Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?
Von: , 11.03.2011 18:37 Uhr
Hallo,
ich wohne in einer Wohngemeinschaft und bin in einem etwas "komischen" Mietverhältnis.
Die Vermieterin lässt die Wohnung offiziell als "Hotel" laufen, d.h. sie kann immer in die Wohnung, sogar in die Zimmer, kann diktieren was wo stehen soll usw.
Die Zimmer werden im Vertrag einzeln und möbliert vermietet. Das Haus steht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Nebenkosten. Sie hat mal gesagt sie sei selbst Hauptmieterin, vielleicht hat sie das Haus wirklich ihrer Tochter vermacht, wer weiss.
Doch die Verträge aller hier wohnenden sind zeitlich begrenzt gewesen und sind auch schon längst ausgelaufen.
Ich selbst habe nur einen mündlichen Vertrag, d.h. ich habe über 3 Monate gezahlt. Eine Kaution musste ich auch nie zahlen.
Nun wollte ich fragen ob es diese Lage rechtens ist?
Vor allem, dass sie unangemeldet in Wohnung und Zimmer kommen kann. (In den Mietverträgen steht etwas von "Bettenmachen").
Und sie uns sagen kann was im Gemeinschaftsraum stehen darf und was nicht.
Kann sie zudem einfach kommen und renovieren wenn wir da sind? Das hat sie nämlich auch bald vor.
Muss sie Kündigungsfristen einhalten?
Kann mir jemand helfen?
Viele lieben Dank!
