Ist es rechtsverbindlich Aufhebungskosten uz verla

Von: , 12.03.2011 08:51 Uhr


Ich habe nach dem Umzug in eine andere Wohnung den Stromanbieter gewechselt.
Nun verlangt der vorherhehende Stromanbieter 155,17 € Aufhebungskosten.
Ich würde gern wissen,ob er das Recht dazu hat.
Freundliche Grüße
Jürgen Knackmuß

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