Beamtenrecht Kommunalbeamtin krank im Urlaub
Von: , 12.03.2011 14:15 Uhr
Hallo,
ich bin Kommunalbeamtin in NRW (5,48 Std tägl. Teilzeit) und während meines Urlaubs erkrankt. Am Morgen des 2. Tages der Krankmeldung, die ich am Vortag nachmittags erhielt, als ich keinen zuständigen Kollegen mehr erreichen konnte, meldete ich mich meineserachtens unverzüglich morgens um 7 Uhr bei meiner direkten Vorgesetzten (noch vor Dienstbeginn) tel. krank. Nun wird mir der 1. Tag als Urlaub angerechnet, obwohl ich mit Attest krankgeschrieben war!!!Ist das in Ordnung, rechtlich so vorgesehen?
Vielen Dank f. d. Antwort
