Ist es rechtsverbindlich Aufhebungskosten uz verla
Von: , 12.03.2011 08:51 Uhr
Ich habe nach dem Umzug in eine andere Wohnung den Stromanbieter gewechselt.
Nun verlangt der vorherhehende Stromanbieter 155,17 € Aufhebungskosten.
Ich würde gern wissen,ob er das Recht dazu hat.
Freundliche Grüße
Jürgen Knackmuß
