betriebs und nebenkosten mus ich bezahlen (steht auch im Vertrag.
Gesagt getan , renoviert und umgezogen ins Haus. Mein schwiegervater ist in der zeit leider verstorben.
Jetzt möchte meine schwiegermutter doch nicht mehr mit uns zusammen leben und versucht uns rauszuklagen.
Renovierung und umzug hat ca. 4 monate gedauert habe mein ganzes geld auch rein investiert.
Schwiegermutter streitet alles ab . Beweise habe ich genug . Sie behauptet sie hätte dem ganzen nie zugestimmt .Und wir hätten sie zu allem gezwungen.
Bin nervlich und finanziell am ende, d.h ich kann nicht einfach umziehen mein ganzes geld steckt im haus.
Es gibt dazu noch viel zu erzählen und zu schreiben aber das würde hier den rahmen sprengen.

jetzt meine frage

Kann sie uns von heute auf morgen rausklagen ?
Hab ich gar keine rechte ?
Grunstück ist 700qm groß kann ich das grundstück teilen und mir was bauen ? bebauung 2. reihe ist frei gegeben.
Muss sie dem zustimmen ?
welche möglichkeiten bleiben mir ??

Vielen dank im vorraus

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

    Hallo,
    ich verstehe Dein ganzes Schreiben nicht so recht. Wenn Dir Deine Schwiegereltern doch dass Haus überschrieben haben, so bist Du doch der Eigentümer des Hauses und des Grundstücks und für Deine Schwiegereltern wurde nur ein Wohnrecht nach § 1093 BGB eingetragen. Für wen dann der Mietvertrag, wenn Du doch der Eigentümer bist?
    Deine Schwiegereltern haben die durch die Benutzung verursachten Wohnungs-Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizung) selbst zu tragen (Palandt § 1093 BGB, Abs. 10, Unterhalt des Gebäudes). Alle anderen Betriebs- und Nebenkosten (Versicherung, Grundsteuern usw.) hast Du als Eigentümer zu tragen.
    Wenn Du doch der Eigentümer bist, so stehst Du doch im Grundbuch eingetragen und dieser ganze Vorgang wurde bei einem Notar abgehandelt, mit allen Rechten und Pflichten. Deine Schwiegermutter hat doch den Vertrag mit unterschrieben, falls sie auch, neben Deinem Schwiegervater, Miteigentümerin war.
    Ich verstehe nicht, wie Deine Schwiegermutter, nur als Inhaberin eines Wohnrechts, Dich, als Besitzerin des Hauses, hier herausklagen will bzw. können soll.
    Hat denn Deine Schwiegermutter einen eigenen definierten Bereich im Haus, der ihr als Wohnrecht eingetragen wurde, oder bezieht sich das Wohnrecht auf das ganze Haus? Wie war es denn angedacht, dass Ihr mit deinen Schwiegereltern zusammen im Haus wohnen wolltet? Gab es da eine Aufteilung der Räumlichkeiten, welche zu Deinem Bereich gehören und welche zum Bereich der Schwiegereltern gehören?
    Wenn Du die Eigentümerin der Immobilie bist, so kannst Du doch damit machen was Du willst, auch das Grundstück teilen usw., da muss doch niemend seine Zustimmung dazu geben.
    Bei dieser ganzen Angelegenheit würde ich Dir jedoch empfehlen den Rat und die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen.
    Mfg Falk

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

      vielen Dank erstmal für die anwort

      Wohnrecht nach §§1093 würde wohl bedeuten das sie alleine bestimmen kann wer mit ihr wohnen darf. Ansonsten wäre es so das mann als eigentümer ausgeschlossen wird wenn mann das wohnrecht vergeben tut. Deshalb wurde ein mündlicher mietvertrag ausgemacht. Es ist ein EFH deshalb hat jeder sein schlafzimmer und die restl. räume werden zusammen genutzt.Ich blick da langsam ehrlich gesagt auch nicht mehr durch. Beim anwalt haben wir die nächste woche ein Termin. Grundstück teilen würde angeblich nur mit ihrer genehmigung gehen.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

      hätt ich fast vergessen .Sorry. Die ganzen nebenkosten müsste ich bezahlen weil es im vertrag so stehen würde.Warum hab ich auch nicht verstanden.

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag


        hätt ich fast vergessen .Sorry. Die ganzen nebenkosten müsste
        ich bezahlen weil es im vertrag so stehen würde.Warum hab ich
        auch nicht verstanden.
        Der § 1093 BGB besagt, dass der Berechtigte ein Wohnrecht unter Ausschluss des Eigentümers besitzt. Wenn sich dieses Wohnrecht natürlich auf das ganze Haus bezieht, so kann der Berechtigte auch bestimmen, wer in dem Haus mit wohnt.
        Wenn es einen mündlichen Vertrag gibt, dass Du mit Deinem Mann mit in dem Haus wohnen könnt, so hat dieser Vertrag auch Gültigkeit. Es ist im Nachhinein nur immer sehr schwer eine mündliche Vereinbarung / Vertrag nachzuweisen. Hierfür wären unbefangene Zeugen natürlich von großem Nutzen.
        Wenn in dem schriftlichen Vertrag bei der Übertragung der Immobilie festgeschrieben steht, dass Du die gesamten Betriebs- und Nebenkosten zu tragen hast, dann hat dies auch Gültigkeit.
        Ich befürchte, Du bist auf Deine Schwiegereltern "hereingefallen". Die haben sich wohl vorher sehr gut beraten lassen und jemanden gesucht, der sie im Alter aushält. Wenn dieses Wohnrecht, nach dem Tod Deiner Schwiegermutter, dann auf Deinen Ehemann übergeht, kann ich Dir nur raten, sich gut mit ihm zu verstehen, denn dann gilt das gleiche, was jetzt auch für Deine Schwiegermutter gilt: Freies wohnen, ohne sich an irgentwelchen Kosten beteiligen zu müssen. Für den Erhalt des Hauses und des Grundstücks bist Du als Eigentümer verantwortlich.
        Ich wünsche Dir jedoch alles Gute, vielleicht kann der Anwalt doch noch etwas positives herausholen.
        Mfg Falk

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

          vielen dank für die antwort
          das haben mir meine freunde auch gesagt.Habe halt gedacht das sind arme alte menschen die wollen dir nichts böses . Bin halt ein wenig naiv gewesen. Mit meinen mann das habe ich auch erst im nachhinein verstanden. Selbst wenn schwiegermutter nicht mehr ist gehört mir nichts. Mein mann könnte mich dann auch raus schmeissen . Habe schon gefragt ob ich es rückgängig machen kann. Aber würde auch wohl nur gehen wenn die gegenseite es möchte. Und das will die schwiegermutter nicht.

          danke nochmal

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

    Hallo,
    konnte leider erst heute antworten.
    also die Sache stellt sich schwierig wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. du mußt glaubhaft machen das alles mündlich stattfand, wenn deine Schwiegermutter dem wiederspricht, hast du keine chance. Wende dich an einen Anwalt oder die Verbrauucherzentrale. Die können dir genau weiterhelfen.
    Wünsch dir viel Glück
    Liebe Grüße

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

      Vielen Dank für die Antwort

      Habe heute termin beim Anwalt und Verbraucherz.
      Hoffe da kommt was positives dabei raus.

      L.G

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

        Oh das ist gut. Ich wünsch dir viel glück und denk an dich.
        Wäre schön wenn du dich mal meldest, ob und was du erreichts hast.
        Denk an dich
        Gruß

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

          Das mach ich auf jedenfall

          Danke :-)

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

        Hallo Lunii,
        vorweg geschickt ich bin kein Anwalt und hatte auch so ein Fall auch noch nicht.

        Dich kann die Schwiegermutter nie im Leben raus klagen, das Haus und Grundstück gehört doch Dir.

        Narürtlich kannst Du bauen auf deinem Grundstück, sie hat doch nur Wohnrecht und nicht Niesbrauch wenn ich dich richtig verstanden habe,

        Kann man das Haus vielleicht so umbauen dass zwei abgeschlossene Wohnungen entstehen???

        Kleine Wohnung für die Schwiegermutter und das Wohnrecht ist erfüllt.

        Ist nur meine Meinung, ohne Gewähr sorry
        Hoffe für Euch das beste

        lieben Gruß Petra

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Wohnrecht und mündlicher mietvertrag

      Vielen Dank für die Antwort

      Umbauen möchte die Schwiegermutter nicht, sie möchte uns einfach raus haben.
      Wir haben heute einen Termin beim Anwalt. Werde mal berichten was dabei raus kommt.

      L.G

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