Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

Von: , 10.03.2011 18:53 Uhr


Hallo,

Vor drei Wochen war der Schornsteinfeger bei mir und hat meine Gastherme gereinigt und überprüft.
Heute habe ich eine Rechnung von meinem Vermieter erhalten, dass ich die Wartungskosten von 74,38€ zahlen soll.
Was ich mich jetzt frage: In meinem Mietvertrag sind unter dem Punkt monatliche Betriebskosten auch der Punkt
"Die Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen, Gaseinzelfeuerstätten und von Warmwassergeräten" aufgeführt. Kann es denn richtig sein, dass ich sozusagen doppelt zahlen muss (also zum einen monatlich umgeschlagen und dann auch noch so zusätzlich)?
Noch zur Info: In meinem Mietvertrag gibt es keine weiteren Klauseln zum Thema Gastherme o.ä.!
Vielen Dank im Voraus

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

    Hallo!

    Zunächst kommt es mir ungewöhnlich vor, daß der Schornsteinfeger Wartungsarbeiten gemacht hat. Dieser ist m.W. lediglich für die Abgasmessung und den Schornstein zuständig. Dies kann aber durchaus regional unterschiedlich geregelt sein!
    Egal, ob es sich nun um die eigentlichen Schornsteinfeger-, oder die Wartungskosten handelt, beide können i.d.R. umgelegt werden. Die von Dir zitierte BK-Art-Nennung bezieht sich auf die Wartung, ich vermute, daß die Schornsteinfegerkosten ebenfalls aufgeführt sind.

    Natürlich darf Dir das nicht doppelt berechnet werden, aber das zeigt sich doch erst durch Studium der BK-Abrechnung. Erst wenn entsprechende Posten dort erneut aufgeführt werden, bewahrheitet sich Deine Befürchtung und Du solltest Deine Einwände geltend machen.

    MfG

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

    Wenn das wirklich in den monatlichen Zahlungen enthalten ist, eigentlich nicht. Die Frage ist, wie sich das aufschlüsseln lässt, also die einzelnen Posten in den Nebenkosten müssten erkennbar sein. Ansonsten hätte ich den Vertrag in dieser Form nicht unterschrieben, weil die Instandhaltung Sache des Vermieters ist.
    MfG

  3. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

    Hallo zurück,

    Nein, das kann nicht richtig sein. Ich würde den Vermieter erst einmal freundlich aber bestimmt zur Rede stellen.

    Abgesehen von dem doppelten Bezahlen ist Wartung der vorhandenen Geräte eigentlich sowieso Vermietersache.

    Gruss,

    Heike

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

      Die Beantwortung Deiner Anfrage ist eine Rechtsberatung. Diese ist nicht zulässig. Anomysiere Deine Anfrage und stelle sie in's Forum. Dann erhältst Du auch Antworten.

      vnA

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

        Hallo Naomi,

        wenn das in Deinem Vertrag so geregelt ist, brauchst Du die Wartung nicht bezahlen. Wenn Du aber der Einfachheit halber selbst bezahlst, mußt Du eigentlich nur aufpassen, daß nicht doppelt abgerechnet wird, also diese Position in Deiner Nebenkostenabrechnung auch nochmal auftaucht, und der Vermieter muß Dir einen Vertrag zeigen, damit Du weißt, ob der Preis überhaupt korrekt ist. Aber üblicherweise zahlt der Besteller und das dürfte ja in Deinem Fall der Vermieter sein.

        In meinem Mietvertrag ist es lustigerweise genau umgekehrt geregelt. Ich soll das selbst bezahlen, habe aber noch nie eine Rechnung bekommen, das wird immer über die Nebenkostenabrechnung gemacht.

        VG

        Nine

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

      Hallo,
      Ihr Schornsteinfeger gehört im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zu den umlagefähigen Kosten. Aber wenn er in der Abrechnung auftaucht und ihr habt ihn schon bezahlt, dann ist die Abrechnung falsch, und Ihrkönnteventuelle Nachzahlungen mit dem Argument die Abrechnung sei falsch verweigert- Ihr müsst ihm ja mir nicht sagen, wo der Fehler liegt.
      Für einen (jungen) Anwalt wäre dies leicht verdiente Geld.

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

      Nach meiner Meinung ja, da dies ausdrücklich vereinbart ist.
      Allerdings nicht zweimal.

      Mfg
      pete88

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

      Hi,

      wenn das eindeutig im Mietvertrag unter Nebenkosten aufgelistet wir zahlt man ja schon die Nebenkosten für das kommende Jahr. Also meines erachtens muß man dafür dann nicht extra bezahlen.

      Gruß
      Ulrike

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

    Hallo,

    Vor drei Wochen war der Schornsteinfeger bei mir und hat meine Gastherme gereinigt und überprüft.
    Heute habe ich eine Rechnung von meinem Vermieter erhalten,
    dass ich die Wartungskosten von 74,38€ zahlen soll.
    Was ich mich jetzt frage: In meinem Mietvertrag sind unter dem Punkt monatliche Betriebskosten auch der Punkt
    "Die Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen,
    Gaseinzelfeuerstätten und von Warmwassergeräten" aufgeführt.
    Kann es denn richtig sein, dass ich sozusagen doppelt zahlen
    muss (also zum einen monatlich umgeschlagen und dann auch noch so zusätzlich)?
    Noch zur Info: In meinem Mietvertrag gibt es keine weiteren
    Klauseln zum Thema Gastherme o.ä.!
    Vielen Dank im Voraus

    Hallo, siehe auch
    http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/4...

    Mit freundlichen Grüßen, uhu43

  5. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

    Hallo,

    der Schornsteinfeger darf keine Wartungsarbeiten ausführen,da er seine eigene Arbeit auch nicht selbst abnehmen darf!

    Hier mal ein Link:

    http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,jdd...

    Schornsteinfeger
    Illegale Geschäfte im Kehrbezirk

    LG vom Schorni

  6. Antwort von nach 70 Tagen 0 hilfreich
    Re: Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

    Nein, musst du nicht doppelt zahlen. Festgelegt ist in deinem Mietvertrag, dass du sie zahlen musst. Entweder es wird zur Jahresabrechnung dann wieder abgezogen (wenn du gleich zahlst) oder du zahlst jetzt und sie tauchen in der NK- Abrechnung nicht mehr auf.

    Lg H.F.

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