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Re: Zwangsversteigerung: Eigentümer weg???
Ein ganz ähnliches Problem hatte gestern schon jemand. Hier nochmal meine Antwort:
Ich gehe davon aus, daß die Wohnung oder das Haus vom bisherigen Eigentümer genutzt wird/wurde.
Der (Alt-)Eigentümer, der die zwangsversteigerte Wohnung selbst bewohnt (oder sie leerstehen läßt), ist in einer wesentlich schwächeren Rechtsposition als jeder Mieter.
Mit dem Zuschlagsbeschluß hat der Ersteigerer einen vollstreckbaren Titel, mit dem er einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, eine Zwangsräumung vorzunehmen, wenn der vorherige Eigentümer nicht freiwillig geht. Weitere gerichtliche Schritte oder langwierige Fristen sind dazu nicht erforderlich.
Problem ist allerdings, daß der Gerichtvollzieher (und ggf. die Möbelpacker) nicht umsonst arbeiten und natürlich auch wissen, wie die Finanzkraft des vorherigen Eigentümers aussieht. D. h. sie wollen die Kosten von Dir und Du kannst später sehen, wie Du wieder zu Deinem Geld kommst (wahrscheinlich nie). Das kann schon mal TEUR 10 kosten. Also nicht bis zum letzten Hemdknopf bieten, sondern einen Puffer für solche Kosten einkalkulieren.
Ganz anders sieht die Sache aus, wenn es sich um einen Mieter handelt. Eine Eigentumsübertragung, in welcher Form auch immer, ändert nichts am Mietvertrag. Hier müßtest Du den langen Weg gehen über Kündigung wegen Eigenbedarf etc.
Viele Grüße aus dem sonnigen Südhessen
Morelle