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Re: Mietrecht in einer WG?
Guten Tag!
Vorab: Ich bin kein Anwalt.
Bei deinem Fall fällt mir folgendes auf: Warum sollte man in einem Mietvertrag für ein WG-Mitglied gesondert erwähnen, dass es keine WG sein darf? Man schließt doch den Mietvertrag nur mit denjenigen, die die Wohnung dauerhaft bewohnen. Und wenn das mehrere Leute sind, dann ist das eine WG und man kann nicht sagen, es darf keine WG sein. Das wäre dann nicht schlüssig und nach meinem Empfinden ungültig.
Wegen der Mehrkosten bei Auszug eines Mitglieds würde ich einfach mal schauen, was der Vertrag regelt und wie das Konstrukt ist.
Haben alle WG-Mitglieder einen eigenen Mietvertrag oder gibt es EINEN Vertrag in dem alle Mitglieder erwähnt sind. Bei letzterem Fall haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch. Das heißt, die Vermietung darf auf jedes einzelne Mitglied zugehen und die gesamte Miete bzw. NK einfordern. Egal, wer gerade da wohnt oder nicht. Und in der Regel wird man sich an den wenden, der am leichtesten zu Greifen und am zahlungskräftigsten ist.
Man müsste also ggf. zwischen den WG-Mitgliedern Verträge schließen, wer in welchem Fall welche Kosten trägt, damit man sich das darüber bei demjenigen wiederholen kann, falls man selbst vom Vermieter in Anspruch genommen wird.
Falls jeder einen eigenen Mietvertrag hat (ich weiß garnicht, ob es das überhaupt gibt in der Praxis) haftet jeder nur für seine Sache. Das heißt, die Vermietung kann bei jedem nur dessen Anteil einfordern.
Hoffe, ich konnte helfen.