Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?

Von: , 11.03.2011 18:37 Uhr


Hallo,

ich wohne in einer Wohngemeinschaft und bin in einem etwas "komischen" Mietverhältnis.

Die Vermieterin lässt die Wohnung offiziell als "Hotel" laufen, d.h. sie kann immer in die Wohnung, sogar in die Zimmer, kann diktieren was wo stehen soll usw.

Die Zimmer werden im Vertrag einzeln und möbliert vermietet. Das Haus steht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Nebenkosten. Sie hat mal gesagt sie sei selbst Hauptmieterin, vielleicht hat sie das Haus wirklich ihrer Tochter vermacht, wer weiss.

Doch die Verträge aller hier wohnenden sind zeitlich begrenzt gewesen und sind auch schon längst ausgelaufen.
Ich selbst habe nur einen mündlichen Vertrag, d.h. ich habe über 3 Monate gezahlt. Eine Kaution musste ich auch nie zahlen.

Nun wollte ich fragen ob es diese Lage rechtens ist?
Vor allem, dass sie unangemeldet in Wohnung und Zimmer kommen kann. (In den Mietverträgen steht etwas von "Bettenmachen").
Und sie uns sagen kann was im Gemeinschaftsraum stehen darf und was nicht.

Kann sie zudem einfach kommen und renovieren wenn wir da sind? Das hat sie nämlich auch bald vor.
Muss sie Kündigungsfristen einhalten?


Kann mir jemand helfen?

Viele lieben Dank!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?

    Wie kann in einem mündlichen Mietvertrag etwas von " Betten machen " stehen ?

    • Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?

      Entschuldigung.
      Ich habe durcheinander geschrieben.

      Alle anderen in der Wg haben einen Vertrag.
      Ich allerdings nicht, mein Zimmer ist ein Ausnahmezimmer innerhalb der Wohnung.
      Jedoch wendet sie auf mich das gleiche an...

      Lg
      Wie kann in einem mündlichen Mietvertrag etwas von " Betten
      machen " stehen ?

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?

    Das Mietverhältnis ist insofern komisch , als dass Sie sich keinen schriftlichen Vertrag haben fertigen lassen.Dieser regelt die meisten Fragen .

    Wenn sie ein Hotelzimmer haben , dann ist Betten machen durchaus üblich , wenn sie eine WG haben eher nicht.
    Kündigungsfristen nach BGB 3 Monate.
    Renovierung müssen sie ertragen , aber nach langfristiger Vorankündigung.( 3ebenfalls 3 Monate)

  3. Antwort von achim23 nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?

    Hallo, es gilt folgendes: wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, gilt die Annahme der Miete durch den Vermieter als Zustimmung zum Zustandekommen des Mietverhältnisses. Dies ist zudem ein Pauschalmietvertrag, d.h. es darf dann keine Nebenkostenabrechnung gestellt werden. Formen, Fristen und sonstige Fragen rund um das Wohnen richten sich dann ausschließlich nach den Bestimmungen des BGB. -Mehr kann ich mangels Info nicht dazu sagen.- Gruß Achim

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?

    Ein mündlicher Mietvertrag ist nicht rechtens. Insofern haben sie auch keine Rechte an Ihrem Zimmer/ der Wohnung - aber auch keine Pflichten.

    VG

    Vippi

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