Rechtsklage möglich?

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 12.03.2011 16:49 Uhr


Guten Tag!
Am 6.3.2011 wollte ich meinen Freund eine Mail schicken mit privaten Text. Jeodch hatte ich seine Mail Adresse nicht richtig gespeichert und schickte sie jemanden der genauso heist. also seine lautet:[E-Mail-Adresse entfernt] und ich schickte an [E-Mail-Adresse entfernt].
nun schickte mir dieser Herr eine Email dass er meine Telefonnummer und Adresse will und ansonsten bekomme ich eine Ehestörungsklage von seinen Anwalt nach Besitzererhebung.
Nun meine Frage: ich schickte meine Nummer damit ich die Sache klären kann, schrieb auch dass mein Freund genauso heißt. Kann er mich noch klagen? Danke für euer bemühen

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechtsklage möglich?

    Hier lesen:
    http://blawg.pascal-kokken.de/?p=1161
    Punkt II ist am wichtigsten - mir stellt sich hier die Frage, ob der Herr selbst nicht den Tatbestand der Erpressung erfüllt. Er nutzt die Situation aus, indem er private Daten anfordern möchte.

    Vermutlich wird kein Richter wegen so etwas die Herausgabe der persönlichen Daten vom Provider fordern - vor allem, da diese meist nur 2-3 Wochen gespeichert werden. Ehe hier ein Beschluss durch ist, sind die zur IP-Adresse (also zur Besitzererhebung) nötigen Daten schon lange gelöscht.

    Achtung: Laienmeinung - ich bin kein Anwalt und berate nicht rechtlich verbindlich!

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rechtsklage möglich?

      danke!

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