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Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...
Ein kleiner "Vorsatz" sei mir gestattet. Seit Ende 2008 befindet sich das Schornsteinfegerhandwerk in einer Situation, die einer gezielten Abschaffung schon ziemlich nahe kommt. Der Gesetzgeber hat gleich drei Regelwerke verabschiedet, die das Schornsteinfegerleben erschweren.
1. Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfgHwG)
Es verpflichtet den jeweiligen BSM, BKM, (Bezirksschornsteinfegermeister, Bezirkskaminkehrermeister) zur Ausstellung von Feuerstättenbescheiden, quasi als Grundstock zur eigenen Abschaffung. Ab 2013 können sich alle deutschen Schornsteinfeger gegenseitig Konkurrenten sein, bis dahin sind ausländische Sprachkentnisse von Vorteil.
2. Die BundesKÜO
Diese Verordnung regelt recht widersprüchlich was wie oft gemacht werden muss und wieviel Geld dafür zu nehmen ist. In einigen Gebieten führt dies zu Zuwächsen auf dem Schornsteinfegerkonto, in anderen Gebieten zur Unwirtschaftlichkeit von Kehrbezirken. Ab 2013 werden die Preise frei verhandelt.
3. Die 1. BImSchV
Auch die ist neu und schwächt das Schornsteinfegerhandwerk in seinen traditionellen Meßaufgaben, beschäftigt sich aber verstärkt mit Feinstäuben und CO - Belastungen von Kaminöfen und anderen ähnlichen Feuerstätten, allerdings auch hier mit Zugeständnissen an den Endverbraucher.
Seit Ende 2008 ist alles komplizierter und unübersichtlicher geworden und ich kann mir gut vorstellen, dass es manch einem Schornsteinfeger reicht.
Mir geht es jedenfalls so, dass ich in meinem Beruf, der so überfrachtet von Bürokratie neuerdings daher kommt, keine Zukunft mehr sehe.
Besonders bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber einen gigantischen Umbruch in diesem Handwerk angestoßen hat und Null Informationen an die Bevölkerung rausschickt. Er überlässt es der Presse für weitere Verunsicherungen zu sorgen und der Schornsteinfeger vor Ort muss erklären und erklären und versteht selbst die Welt nicht mehr.