uhrheberrcht videounterricht
Von: , 10.03.2011 19:42 Uhr
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das untersagen?
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das untersagen?
Ja, im Grunde darf er das!
Es ist natürlich die Frage unter welchen Bedingungen das Video erworben wurde.
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich
geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das
untersagen?
Das geht, solange das Material in seiner ursprünglichen Form überlassen wurde und nicht kopiert wurde ohen Einwilligung des Urhebers. Das liegt am sogenannten Erschöpfungsgrundsatz.
Gruss
Jens A. Geißler
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich
geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das
untersagen?
Der Herausgeber muss nicht unbedingt der Urheberrechtsinhaber sein. Er könnte auch lediglich ein Nutzungsrecht an dem Video haben. Du kannst versuchen in diesem Fall den oder die Darsteller zu kontaktieren um zu klären wer die Urheberrechte an dem Werk hat. Einfach weitergeben und damit Geld verdienen "is nich".
Grüße
Formator
Ich grüße Sie,
das dürfen Sie: wenn Sie ein Video oder eine CD oder ein Computerprogram, ein Buch etc. kaufen und nachher nicht mehr benötigen und dann sie d. Gegenstand weiterverkaufen, dann ist das in Ordnung. Denn das Recht des Urhebers erschöpft sich nach dem ersten Verkauf. Das gilt für Waren innerhalb Deutschland und der EU (sog. nationale bzw. regionale Erschöfpung).
Haben Sie aber die CD gekauft und daraus eine Kopie gemacht und dann verkauften Sie die Kopie, dann liegt hier eine Urheberrechtsverletzung.
Ich hoffe das hilft
schöne Grüße
Achtung: es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung; es bestehen daher keine Ansprüche.
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich
geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das
untersagen?
Nein - Sie haben keinerlei Verwertungsrechte an dem Video erworben. Würden sie es tun, dann würden sie sich strafbar machen nach § 106 UrhG