Mietkaution: Fichtenholzfußboden beschädigt?

Von: , 11.03.2011 20:22 Uhr

Hallo,

in meiner ehemaligen Wohnung hatte die Vermieterin einen Fichtenholzfußboden in Wohnzimmer, Esszimmer und Küche gelegt. Fichte ist ein sehr weiches Holz, was in den insgesamt 2,5 Jahren Mietdauer in den genannten, stark frequentierten Bereichen selbstverständlich Gebrauchsspuren hat.

Im Übergabeprotokoll ist von "starken Abnutzungen" die Rede. Die kann ich nicht verleugnen. Wie gesagt, Fichte ist ein sehr weiches Holz. Wir haben Kinder, die hin und wieder etwas fallen gelassen haben, mit den Stühlen kippeln etc. Unter allen Möbeln waren Filzgleiter, aber das hilft auch nicht gegen alles.

Etwa 6 Wochen nach der Übergabe kommt die Vermieterin daher und meint, die Reparatur des Fußbodens würde ca. 1200€ Kosten. Eine Frist wurde mir nicht gesetzt, dass ich den angeblichen Schaden selbst reparieren kann.
Dazu muss man auch sagen, dass im Übergabeprotokoll nicht vermerkt ist, dass der Mieter die Kosten tragen muss. Der Nachmieter wohnt mittlerweile auch in der Wohnung. Deshalb glaube ich auch nicht, dass Sie ernsthaft gedenkt den Fußboden reparieren zu lassen. Sie will meiner Meinung nach nur die Kaution nicht ausbezahlen.

Ich habe meiner ehemalligen Vermieterin daraufhin gesagt, dass ich die Spuren als normale Gebrauchspuren ansehe, dass der Fußboden zu weich für eine Mietwohnung ist und dass im Übergabeprotokoll nicht vermerkt ist, dass die Kosten zu meinen Lasten gehen.

Das will Sie nicht einsehen und hat mir gesagt, der Vermieter könne als Fußboden verlegen was er will. Der Mieter müsse dann damit klar kommen. Ich meine, dass sie dann auch mit den Gebrauchsspuren klar kommen muss.

Ich will meine Kaution wieder haben. Welche Chancen habe ich hier - brauche ich einen Anwalt? Oder ist meine ehemalige Vermieterin hier im Recht?

Gibt es vielleicht irgendwelche Normen / Gesetze, welche Härte ein Fußboden in einer Wohnung mindestens haben muss?

2 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re: Mietkaution: Fichtenholzfußboden beschädigt?

        Gern versuche ich zu helfen:

        So wie Sie es schildern, dürfte die Vermieterin kaum mit Erfolg die Reparatur des Fußbodens verlangen können.
        Gebrauchsspuren sind normal sofern es sich nicht um besondere Schäden (Wasser, Feuer) handelt, ferner müsste die Vermieterin vor Einzug eines neuen Mieters dem alten Mieter Gelegenheit zu evtl. Reparaturen geben.
        Ich denke, Sie haben im Streit gute Chancen, zumal schon im Übergabeprotokoll das Wort Abnutzung" steht und nicht "Schäden".
        Falls sie die Kaution nicht auszahlt, bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt/in, oder ein Mahnbescheid. Ersteres geht schneller und kostet mehr, zweites ist billig und dauert.
        Freundliche Grüße !
        C.R.

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: Mietkaution: Fichtenholzfußboden beschädigt?

        Hi
        schönen Gruß aber fliegende Mieter gibt es noch nicht. Daher muß ein Mieter den gebrauch des bodens natürlich mittragen. Das gilt in jedem fall für den geöhnlichen Gebrauch. Nun Kinder sehen das gewöhnlch nicht so ein daher kann es durch aus zu einer unsachgemäßen nutzung des bodens kommen. Kiefer gilt als weichholz und ist wiederum für Fußböden als belagt nicht unbedingt geeignet. Zudem, ich habe gerade nachgeschaut hat nur Seekiefer eine Boenempfehlung Fichte jedoch icht, das diese viel zu weich ist.
        mfg Peter

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