Postgeheimnis? Schadensersatz?

Von: , 11.03.2011 01:49 Uhr

Hier ist eine Reklamation von mir an die post. kann ich auf schadensersatz hoffen?


Am Mittwoch dem 9. März habe ich einen Brief mit Schmuck im Wert von 125 Euro vor der Post in Baden-Baden eingeworfen.
Am nächsten Tag kam der Brief in Karlsruhe Hagsfeld bei meinem Freund an. Von ihm habe ich erfahren, dass der Brief gekommen ist, aber kein Schmuck drinnen war.
Der Brief war geschlossen, aber hatte, so wie er es mir beschrieben hatte, ein dreckiges Loch.

Wie kommt es, dass das Postgeheimnis nicht richtig bewahrt wird und Waren entnommen werden? Briefe sogar im Dreck landen?

Im Briefumschlag war enthalten:
- Ein Brief (war enthalten)
- Eine Postkarte (war enthalten)
- Ein Thomas Sabo Armband mit zwei Anhängern im Wert von 90 Euro (war nicht enthalten)
- Ein Ring von Christ im Wert von 35 Euro

Ich bitte Sie darum, dass meine Sachen wiedergefunden werden oder ich zumindest einen Schadensersatz bekomme. Schließlich werden die Briefe, bevor sie weitergeleitet werden sortiert und irgendwo da muss ein Fehler unterlaufen sein. Der Brief war Stabil, somit schließe ich auf Diebstahl und Verstoß gegen das Postgeheimnis.

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    ...vermute, dass Ihre Schlussfolgerungen richtig sind, der Nachweis gegennüber der Post ist aber wohl fast unmöglich. Bleibt nur der Rat für die Zukunft: versichertes Päckchen für derlei Sendungen..
    Gruß,
    Jürgen

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    Guten Morgen,

    Soweit ich weiß, ist die Post nur auf Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.

    Wertgegenstände schickt man mit Wertbrief. Bei Verlust kann man dann Schadenersatz verlangen.

    Diese Aussage ist ohne Gewähr - ist aber auf den Postseiten im Internet nachzulesen.

    Ich fürchte fast, dass die Post für den Versand von Wertsachen als Brief nicht haftet.

    Freundliche Grüße

    Conny_Cologne

  3. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    Der Brief war nicht versichert, somit schließe ich jede Möglichkeit auf eine Entschädigung aus.
    Sorry.

    Mit dem löchrigen Brief sich an die Post wenden und auf Kulanz hoffen, wenn es auch nur eine kleine ist. Ist die einzige Möglichkeit, welche ich sehe.

    MfG

  4. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    Guten Tag

    Ich kann nur etwas bzlg. dem Schweizer Recht sagen: Hier müsste man unterscheiden zwischen dem zivilrechtlichen Weg (Schadenersatz), und dem strafrechtlichen (Postgeheimnis).

    Wenn fremde Briefe geöffnet werden, ohne Rechtfertigungsgrund (zB Zoll), ist das strafbar Art. 321ter und Art. 179 StGB. Auch Diebstahl, unrechtmässige Aneignung und Veruntreuung müsste man prüfen.

    Auf der zivilrechtlichen Ebene, habe Sie ausservertraglich Anspruch auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung, kann man jemandem den Fehler nachweisen. Auf der vertraglichen Ebene haben Sie Anspruch aus Nichterfüllung (Je nach Vertrag und Haftungsausschlüsse). Sie können selbstverständlich den entstandenen Schaden nur einmal einfordern, auch wenn mehrere Anspruchsgrundlagen zur Verfügung stehen würden.

    MfG

  5. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    =====
    Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

    Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
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  6. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    Hallo,

    bei einem normalen Brief ist der Schadenersatz komplett via AGB ausgeschlossen. Wertsachen und Schmuck sowieso. Dafür gibt es den Wertbrief. Fazit: Kein Schadenersatz.

    Des weiteren kann ich nichts dafür tun, dass die Sachen wiedergefunden werden.

  7. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    Hallo, ich kann keine 100% Auskunft geben. Weiß nur aus unserer Geschäftspraxis, das da nichts ersetzt wird, wenn nicht versichert versendet wurde.
    Viel Glück.

  8. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    Hallo miina.x3
    Ich bin mir nicht ganz sicher,abersoviel ich weiss,sollten Briefe ,Päckchen oder anderes Postgut,daß etwas wertfolles enthält immer versichert verschickt werden,da sonst kein Schadenersatz bezahlt werden,muss. Liebe grüsse keoma1234

  9. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Postgeheimnis? Schadensersatz?

    Liebe Milina,

    leider kann ich dir deine Fragen nicht beantworten. Vielleicht solltest du einen Rechtsanwalt befragen.

    Viele Grüße
    GH

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