Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

Von: , 12.03.2011 19:51 Uhr

Verhaltensbedingtes Hausverbot für Bezirksschornsteinfeger.

Frage: Unser Schornsteinfeger hat ein absolut inakzeptables Verhalten. Kaum jemand kommt mit ihm gut aus, die halbe Stadt würde ihn an liebsten "absägen", weil er so anmaßend und impertinent ist.
Außerdem schikaniert er die Bürger mit Berufung auf sein Hoheitsrecht bei der Bewilligung von Heizungs- oder Kaminofenanlagen.
Kann ich meinem Schornsteinfeger ein verhaltensbedingtes Hausverbot erteilen ? Damit widerspreche ich ja im Grunde nicht gegen das Schornsteinfegergesetz, indem ich andere Firmen gerne zulasse.

18 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

    Gegenfrage wer einen freundlichen Bezirksschornsteinfegermeister kennt-bitte melden:)

    Sie können dem BSFM leider nicht so ohne weiteres vor die Tür setzen,denn er hat dass Recht auf seiner Seite:(
    Man kann allerdings einen freien Schornsteinfeger engagieren und den BSFM dann nur für seine hoheitlichen Aufgabe ins Haus lassen.

    Die sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten der Bezirksschornsteinfeger beschränken sich ab 2013 auf Bauabnahmen, Feuerstättenschau und Führung des Kehrbuches.

    LG von Schorni

    Fragen erwünscht:

    Siehe meine Visitenkarte:)

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

      Gegenfrage: Was, wenn ich den Angestellten meines Bez.-Schornsteinfegers in´s Haus lasse, ihn persönlich aus Verhaltensgründen aber nicht ? Für hoheitliche Aufgaben wird er sich ggf. ab 2013 mit einem jew. achverständien unterhalten müssen ;-)
      Beschwerde bei der Innung meinerseits liegt übrigens vor und der Obermeister meint: Aussage gegen Aussage.

      LG Susisorglos

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

        Wenn Sie den Gesellen seine arbeit tun lassen ist das doch ok :)

        Ich würde trotzdem zu den freien Schornsteinfegern wechseln:)

        LG vom Schorni

        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

          Wechseln würden wir ja gerne, daher meine ursprüngliche Frage. Es sieht aber so aus, als ob sich der Bez.-Schornsteinfeger daran festkrallt, bei uns seine "wiederkehrenden Arbeiten" bis 2013 weiter auszuüben und als ob wir nicht wechseln könnten.
          NACH dem 01.01.2013 wird dieser Mann bestenfalls noch zu hoheitlichen Aufgaben kommen dürfen - in Anwesenheit eines Sachbearbeiters :-)

          LG Susi

          • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

            Selbstverständlich dürfen Sie Heute schon wechseln:)

            Was Sie benötigen ist ein Feuerstättenbescheid.

            Er darf Ihnen keine Schwierigkeiten bereiten zu wechseln,das ist Ihr gutes Recht!

            Mehr Infos unter:
            http://www.freieschornsteinfegerwahl.de/homep.htm

            LG vom Schorni

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

              Hey, Schorni - ganz herzlichen Dank :-))
              Ich hab mir die internet-Seite auf Favoriten gelegt und werde mich melden !!!

              LG Susi

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

              Hallo Susi

              wechselwillige Kunden sind ganz herzlich willkommen :)

              Es gibt aber noch viel mehr im Paket :)

              LG vom Schorni

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

              @Schorni, wie sieht das denn bei Euch mit Mitgliedern im westlichen NRW aus ??? Gibt es da Adressen für den PLZ-Bereich 487... ???

              LG Suisorglos

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...


              Hallo Suisorglos,

              wir sammeln gerade Kunden ein die wechseln möchten:)

              Je mehr desto besser,desto eher:)

              LG vom Schorni

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...


      Gegenfrage wer einen freundlichen
      Bezirksschornsteinfegermeister kennt-bitte melden:)

      Die Gegenfrage nach einem freundlichen Bez.Schornsteinfeger kann ich leicht beantworten: so ziemlich alle "Kollegen", die in den benachbarten Bezirken arbeiten - ernsthaft *lach*

      LG Susi

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

    Hallo Susi Sorglos,
    hier bin ich kein Experte - da gibt es gewiss jede Menge andere (z.T. Schornsteinfeger) die Dir besser Auskunft geben können - aber soweit ich die Verordnung verstanden habe, gibt es "Bezirksschornsteinfeger", d.h. die Fegebezirke sind in Bezirke mit Hoheitsschutz aufgeteilt worden.
    Meine Empfehlung an Dich wäre, melde Dich bei der Schornsteinfegerkammer, beschwere Dich über Deinen Schornsteinfeger, drohe evtl. dort ein Hausverbot für diesen einen Mann an und bitte um Veranlassung von evtl. Maßnahmen entweder gegen diesen Feger oder aber damit Dir wenigstens geholfen wird um Zuordnung eines anderen Schornsteinfegers für Dich (soweit ich weiss ist es "Ausnahmsweise" möglich die Gebietsaufteilung aufzuheben.

    Ich hoffe, Dir damit helfen zu können und wünsch Dir viel Glück.

  3. Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
    Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

    Hallo,

    die rechtliche Grundlage spricht tatsächlich für den Bezirksschornsteinfegermeister (BSM). Dieser ist aber kein Halbgott in schwarz, sondern wird durch den zuständigen Regierungspräsident eingesetzt. Verhält sich der BSM inakzeptabel, so sollten Sie beim Regierungspräsident Beschwerde einlegen.

    Grüße

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

      Hallo, Sanierteufel !
      Auch an Dich ganz herzlichen Dank für die Antwort:
      eben genau das habe ich bereits getan. Rückruf vom Obermeister kam prompt. Unser Bez.-Schornasteinfegermeister hat alle Vorwürfe zurück gewiesen, er habe lediglich seine Arbeit gemacht... Da weder er noch ich Zeugen für sein Verhalten haben, da er alleine bei mir aufgekreuzt ist, stehen Aussage gegen Aussage. Alles klar ...?!

      LG Susi

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

    Hier wenden Sie sich bitte an die zuständige Innung für Ihren Regierungsbezirk.

    Es gibt kein Hoheitsrecht, was auch immer das sein soll. Es gibt hoheitliche Aufgaben, wie die Feuerstättenschau oder Bauabnahmen, hier werden wir sachverständig tätig.

    Zuständig für Beschwerden ist das jeweilige Ordnungsamt des Kreises oder der Kreisfreien Städte.

    Ich kann mir nicht vorstellen das ein Kollege einfach so schikaniert. Es gibt immer 2 Seiten.

    Wenn Anlagen ordnungsgemäß erstellt sind gibt es keinen Grund für "Schikanen".

    Leider habe auch ich selten Abnahmen ohne Mängel. Liegt wohl an der Komplexität der Tätigkeit.

  5. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

    Hallo,

    entschuldige die späte Antwort...
    Ein Hausverbot kannst Du Deinem Bezirksschornsteinfeger so einfach nicht erteilen. Ohne eine Wertung seines Verhaltens (das ich nicht kenne) zu treffen, rate ich Dir, bei wirklich inakzeptablen Verhalten mit ihm zu reden und Ihn darauf hinweisen, dass Du das Verhalten so nicht akzeptieren kannst. Geht er nicht darauf ein, rate ich Dir Dich bei seiner zuständigen Innung (rauszufinden unter www.schornsteinfeger.de) zu beschweren. Sollte auch das nicht fruchten, kannst Du Dich bei der Gewerbeaufsicht des zuständigen Regierungspräsidiums (direkte vorgesetzte Behörde) beschweren.
    Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und würde mich über ein kurzes Feedback freuen....

    Gruß Stefan

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

      Hallo, nnx und Stefan !

      Vielen Dank für Eure Antworten.
      Ich habe mich bereits an die Innung gewandt. Der betreffende Obermeister hat mit meinem BSM gesprochen (der nat. alles betstreitet...) und so bin ich mit diesem Innungs-BSM überein gekommen, dass unsere letzten 3 Termine durch den Gesellen getätigt werden.
      Im Übrigen werde ich dazu dann ZeugInnen zum Kaffee einladen ;-))

      LG Mandy

    • Antwort von nach 26 Tagen 0 hilfreich
      Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

      Ein kleiner "Vorsatz" sei mir gestattet. Seit Ende 2008 befindet sich das Schornsteinfegerhandwerk in einer Situation, die einer gezielten Abschaffung schon ziemlich nahe kommt. Der Gesetzgeber hat gleich drei Regelwerke verabschiedet, die das Schornsteinfegerleben erschweren.
      1. Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfgHwG)
      Es verpflichtet den jeweiligen BSM, BKM, (Bezirksschornsteinfegermeister, Bezirkskaminkehrermeister) zur Ausstellung von Feuerstättenbescheiden, quasi als Grundstock zur eigenen Abschaffung. Ab 2013 können sich alle deutschen Schornsteinfeger gegenseitig Konkurrenten sein, bis dahin sind ausländische Sprachkentnisse von Vorteil.
      2. Die BundesKÜO
      Diese Verordnung regelt recht widersprüchlich was wie oft gemacht werden muss und wieviel Geld dafür zu nehmen ist. In einigen Gebieten führt dies zu Zuwächsen auf dem Schornsteinfegerkonto, in anderen Gebieten zur Unwirtschaftlichkeit von Kehrbezirken. Ab 2013 werden die Preise frei verhandelt.
      3. Die 1. BImSchV
      Auch die ist neu und schwächt das Schornsteinfegerhandwerk in seinen traditionellen Meßaufgaben, beschäftigt sich aber verstärkt mit Feinstäuben und CO - Belastungen von Kaminöfen und anderen ähnlichen Feuerstätten, allerdings auch hier mit Zugeständnissen an den Endverbraucher.
      Seit Ende 2008 ist alles komplizierter und unübersichtlicher geworden und ich kann mir gut vorstellen, dass es manch einem Schornsteinfeger reicht.
      Mir geht es jedenfalls so, dass ich in meinem Beruf, der so überfrachtet von Bürokratie neuerdings daher kommt, keine Zukunft mehr sehe.
      Besonders bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber einen gigantischen Umbruch in diesem Handwerk angestoßen hat und Null Informationen an die Bevölkerung rausschickt. Er überlässt es der Presse für weitere Verunsicherungen zu sorgen und der Schornsteinfeger vor Ort muss erklären und erklären und versteht selbst die Welt nicht mehr.

  6. Antwort von nach 114 Tagen 0 hilfreich
    Re: Verhaltensbedingtes Hausverbot für ...

    Hallo Susisorglos0815,

    Entschuldigung für die späte Antwort. Irgendwie muss mir Ihre Anfrage "durchgerutscht" sein:
    Wenn Sie mit Ihrem Schornsteinfeger überhaupt nicht klar kommen, besteht schon heute die Möglichkeit, einen EU-Schornsteinfeger mit der Kehrung oder Messung der Feuerungsanlagen zu beauftragen, jedoch darf dies bis Ende 2012 kein deutscher Schornsteinfeger sein. Erst danach darf einer aus Deutschland beauftragt werden.
    Bei der Feuerstättenschau und Schlussabnahme ist der Bez.Schornsteinfeger weiterhin und auch nach 2012 der einzige Ansprechpartner, also genau da, wo der Schuh drückt, gibt es keinen Ausweg.

    MfG.

    Storteper

    -----------------------------------------------

    Jetzt auf diese Frage antworten.