Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

Von: , 11.03.2011 12:54 Uhr


Es handelt sich um einen Einkommensteuerbescheid 2009

Auf der ersten Seite des Steuerbescheid erfolgt die Feststellung der Steuerermäßigung wg. berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge i. H. v. 948,00 EUR (Ehemann 473,99 EUR, Ehefrau 474,01 EUR).

Auf der dritten Seite steht folgendes:
Altersvorsorgebeiträge 3522,08 EUR
dazu Altersvorsorgezulage 648,73 EUR
Summe 4171,00 EUR
davon abzugsfähig 3801,00 EUR

Die beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres betrugen 98.100 EUR (Ehemann) und 155.933 EUR (Ehefrau). Bescheinigungen über geleistete Altersvorsorgebeiträge von 1946 (2100 abzügl. 154 Zulage) und 1576 (2100 abzügl. 154 Zulage abzügl. 370 Kinderzulagen) liegen vor.

Daraus ergeben sich 2 Fragen:
1. Warum wird in diesem Fall vom Finanzamt die Altersvorsorgezulage auf 648,73 EUR berechnet? Müssten es nicht eigentlich 678 EUR sein, da beide Ehegatten zu 100% ihren Mindesteigenbeitrag geleistet haben?
2. Warum wird der abzugsfähige Betrag gegenüber der Summe um 370 EUR (die Kinderzulage?) gekürzt?

Vielen Dank für die Hilfe,
Lars

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    Sorry, kann ich nicht beantworten.
    Ich sehe das genauso wie Sie.
    Mir fällt nur ein, dass ein ein Kind "herausgewachsen" ist - also nur noch anteilig im Jahr als Kind gezählt hätte (Es zählt das Kindergeld).
    Ansonsten, alle Kinden waren das gesamte Jahr Kinder, hätten 4.200 Euro abzugsfähig sein müssen.
    Versuchen Sie doch die Frage telefonisch mit dem Finanzamt zu klären. An der Lösung wäre ich interessiert.

  2. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    =====
    Hallo Lars vom Mars,

    aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von den Moderatoren gelöscht.

    Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
    Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

    Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries...

    Gruß

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    1. Warum wird in diesem Fall vom Finanzamt die
    Altersvorsorgezulage auf 648,73 EUR berechnet? Müssten es
    nicht eigentlich 678 EUR sein, da beide Ehegatten zu 100%
    ihren Mindesteigenbeitrag geleistet haben?
    Normalerweise sollten der Eigenbeitrag, die Grundzulage und die Kinderzulage angerechnet werden. 2. Warum wird der abzugsfähige Betrag gegenüber der Summe um
    370 EUR (die Kinderzulage?) gekürzt?
    Fragen Sie am besten das Finanzamt, warum nicht der volle Betrag abzugsfähig ist. Laut Gesetz (§10 EStG) wird der Sonderausgabenabzug auch für die Zulagen nach Abschnitt XI. gewährt. Und die Kinderzulage (§85 EStG) steht in eben diesem Abschnitt.

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    Hallo,

    leider ist es mir nicht möglich, ohne den Bescheid selbst zu sehen eine entsprechend, fundierte Antwort zu geben. Ich kann hier nur empfehlen fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    Gruß
    Dieter

  5. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    Hallo Lars,

    gratuliere erst mal zu dem hohen Einkommen Deiner Frau. Ich wäre auch froh, wenn meine mehr verdienen würde, als ich... ;-)

    Die Zulagen müssten in der Tat 678 € betragen, wenn Ihr den Maximalbeitrag bezahlt habt, wovon ich ausgehe, da das Einkommen vermutlich auch in den Jahren davor schon so hoch war, oder? 4.200 € abzüglich der Zulagen, macht einen Eigenbeitrag in Höhe von 3.522 € jährlich. einfach mal bei der Zulagenstelle reklamieren.

    Die 370 € werden abgezogen, weil Ihr dafür ja die Kinder-Zulage bekommt. Also wäre die Gesamtförderung 948 € + 370 € = 1.626 €.

    Grüße
    Volker

  6. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester


    Hallo Lars, es tut mir leid, aber nach allem Durchforsten der Fachliteratur komme ich stets zu dem gleichen Ergebnis wie Du. Ich kann die Entscheidung des Finanzamtes in keiner weise nachvollziehen. Der einzige Rat, den ich Dir geben kann: Entweder zum Finanzamt gehen und Dir den Sachverhalt erklären lassen oder - was ich selbst machen würde - einen schriftlichen "Antrag auf schlichte Änderung" des Steuerbescheides beim Finanzamt stellen und dort den Sachverhalt genau so darlegen. Der Vorteil: dieser Antrag bzw. die anschliessende Entscheidung des Finanzamtes ist m.W. kostenfrei.

    Dir und Deinen Lieben alles Gute

    Wilhelm

  7. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    Hallo Lars,

    ersten fehlt ein wichtiges Hauptdetail, nämlich deine Einkünfte, ausserdem kann jeder um Fragen zu klären kurz bei der zuständigen SachbearbeiterIn anrufen. Die Tel. steht oben rechts unter der Adresse. Vorsorglich aber schon mal Einspruch einlegen, mit dem Text "Begründung wird nachgereicht". Viel ERfolg Evelyn

  8. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    Hallo,
    Voraussetzung für die staatliche Förderung der Altersvor-
    sorge ist, das die Beiträge aus dem individuell versteu-
    erten Arbeitslohn des Arbeitnehmers geleistet werden, zum
    Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge verwendet
    werden und die Vorsorge eine lebenslange Rente garantiert.
    Nicht gefördert werden Beiträge in Unterstützungskas-
    sen und Direktzusagen.
    Die Zulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage
    und der Kinderzulage. Die volle Zulage erhält man jedoch nur, wenn ein jährlicher Mindesteigenbetrag ge-
    leistet wird. Zahlt man weniger, wird auch die Zulage
    entsprechend gekürzt. Die Grundzulage beträgt ab 2008 maximal 154 €. Die Zulage wird bei Ehepaaren beiden
    Partnern gewährt. Sie kann aber nicht von einem auf den
    anderen Partner übertragen werden. Beide müssen also
    einen auf sich lautenden Altersvorsorgevertrag abge-
    schlossen und den Mindesteigenbeitrag eingezahlt haben.
    Für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte Kindergeld erhält, wird eine Kinderzulage gewährt.
    Diese beträgt ab 2008 maximal 185 €.
    Der Gesetzgeber fördert die private Altersvorsorge nur,
    wenn man sich mit Eigenbeträgen selbst daran beteiligt.
    Der mindestbeitrag berechnet sich für 2008 wie folgt:
    Mindestbeitrag (abzüglich möglicher Zulagen) in %
    der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen im Vor-
    jahr (2007) gleich 4 %, maximal 2100 €.
    Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung überprüft das
    Finanzamt von Amts wegen, ob die Zulage oder der zu-
    sätzliche Sonderausgabenabzug für sie günstiger ist.
    Deshalb kann die Frage nicht pauschal beantwortet
    werden, hier müssen alle Voraussetzungen vorliegen,
    dann kann eine entsprechende Antwort gegeben werden.

    Grüße tilgba

  9. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester

    Hallo Lars,

    diese Frage kann (und darf) dir verbindlich nur ein Finanzamt beantworten.
    gruß
    Lutz

  10. Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
    Re: Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid Riester



    Es handelt sich um einen Einkommensteuerbescheid 2009

    Auf der ersten Seite des Steuerbescheid erfolgt die
    Feststellung der Steuerermäßigung wg. berücksichtigter
    Altersvorsorgebeiträge i. H. v. 948,00 EUR (Ehemann 473,99
    EUR, Ehefrau 474,01 EUR).

    Auf der dritten Seite steht folgendes:
    Altersvorsorgebeiträge 3522,08 EUR
    dazu Altersvorsorgezulage 648,73 EUR
    Summe 4171,00 EUR
    davon abzugsfähig 3801,00 EUR

    Die beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres betrugen
    98.100 EUR (Ehemann) und 155.933 EUR (Ehefrau).
    Bescheinigungen über geleistete Altersvorsorgebeiträge von
    1946 (2100 abzügl. 154 Zulage) und 1576 (2100 abzügl. 154
    Zulage abzügl. 370 Kinderzulagen) liegen vor.

    Daraus ergeben sich 2 Fragen:
    1. Warum wird in diesem Fall vom Finanzamt die
    Altersvorsorgezulage auf 648,73 EUR berechnet? Müssten es
    nicht eigentlich 678 EUR sein, da beide Ehegatten zu 100%
    ihren Mindesteigenbeitrag geleistet haben?
    2. Warum wird der abzugsfähige Betrag gegenüber der Summe um
    370 EUR (die Kinderzulage?) gekürzt?

    Vielleicht weil der der Verordnungstext aussagt: "Günstigerprüfung ... entweder Berücksichtigung als Kinderzulage ... oder als Steuervorteil
    ..aber beides .. dolle Idee ...

    den Rest wissen gut gebildete Steuerberater oder Wikipedia ... Vielen Dank für die Hilfe,
    Lars

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