Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

Von: , 10.03.2011 15:17 Uhr

... Lichtmaschine def.

Hallo,

mein Bekannter hat mir seinen VW Phaeton V10 ausgeliehen,
um nach Hause zu kommen. Auf dem Weg ist die Ladestandsanzeige der Batterie auf unter 12 Amp. geskungen und das Batterie und Generator Licht ging an.
Ich bin raus gefahren. und mit letzter Kraft zum VW Händler. Im Nachhinnein stellte der Händler fest dass nicht nur die Lichtmaschine def. ist sondern dadurch eine Schraube vom Freilauf abgerissen ist. Der Schaden dürfte auf ca. 10 000,- € sich belaufen.
Meine Frage , wer haftet in so einem Fall. Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung würde die einspringen oder die haftpflichtversicherung von deim Auto.

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Keine von beiden Versicherungen wird zahlen.
    Die Haftpflichtversicherung/KFZ zahlt nur Schäden von Dritten, die durch das Auto oder das Führen des Fahrzeugs zugefügt wurden.

    Die Privathaftpflichtversicherung zahlt gleich doppelt nicht, da sowohl das Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist als auch das Mieten und Pachten von Gegenständen.

  2. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Da Ihr Bekannter Ihnen den Wagen und nicht Sie sich den Wagen von Ihm geliehen haben, wird sicherlich keine Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Ansonsten würden Sie bei der Haftpflicht auch einen Einschluß gliehender Sachen benötigen, was bei der "Standarthaftpflicht" jedoch nicht der Fall ist.

    MfG
    F.-W. Hollmann-Raabe

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 15 Minuten 1 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Hallo,

    nein, hier tritt die Privathaftpflichtversicherung nicht ein und auch nicht die KFZ Haftpflicht.

    Maximal könnte es sich um Garantie/Gewährleistung des Autoherstellers handeln.

    VG René

  4. Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Hallo Herr Weber,

    in der Regel haftet eine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen. Einzige mir hier bekannte Ausnahme ist die Aachen Münchner mit der sogenannten "VSP" über die Deutsche Vermögensberatung.
    Was die Haftung angeht, dürfte sich hier die Frage stellen, ob der Schaden durch einen Bedienungsfehler (Fahrfehler) oder durch normalen Verschleiß entstanden ist. Verschleiß dürfte Ihnen wohl kaum angelastet werden können. Zugleich dürfte ein VW Phaeton noch nicht so alt sein, dass solch gravierende Fehler auftreten können. Vielleicht kann hier ein Sachverständiger (evtl. der ADAC, wenn Sie bzw. der Eigentümer dort Mitglied sind) den eigentlichen Schadensgrund ermitteln.
    Da es sich um keinen Unfallschaden handelt, zahlt auch keine Kfz-Versicherung und erst recht nicht die (Kfz-)Haftpflichtversicherung des Eigentümers.
    Also: Hinsichtlich der Privathaftpflichtversicherung das Kleingedruckte lesen (und nicht über die Versicherung maulen, wenn diese nicht bezahlt, denn diese hat es dann schon beim Vertragsabschluss mitgeteilt!). Hinsichtlich der Schadensursache mit der Werkstatt und gegebenenfalls mit einem Sachverständigen reden.
    Ansonsten den alten Grundsatz beachten: Die eigene Frau und das eigene Auto verleiht man nicht.

  5. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Hallo Michael,

    bitte kontaktiere für diese Anfrage einen weiteren Experten. Hier kann ich keine Aussage treffen.
    Viel Erfolg.
    mogli-le

  6. Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Leider springt hier weder die Privathaftpflicht noch die Kfz Haftpflicht ein. Wenn überhaupt geht hier nur etwas über eine mögliche Vollkasko.

    MfG

    Stephan Brückner

  7. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Kann man nicht versichern!!!

    Reklamation direkt über VW!!!!!!!!!

  8. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Hallo,
    weder noch. Der Schaden bleibt beim Eigentümer hängen, wenn er Dir kein Verschulden nachweisen kann. Dann haftest Du. Versichert ist das nicht.
    Hoddel

  9. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Die Auto-Haftpfl. sicher nicht.
    Die Privathaftpfl. des Fahrers m. E. auch nicht - aber eine Anfrage bei dieser kann ja nicht schaden.

  10. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Hallo,
    hier zahlt leider gar keine Versicherung. Es sei denn irgendeine exotische Kfz-Garantie oder sowas.

    Privathaftpflicht nicht, da gibt gleich mehrere Gründe (der einfachste: Kfz-Nutzung ist da nie dabei).
    Kfz-Haftpflicht nicht, die ist für den Drittschaden und hier haben wir einen Eigenschaden.
    Vollkasko auch nicht (Betriebsschaden ist ausgeschlossen).

    Viele Grüße
    Andreas

  11. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    hallo michaelweber32,

    1. das ist kein fall für die private haftpflichtversicherung
    2. das ist auch kein fall für eine kfz-versicherung.
    3. das ist das risiko des halters
    4. was kannst du als fahrer eines pkw dafür, dass die ladestandsanzeige absinkt? was kannst du als fahrer dafür das die lichtmaschine defekt ist?

    ich weiß zwar nicht was eine schraube vom freilauf ist, aber wenn man mit einem kfz normal fährt reisst nichts ab.

    das hätte auch alles passieren können wenn dich dein freund heimgefahren hätte und du dabei auf dem beifahrersitz gesessen hättest.

    ich empfehle mal zu checken wie alt das kfz ist und ggf. auf gewährleistung und/oder garantie bei VW zu prüfen.

    vielleicht gab es mal eine rückrufaktion von vw wegen dieser ding.

    vielleicht liegt aber auch einfach nur verschleiß vor.

    von einer einzigen fahrt her kommen die probleme (ausser ggf. die abgerissene schraube) nicht.

    hoffe ich konnte helfen.
    gruss
    marago

  12. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Also die Haftpflichtversicherung vom Auto keinesfalls - die ist ja dafür da, wenn ich mit meinem Fahrzeug einem anderen Auto Schaden zufüge. Hat der Phaeton eine Vollkasko? So wie du das beschreibst, war ja der Defekt schon vorher da, dann müsstest du gar nichts zahlen. Denn der Mangel hat ja schon vor deinem Fahrtantritt bestanden. Es sei denn, es gab einen Unfall.

    Die Privathaftpflicht kommt meines Erachtens nicht in Betracht.

  13. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    Bin ich spontan nicht 100%ig sicher, aber seine Haftpflicht eher nicht, wenn dann schon deine.
    Außerdem kommt mit 10Teur für ne Lichtmaschine etc. extrem viel vor. Was soll das den für ne Freilaufschraube sein?

    Martin
    http://www.der-banker.de

  14. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

    deine PHV zahlt nichjt, da es ein geliehener gegenstand ist

    und die des pkw ebenso nicht, es ist ja ein schaden oder motorschaden etc...kein personen oder sachschaden den das auto angerichtet hat

    was ist das für ein auito wenn für eine lichtmaschine 10.000 € berechnetw erden

    lg

    plappermaul

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Auto vom Bekannten ausgeliehen . ...

      Hallo

      danke für deine Antwort das ist ein paethon v10 Long version und gepanzert
      die Lima kosten sind alleine 1850,- € aber am Freilauf ist eine Schraube abgerissen und die steckt noch im Motorblock sollte es nicht gelingen die Schraube aufzubohren. so muss der v10 Motor zerlegt werden und dass sind dann gesamt kosten Von 11431,- €

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