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Re: Vollmacht der Gläubiger
Die Vollmacht muss sich auf den Fall beziehen.
Eine Vollmacht die heisst betrifft falle von bis sind ungültig,
Ausserdem: an ein Inkasso wird generell nicht gezahlt sondern immer nur an den Gläubiger direkt warum das so ist steht hier:
http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf
Auszug :
Inkassobüros
Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen - und soweit es nicht von einem Rechtsanwalt in Personalunion geleitet wird - nur bedingt handlungsfähig.
Neben den Versandhäusern und Banken schalten auch
Energieversorgungsunternehmen, Telekom usw. gerne Inkassobüros
ein. Sie sind nur dazu da, Forderungen einzutreiben.
Zahlen Sie immer nur an das Versandhaus, die Bank, usw., niemals an das Inkassobüro.
Für Schuldner sind Inkassobüros deshalb problematisch, weil einige Unternehmen es besonders gut verstehen, einzuschüchtern und psychischen Druck auszuüben.
Sie sind auch sehr kreativ, neue Kostenarten zu erfinden und in
Rechnung zu stellen und damit die Schuldsumme zu erhöhen.
Inkassobüros dürfen, sofern sie die Erlaubnis dazu haben,
außergerichtlich fremde Forderungen einziehen. Ein Inkassobüro darf nicht damit drohen, Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, wenn Sie nicht zahlen.
Es darf Sie nur in den wenigen Fällen verklagen,
wenn es selbst die Forderung gekauft hat.
Darüber hinaus gibt es berufsständige Inkassounternehmen, die Sie ohnehin im Rahmen Ihrer Sanierung noch kennen lernen werden.
Und zwar, dadurch , dass all diese gerne auch ihren Anteil an Ihnen verdienen möchten.
Die Schreiben diese Gesellen enthalten oft eine faustdicke Lüge.
Sie lautet : ... haben wir den Auftrag unverzüglich gerichtliche Maßnahmen gegen Sie einzuleiten."
Und genau dies können die wenigsten Inkassofirmen. Das kann
nämlich nur der Gläubiger selber oder ein von ihm beauftragter
Rechtsanwalt.
Das heißt für Sie:
Solange ein Inkassobüro mahnt, können Sie die Zahlerei noch lassen.
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