Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

Von: , 11.03.2011 18:59 Uhr

Ich habe im Oktober des vergangenen Jahres mein BA-Studium abgeschlossen. Im Oktober sowie November habe ich von meinem Lohn eine Lohnsteuer abgezogen bekommen und im Dezember wurde mir dies wieder erstattet. Mein Arbeitgeber sagt, das sei normal im Jahr der Beendigung der Ausbildung. Nur dann kann ich ja jetzt auch keine Steuererklärung machen, obwohl ihr sehr hohe Werbungskosten habe. Wie kann das sein? Gibt es einen Möglichkeit doch eine Steuererklärung machen zu können?

Vielen Dank im Voraus

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Wenn sich durch die Werbungskosten negative Einkünfte ergeben, kann man trotzdem eine Steuererklärung abgeben um sich den Verlustvortrag feststellen zu lasssen.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Sorry, keine Ahnung.
    Gruß Claus

  4. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Hallo,
    wenn Du in 2010 alle gezahlten Steuern zurückerhalten hast, dann kannst Du nur versuchen einen Verlustvortrag für 2011 geltend zu machen.
    Wenn nicht alle Steuern erstattet wurden, dann auf jeden Fall Steuererklärung abgeben.
    Gruss Hermann

  5. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Hallo tinasun,

    natürlich kannst Du eine Steuererklärung erstellen und alle Deine Werbungskosten geltend machen.

    Eine Steuererstattung erhälst Du aber nicht, da Du ja keine Steuern bezahlt hast.

    Ein "Verlustvortrag" bei Einkommen aus nicht selbsständiger Arbeit ist mir nicht bekannt.

    Ich empfehle, mit dem FA einen Beratungstermin zu vereinbaren; das FA darf nicht nur Steuern kassieren, sondern muß auch in angemessenem Umfang beraten.

    MfG

    Stefan Seidel

  6. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Hallo,
    die Frage ist, warum eine Steuererklärugn abgeben. Sie haben keine Steuern gezahlt; besser gesagt, sie haben alles zurück bekommen. Ergo kann es keine Steuererstattung geben.

    Der Arbeitgeber hat mit seiner Aussage recht. Der Monatslohn wird nach der Monatstabelle berechnet. Mit der letzten Lohnzahlung wird ein "Jahresausgleich durch den Arbeitgeber durchgeführt". Hier wird der Jahresarbeitslohn anhand der Jahrestabelle verglichen. Und da am Anfang des Jahres weniger verdient wurde, kommt es zu dieser Erstattung.

    Gruß

  7. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Hallo,

    wieso sollst Du keine Steuererklärung machen können?
    Manche AG machen einen automatischen Lohnsteuerjahresausgleich, das heißt aber nicht, daß Du keine Steuererklärung machen kannst.
    Also einfach abgeben, evtl. bekommst Du statt einer Erstattung (da Du keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer gezahlt hast) einen Bescheid über einen Verlustvortrag, kannst Du dann im nächsten Jahr mit der Steuererklärung einreichen

    Viele Grüße

    Paola

  8. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Da kann ich leider nicht weiterhelfen

  9. Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Wenn Du weiter keine Steuer gezahlt hast als im Okt. und Nov. Dann bekommst Du auch nicht mehr Lohnsteuer erstattet, wenn Du noch eine Erklärung abgiebst. Solltest Du aber negative Einkünfte haben, dann könnte es sich für die Folgejahre lohnen. Es ist aber ratsam einen Stb zu fragen, da aus der Ferne schlecht geantwortet werden kann. Also auf jeden Fall erst einmal zu Stb.

    Beste Grüße

  10. Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuererklärung nach Beendigung BA Studium

    Hallo,

    wenn Ihnen im November viel Lohnsteuer abgezogen wurde, aber im Dezember haben Sie alles wieder erstattet bekommen, wo ist dann das Problem? Auch wenn Sie hohe Werbungskosten haben, Sie können nicht mehr Lohnsteuer erstattet bekommen als Sie im Jahr gezahlt haben. Sie können natürlich eine Steuererklärung machen und das negative Einkommen, was sich durch Ihre hohen Werbungskosten ergibt, als Verlustvortrag feststellen lassen und dann in 2011 diesen nutzen. Daran hindert Sie aber nicht die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich über den Lohn hat durchführen lassen. Machen Sie es einfach!
    Gruß

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