krankenversicherung

Von: , 14.03.2011 02:52 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde im Herbst dieses Jahres mein Referendariat für das Lehramt an Gymnasien in Bayern antreten. Da ich im Sommer heirate muss ich mir jetzt schon Gedanken machen, ob ich mich (wie mein Mann, der schon Lehrer und privat versichert ist) privat oder gesetzlich krankenversichern sollte. Denn ich habe gehört, dass es im Mutterschutz dann Probleme gibt, weil man die Beiträge als Mutter (obwohl man ja nichts verdient, wenn man dann zuhause beim Kind ist) voll selbst bezahlen muss. Daneben ist auch interessant, welche Versicherung für unser Kind dann geeignet ist. Kann mein Mann ggf. dann noch wechseln in GKV obwohl er jetzt schon PKV hat?

Was ist also für eine (noch nicht lebenszeit-verbeamtete) Beamtin/Gymnasiallehrerin in Bayern, die Kinder möchte und deren Mann bereits privat versichert ist, die beste Möglichkeit finanziellen Einbußen vorzubeugen?

Vielen Dank im Voraus!!

34 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo,

    genau wie du es schreibst, musst du in der PKV weiter Beiträge zahlen.
    Und wenn mann einmal PKV versichert ist, kommt man grds. nicht mehr zurück in die GKV, es sei denn, man erfüllt den Tatbestand der Versicherungspflicht (z.B. Beschäftgte unter Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitslosigleit).
    Es gibt eine Menge Nachteile in der PKV, so z.B die Nichtbeitragsfreiheit bei Elternzeit und Krankengeldzeit, Im Alter höhere Beiträge, bei Meinungsverschiedenheiten mit der PKV muss man privatrechtlich (kostenpflichtig) klagen, keine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder, usw...
    Vorteil gegenüber der GKV: Da sie risikoabhängig die Beiträge erhebt bzw. durchgeführt wird, bessere Leistungen (ist ja kein Soldaritäsprinzip, wo jeder zahlt, wie er kann, sondern jeder zahlt, wie er muss, und wenn jemand zu krank ist, wird er erst gar nicht versichert). Die Unetrenhemn wollen schließlich Gewinne erzielen, und nicht wie die GKV solidarisch sein. Muss man ganz einfach so sehen.
    Problem bei Euch: Als Beamte hat man Anspruch auf Beihilfe, dass heisst, man bekommt die Hälfte der Krankheitskosten durch den Arbeitgeber/Staat. Man muss somit nut noch die Hälfte versichern. Dies ist in der PKV möglich, in der GKV nicht. Dort zahlt man in der Krankeversicherung den vollen Beitrag, und verschenkt im Prinzip die Beihilfe. Nur in der Pflegeversicherung zahlt man die Hälfte.
    Aus diesem Grunde sind die meisten Beamten auch privat versichert (es sei denn, sie sind zu krank, dann belieben sie in der Solidargemeinschaft, weil sie in der PKV zu viel zahlen müssten, bzw erst gar nicht aufgenommen würden....kann ich voll nachvolliehen.
    Aber daran sieht man, wie sozial die PKV ist...!

    So, wie letzlich dein Schritt aussieht, musst du leider selber entscheiden...
    Grüße,
    Andreas

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Hallo!
      Vielen Dank für deine Antwort! Ja, von den ganzen Nachteilen habe ich eben auch gehört (teuerer Basistarif im Alter usw...), da kommt man eben ins Grübeln ob man diesen Bohei da mitmachen sollte. Aber du hast Recht - die Beihilfe würde ich verschenken. Anscheinend kommts jetzt nur drauf an, die Beihilfe mit einem geschickten Privattarif zu verbinden, damit man für die Eventualitäten (siehe unten) gerüstet ist. Vielen Dank!!

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo,

    ich weiß leider nicht die aktuelle Versicherung und das Alter. Daher eine allgemeinere Antwort:

    Wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:

    Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen:

    - Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub,

    - nicht berufstätiger Ehegatte (z.B. Sabbatjahr, späteres Zweitstudium). Wenn kein Beihilfeanspruch für den Ehemann besteht, kann er ggf. in der kostenlosen Familienversicherung der GKV versichert werden.

    - Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.

    - der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.

    - In der Elternzeit kann es besondere Regelungen geben, wenn der Ehegatte in der PKV ist. Nach der Ehegatteneinstufung wird die Hälfte des Ehegatteneinkommens (abzüglich eines Freibetrages für das Kind/die Kinder) für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Der Beitrag würde aktuell zwischen 143 und 312 Euro liegen. § 240 SGB V (letzter Absatz)
    Falls die gesetzliche Krankenkasse eine günstigere Regelzung vorsieht, würde ich mir die Aussage schriftlich geben lassen und vermerken lassen, dass darauf die Entscheidung GKV oder PKV beruht (bei einer Gesetzesänderung ist das dann aber ohne rechtliche Bedeutung).

    - Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren), den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe bei Kindern im Haushalt, Hebammenleistungen, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

    GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

    - Nachwuchs (Zwillinge?, behindertes Kind?)
    Das Kind kann grds. in der GKV kostenlos versichert werden, wenn ein Elternteil in der GKV versichert ist. Es gibt eine Ausschlussklausel: Wenn die Eltern verheiratet sind und der PKV-Elternteil mehr als 4125 Euro brutto und mehr als der GKV-Ehegatte verdient, ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen. § 10 SGB V
    In diesem Fall ist aber auch eine GKV-Mitgliedschaft für das Kind zu 143 Euro monatlich möglich.

    Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.

    In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

    § 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

    pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

    Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:

    test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

    Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

    Vielleicht interessant:

    focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

    bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

    pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

    Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

    Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

    In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif ohne Zusatzkosten wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

    Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

    Gruß

    RHW

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Hallo!
      Wow!! Danke für die Antwort - die beste, ausführlichste, wie ich finde!!
      Vielleicht haben Sie nochmal Zeit auf meine genauen Daten einzugehen? Sie kennen sich wohl sehr sehr gut aus:
      - im Moment bin ich 24, werde im September 25, also kurz nachdem ich ins Referendariat gehe
      - aber ich heirate schon im August (und weiß noch nicht ob ich schon da "mit in die PKV meines Mannes muss" (apropos - müssen wir dieselbe PKV wählen??)
      - mein Mann ist 32 zum Zeitpunkt unserer Hochzeit und bereits seit fast 3 Jahren mit dem Referendariat fertig und mittlerweile schon lebenszeitverbeamtet, er ist seit seinem Referendariat bei der Debeka, aber nicht sonderlich zufrieden (es wird nicht alles erstattet, von der Beihilfe paradoxerweise aber schon)
      - ich werde im Referendariat noch keine Kinder haben (so zumindest die Planung) und auch noch 1-2 Jahre nach dem Ref nicht. D.h. ich bin noch nicht Lebenszeitverbeamtet wenn ich voraussichtlich schwanger werde(also im zweiten vollen Jahr nach dem Ref)
      - ich möchte nach der Entbindung 3 Jahre beim ersten Kind zuhause bleiben, habe folglich nach 12 Monaten kein Gehalt mehr
      - mein Mann verdient den normalen Regelsatz A14 (3500Euro brutto), wohl netto mehr, wenn wir dann verheiratet sind
      - wir haben aber auch vor, ein Haus nach dem Ref zu kaufen, somit bleibt uns im Monat nicht so viel Geld übrig um noch teure Versicherungen zu zahlen
      - im Moment bin ich noch familienversichert bei meiner Mutter (Angestellte im öffentlichen Dienst), was sich ja aber mit meiner Hochzeit dann erledigt hat bzw. spätestens mit 25 . Ich sehe halt immer hier, wie einfach es ist, egal wie viele Kinder, die familien zu versichern.
      - nach den 3 Jahren Elternzeit möchte ich wieder halbtags arbeiten (mein Mann will zwischendurch auch mal auf halbtags runter gehen, um bei der Familie zu sein)
      - wenn das Kind in die Schule kommt, werde ich wieder voll arbeiten, sofern nicht noch ein Geschwisterchen kommt (wenn das Kind 4 oder 5 Jahre alt ist). Da würde ich dann aber nur ein Jahr daheim bleiben, dann halbtags arbeiten bis es in der Schule ist, dann voll.

      Vielleicht hilft Ihnen diese Grobstruktur weiter, nochmal für diesen Spezialfall zu argumentieren! Das wäre sehr nett!! Herzlichen Dank!

      • Antwort von nach 15 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: krankenversicherung

        Hallo,

        Wow! Das ist aber sehr konkrete Lebensplanung. Sehr erstaunlich!

        Die kostenlose Familienversicherung über die Eltern geht bis zum Tag vor dem Referedariat, max. bis zum 25. Geburtstag. Die Heirat spielt nach § 10 SGB V keine Rolle.

        Man kann problemlos in eine andere PKV wechseln. Die Kinder sollten in eine PKV gehen, bei der ein Elternteil versichert. Sonst kann Probleme wegen der Wartezeiten bzw. evtl. Vorerkrankungen geben.

        Für die Familienversicherung der Kinder sind folgende Punkte wichtig:

        - Wenn das Einkommen des PKV-Ehegatten den Wert von 4125 Euro monatlich im Durchschnitt überschreitet und höher als das Einkommen des GKV-Ehegatten ist, ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen. Als Einkommen in diesem Sinne (§ 10 SGB V + § 16 SGB IV) gelten die Einkünfte laut Steuerbescheid: es werden also Zinsen und Mieteinnahmen und 1/12 von Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitangerechnet. Dagegen können Werbungskosten (Pauschale oder tatsächliche Kosten) abgezogen werden. Der Wert von 4125 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird jeweils zum 01.01. eines Jahres überprüft und steigt mit der allgemeinen Gehalts- und Lohnentwicklung (2011 ist der Wert erstmalig gesunken!).

        Ich würde auf jeden Fall mit der Beihilfestelle klären, ob während der Elternzeit weiterhin Beihilfeanspruch besteht (normalerweise ist das Fall). Falls nicht, ggf. Beihilfe über den Ehegatten?

        Während der Elternzeit und bei Teilzeit sind in der PKV die vollen Beiträge zu zahlen (bei Wegfall der Beihilfe deutlich höhere Beiträge).

        In der GKV gilt für die Beitragsberechnung folgende Regelung, wenn das GKV-Mitglied keine Einnahmen oder niedrigere Einnahmen als 1856 brutto hat. Wenn keine Kinder vorhanden sind, werden die Ehegatten addieet und die GKV-Beiträge von der halben Summe berechnet (max. von 1856 Euro). Für vorhandene Kinder wird von der summe pro Kind ein Freibetrag von 511 oder 851 Euro abgezogen.

        "(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht
        einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen
        Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten
        oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder
        Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind,
        1. für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3
        SGB V nicht besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von einem Drittel,
        2. für das eine Familienversicherung besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von
        einem Fünftel
        der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Für die Beitragsbemessung
        werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds
        und die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich
        aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu
        einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.
        Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht,
        1. wenn die Einnahmen des Mitglieds die halbe Beitragsbemessungsgrenze
        oder die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners übersteigen,
        2. wenn die Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben (§ 1361
        BGB),"

        Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_...

        Seite 3

        Ich persönlich würde eine Tabelle mit den Spalten GKV und PKV machen und mir die aktuellen PKV als Referendarin, ggf. als Stellenlose zwischen Referendariat und Beamtenstatus, als Beamtin in Elternzeit, Beamtin in Teilzeit, Pensionärin etc. ausrechnen lassen plus der Beiträge für die Kinder. Die Berechnung dann bis zur statistischen Lebenserwartung für 24-Jährige durchrechnen.

        Das Gleiche dann für die GKV inkl. Kinder.

        Beide Spalten würde ich nur mit aktuellen Beiträgen rechnen.

        Dann kommt deer Wahrscheinlichjkeitsfaktor ins Spiel. Wie wahrscheinlich ist eine Frühpensionierung (z.B. MS mit 30 Jahren, Burnout mit 40)? Hier wird es schwierig. Vielleicht hat das Internet da noch Tipps und Daten. Wie wahrscheinlich sind Zwillinge/Drillinge? wie wahrscheinlich ist eine gravierende Behinderung eines Kindes? (Link in der ersten Antwort zu möglichen Auswirkungen) Wie wahrscheinlich ist es, dass man dann die aktive Beamtentätigkeit gar nicht wieder aufnimmt (habe ich bei einer Kollegin vor einigen Jahren erlebt)?

        Wie wahrscheinlich sind die Leistungen, die in der PKV ggf. fehlen? Was ist mit Scheidung (helfen da Statistiken)? Was ist, wenn ein Ehegatte frühzeitig stirbt?

        Ja, das ist nicht einfach, das alles mit einzubeziehen (auch nicht angenehm).

        Eine Variante ist auch, die Entscheidung GKV oder PKV hinauszuschieben, bis man nach dem 2. Kind wieder Teilzeit/Vollzeit arbeitet. Diese Variante hätte zwei Negativpunkte: das Eintrittsalter in der PKV wäre dann höher und die Beiträge daher teurer. Bei Erkrankungen bzw. Beschwerden bis dahin können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse eintreten.

        Vor Kürzungen der Beihilfe ist man übrigens nicht sicher. Und die PKV zahlt auch dann nur die Leistungen, die im Vertrag vereinbart sind.

        Ein Punkt kann noch wichtig sein: in der GKV kann man nach 18 Monaten die Krankenkasse (selbst wenn man dann im Krankenhaus liegt). Ein Wechsel von einer PKV in eine andere ist nur möglich, wenn das andere den Vertrag akzeptiert. Bei gravierenden Erkrankungen wird man keinen Vertrag bei einem anderen Unternehmen bekommen. Man begibt sich quasi freiwillig in ein Monopol.

        Diesen Gedanken finde ich persönlich sehr unangenehm.

        Es ist alles eine sehr schwere Entscheidung, für die man auf jeden Fall längere Zeit braucht. Es gibt übrigens gesetzliche Krankenkassen, die Tausende von Beamten versichert haben.

        Gruß

        RHW

  3. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Ihr zukünftiger Mann kann als Beamter nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

    Wenn Sie sich ebenfalls für die private Krankenversicherung entscheiden, dann zahlen Sie Ihren Beitrag nach dem Tarif, den Sie wählen.

    Bei der gsetzlichen Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag einkommensabhänig. Eine Beitragsfreiheit während des Mutterschutzes oder des Elterngeldbezuges kommt nicht nicht in Betracht. D. h. wenn sich Ihr Einkommen in der Elternzeit ändert, kommt ggf. eine niedriegere Beitragsberechnung in Betracht. Allerdings wird bei Personen, deren Ehegatte nicht gesetzlich (also privat) versichert ist, die Beitragsberechnung nach dem halben Ehegatteneinkommen berechnet. Ihr Kind können Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern, allerdings nur, wenn Ihr Ehemann unter 49.500,00 € verdient. Ansonsten sind auch für das Kind Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu zahlen.

    Beispiel für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Sie haben nur Ihr Elterngeld - dieses ist für die Beitragsberechnung nicht relevant. Ihr Ehemann verdient 3.500,00 € brutto. Wenn Ihr Kind bei Ihnen familienversichert ist, können 512,00 € (wenn das Kind privat versichert ist, können davon 851,67 €) abgezogen werden. Somit werden 1.494,00 € (1.324,17 €)für Ihre Beitragsberechnung berücksichtigt. Davon 14,9 % zur Krankenversicherung + 1,95 % zur Pfelegversicherung.

    Letztendlich müssen Sie für sich entscheiden, welche Leistungen Sie von einer Versicherung verlangen und was für Sie günstiger ist, da Sie als Beamtin ja auch Beihilfeansprüche haben. Während Sie in der privaten Krankenversicherung die Differenz zur Beihilfe abdecken können, können SIe sich in der gesetzlichen immer nur zu 100% versichern.

    MfG - Nicole Heredia

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Vielen herzlichen Dank! Dass man auch gesetzlich dann nicht beitragsfrei im Mutterschutz ist, wusste ich noch garnicht! Vielen Dank!!! Es scheint aber so, dass sich das mit der Beihilfe wohl doch mehr rentieren würde. Jetzt muss nur noch die richtige Private und der richtige Tarif wohl her...

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Guten Tag,

    Ihre Anfrage kann ich nicht einfach so pauschal beantworten. Hier ist dann schon eine detailierte und auch in die Tiefe gehende Beratung notwendig. Gerne stehe ich Ihnen hierzu zur Verfügung. Per Telefon, Email und Internetkonferenz lässt sich dies sehr gut bewerkstelligen. Als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler muss ich Ihre Interessen vertreten und somit ist auch eine echte unabhängige Beratung gewährleistet.
    Wenn Sie mögen, dann nehmen Sie über [E-Mail-Adresse entfernt] Kontakt mit mir auf ( info at finanz-konzepte.net). Auf jeden Fall benötige ich tiefgründigere Informationen. Per Email erhalten Sie von mir ein Checkliste hierzu.

    mfg
    B. Röder

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Vielen Dank! Antwort siehe Email!

  5. Antwort von Michael Rischer nach 6 Stunden 1 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo, Psychosasa,

    meines Wissens bleibt die Beihilfe auch in der Elternzeit erhalten (vielleicht nochmal ausdrücklich mit der Beihilfe klären). Als freiwilliges Mitglied würde man in der Elternzeit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge zahlen müssen. Nur pflichtversicherte Mütter zahlen nichts.

    Kinder erhalten 80 % Beihilfe, und kosten daher nur ca. 30,- Euro herum pro Monat. Der Verbleib in der gesetzlichen Kasse macht daher keinen Sinn. Wenn man dann noch beachtet, daß man ja keinen Arbitgeberzuschuß erhält, und den vollen Beitrag (abhängig von den Einkünften zahlen muß, ist die Sache eigentlich klar.

    Ihr Mann kommt als Beamter in keinem Fall in die GKV zurück, und bei Ihnen ist das auch kein Thema mehr. Aber ich sehe auch keine Beitrags- oder anderen relevanten Vorteile, in der Kasse zu bleiben.

    Weitere Tips gibt es in meiner Homepage www.pkv-netz.com.

    Liebe Grüße

    Michael Rischer

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Vielen Dank für die Antwort! Ja so langsam denke ich auch, ist es besser, die Beihilfe "auszunutzen" und sich Gedanken über einen geeigneten Privattarif zu machen. Auch wenn man im Alter usw. wohl ziemlich zu beißen hat, ist die Absicherung der Familie mir eindeutig wichtiger!
      Ich schau mal auf der Seite vorbei! Herzlichen Dank!

      • Antwort von Michael Rischer nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: krankenversicherung

        Hallo, Psychosasa,

        nun, die Beihilfe steigt im Rentenalter auf 70 % an, und damit wird die PKV im Rentenalter dann sogar günstiger, statt teurer. Da haben Beamte schon einen beneidenswerten Vorteil. Sonst kommt es halt darauf an, einen dauerhaft geeigneten Versicherer zu wählen, was mein Spezialthema ist.

        Grüße

        M.Rischer

        • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: krankenversicherung

          Achso? Hey das wusste ich auch noch nicht - BESTEN DANK! Also im Alter doch keine teuren Basistarife..puh das wär ja toll. Bieten Sie denn eine kostenlose Erstberatung an, wenn das Ihr Spezialthema ist? Als Student habe ich leider noch nicht sehr viel finanziellen Spielraum. Wichtig wäre mir eben, zwar relativ niedrige Beiträge aber einen guten Schutz vor allem für meine Kinder, der sich an die Eventualitäten des Lebens auch anpassen lässt. Herzlichen Dank im Voraus!

          • Antwort von Michael Rischer nach 9 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: krankenversicherung

            Hallo, Psychosasa,

            klar, die Beratung ist kostenlos. Alle Kontaktmöglichkeiten sind in der
            Homepage enthalten.

            M.Rischer

            • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: krankenversicherung

              Super! Alles klar! Danke!

  6. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen.

  7. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo,

    wenn der Mann schon privat versichert dann sollten Sie sich auch privat versichern und das Kind später dann auch!!

    Wer versichert sich denn freiwillig in der gesetzlichen KV?? Wenn man sich dann noch mit einer Zusatzversicherung absichern muss dann kann man sich auch gleich privat versichern.

    Beiträge für die KV fallen nach der Entbindung fürs Kind immer an.

    Finanzielle Einbußen......!?

    Das Kind kostet ca. 35€ und Ihr Beitrag liegt bei ca. 150€!

    Sollten Sie sich sehr gut überlegen ob Sie in der gesetzlichen bleiben und nicht sofort in die private gehen!

    weitere Infos:
    unter www.bmfsfj.de.
    unter www.elterngeld.de.
    oder bei mir unter
    http://www.signal-iduna.de/thomas.wolter/Versicherun...


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Versicherungsfachmann
    Thomas Wolter
    _________________________________________________

    SIGNAL IDUNA Gruppe
    Agentur Thomas Wolter
    Anna-Seghers-Str. 125
    28279 Bremen

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 10.00 - 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
    Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
    Mobil: 0171 - 6 81 59 38

    www.thomas-wolter.eu
    [E-Mail-Adresse entfernt]

    Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
    Zuständige Registerstelle:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
    Breite Straße 29, 10178 Berlin,
    Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,
    höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
    www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Dass Sie für die PKV sind, ist ja nicht überraschend, aber anscheinend ist die Antwort ja nicht so eindeutig - siehe die Eventualitäten, die auftreten können im Leben, oben. Man sollte sich da schon genauer Gedanken darüber machen, auch wenn ich in meinem Fall nun die Beihilfe nciht verschenken möchte und es mir nicht so wichtig ist, ob ich im Alter dann viel zahlen muss, sondern wichtiger ist, dass meine Kinder gut versichert sind.
      Dennoch vielen Dank!

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: krankenversicherung

        Hallo,

        wenn Sie Ihre Kinder "gut versichert" haben möchten dann gehts nur über die private KV.

        Dabei ist es egal ob ich dort arbeite oder nicht denn meine Infos habe ich mir vorab von beiden Seiten geholt.....!!

        Stehe Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung!


        Thomas Wolter

  8. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Guten Morgen,

    grundsätzlich ist die private Krankenversicherung die bessere Wahl, da nur sie auf die Beihilfeansprüche abgestimmt werden kann. Das gilt aber für Referendare nur bedingt:
    Bei Referendaren ist der Beitrag zur GKV noch gering, weil er vom Einkommen abhängt. Vor allem bietet die GKV Vorteile, wenn zwischen Referendariat und Festverbeamtung längere Zeiten ohne Einkommen und Krankenversicherung überbrückt werden müssen.

    In Ihrer speziellen Situation (verheiratet) würden Sie aber bei einer solchen Arbeitslosigkeit als Ehegattin 70% Beihilfe über Ihren Gatten erhalten und müßten sich nur zu 30% privat versichern.

    Für die geplante Mutterschaft gibt es zusätzliches zu bedenken:
    Eine beitragsfreie Krankenversicherung würden Sie auch von der GKV nicht bekommen, weil sie als Referendarin/Beamtin nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert sind. Der Beitrag zur GKV würde sich nach den halben Einkommen des Ehegatten richten, das Kind wäre dann beitragsfrei versichert.

    Eine private Restkostenversicherung (50%) müßten Sie in der Mutterschaft unverändert weiterführen. In Bayern gibt es dazu auch einen Zuschuss, dessen Höhe mir als Nicht-Landeskind nicht ad hoc geläufig ist.

    Das Kind wäre dann zu 20% privat zu versichern.

    Eine Rückkehr des Mannes in die GKV ist nahezu ausgeschlossen, das wäre nur über eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer möglich.

    In Ihrer speziellen Situation scheint mir die PKV das Richtige zu sein.

    Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

    Mit freundlichen Grüßen

    w.will

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Vielen Dank für die Antwort!
      Da ich mit meiner Fächerkombination (zum Glück) nicht damit rechnen muss, nicht übernommen zu werden, scheint die PKV auch aufgrund der Beihilferegelung wohl Vorteile zu haben. Jetzt kommt es nur noch drauf an den geeigneten Tarif auch in Hinblick auf die Kinder zu wählen...!

  9. Antwort von nach 7 Stunden 2 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo,
    je nach Alter kostet so ein Anwärtertarif 64 - 66 € im Monat, bei 50 %ige Beihilfe. Das umfasst u.a.Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung.
    Die Eltern können entscheiden, ob das Kind beim Vater oder Mutter dazugenommen wird. Hier gibt Vater Staat 80 % Beihilfe.
    Ein Wechsel ist eher nicht möglich, da er bereits privat abgesichert ist. Andererseits hat er und auch die Familie ein wesentlich bessere Absicherung im Krankheitsfall.
    Gruß H

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Vielen Dank für Ihre Antwort!
      Nach welchen Kriterien ist es denn besser, das Kind beim Mann oder bei der Frau mit zu versichern? Bei dem, der mehr oder der weniger verdient? Oder spielen da noch andere Gründe mit rein?
      Vielen Dank im Voraus!!

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: krankenversicherung

        Hallo,
        das ist vollkommen egal. Im Falle der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting)gibt es keinen Unterschied. Nur bei getrennter Veranlagung wäre es bei dem Besserverdienenden steuerlich interessanter.
        Wichtig ist bei Aufnahme in den Anwärtertarif, dass noch keine Schwangerschaft besteht, da man u.U.mit Ablehnung oder zeitlich begrenztem Risikozuschlag rechnen muss.
        Gruß H.

  10. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo! Leider kenne ich mich mit der PKV nicht so gut aus. Aber was Mutterschutz/ Elterzeit angeht, gibt es tolle Ratgeber vom Bundesfamilienministerium oder sicher auch vom Bayerichen Landesfmilienministerium. Diese können im Internet konstenlos angefordert werden und geben ganz genaue Auskunft über Versicherungsverhältnisse in Mutterschutz und Elternzeit. ich weiß das deshalb so genau, weil ich im Oktober ein Kinde bekommen habe und diese Ratgeber alle gelesen habe. Allerdings habe ich eben die Kapitel über die PKV übersprungen, weil wir beide gesetzlich versichert sind. Mehr kann ich leider nicht sagen. Viele Grüße *

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Hallo!
      Vielen Dank für die Antwort! Genau diese Broschüren habe ich mir zu diesem Zweck auch geholt, aber leider steht da "bei Beamten treten Sonderregelungen auf" oder so ähnlich - daher weiß ich jetzt so viel wie vorher (nach dem Lesen der Broschüre). Aber Danke!!

  11. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo,

    die Fragen sind sehr speziell und sollten im GRunde in einem Gespräch erörtert werden.

    Hier die Antwort in Kurzform:

    Bei der Wahl der GKV ist zu bedenken, ,dass aus dem Gehalt der volle Beitragssatz von 15.5 % plus 1,5 % Pflege zu zahlen ist - ohne Zuschuss.

    Alternative: Beihilfetarif der PKV - Restkosten nur 50 % - bei Kind dann 30 % - also eine sehr günstige LÖsung. Verdient der Ehemann über der Bemessungsgrenze, kann das Kind ohenhin nicht beitragsfrei bei der Kasse versichert sein.

    Im Mutterschutz besteht der Vorteil der Kasse - bei der PKV LÖsung gibt es nur einen Zuschuss von ca 30 EUR.

    Bitte melde Dich bei uns, dann können wir das in Ruhe besprechen - auch was die GKV kostet bzw. ein Beihilfetarif.

    gruß
    jtürk
    www.tuerk-versicherungen.de
    [E-Mail-Adresse entfernt]




    Liebe/-r Experte/-in,
    ich werde im Herbst dieses Jahres mein Referendariat für das
    Lehramt an Gymnasien in Bayern antreten. Da ich im Sommer
    heirate muss ich mir jetzt schon Gedanken machen, ob ich mich
    (wie mein Mann, der schon Lehrer und privat versichert ist)
    privat oder gesetzlich krankenversichern sollte. Denn ich habe
    gehört, dass es im Mutterschutz dann Probleme gibt, weil man
    die Beiträge als Mutter (obwohl man ja nichts verdient, wenn
    man dann zuhause beim Kind ist) voll selbst bezahlen muss.
    Daneben ist auch interessant, welche Versicherung für unser
    Kind dann geeignet ist. Kann mein Mann ggf. dann noch wechseln
    in GKV obwohl er jetzt schon PKV hat?

    Was ist also für eine (noch nicht lebenszeit-verbeamtete)
    Beamtin/Gymnasiallehrerin in Bayern, die Kinder möchte und
    deren Mann bereits privat versichert ist, die beste
    Möglichkeit finanziellen Einbußen vorzubeugen?

    Vielen Dank im Voraus!!

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: krankenversicherung

      Vielen Dank für das Angebot! Ich melde mich per Mail!

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: krankenversicherung

        Alles Klar,

        für weitere Antworten bräuchte ich Ihr Geb. datum

        gruß j.türk
        www.tuerk-versicherungen.de
        Vielen Dank für das Angebot! Ich melde mich per Mail!

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: krankenversicherung

        Nachtrag:

        1) Der Ehemann ist perfekt versichert und kommt auch nicht mehr in die GKV.

        2) Sie könnten sich im Referendariat zu 50 % Restkosten absichern, das kostet zwischen 50 -70 Euro monatlich. Blieben Sie in der Kasse, müßten Sie dem Einkommen entsprechend den vollen Beitragssatz für KV und PV zahlen, d.h. ca. 150 Euro. Da sie ja dann als freiwilliges Mitglied in der GKV sind, müßten Sie auch in der Erziehungszeit die Beiträge in der GKV weiterzahlen. Denn nur versicherungspflichtige GKV Mitglieder sind im Erziehungsurlaub beitragsfrei. Verdient Ihr Ehemann über der JAEG, hätte auch das Kind keine Möglichkeit, in der beitragsfreien Familienversicherung GKV aufgenommen zu werden.

        Also auch nicht optimal :-)

        3) Deswegen die Empfehlung: PKV versichern, in der Erziehungszeit Beiträge weiterzahlen und das geplante Kind beihilferestkostenabsichern, das kostet ca. 30 Euro monatlich!

        TIPP: Beamte bekommen nicht nur das staatliche Kindergeld, sondern zzgl. noch ein sogenanntes Beamtenkindergeld in Form eines kindergeldbezogenen Familienzuschlages von knapp 100 Euro monatlich.

        mfg

        JOhannes Türk
        www.tuerk-versicherungen.de
        Vielen Dank für das Angebot! Ich melde mich per Mail!

  12. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Hallo,
    vielen Dank für deine vertrauensvolle Anfrage. Leider kann ich dir darauf keine verbindliche Antwort erteilen, denn mir persönlich sind die Versicherungsbedingungen der PKV nicht bekannt, da ich versicherungstechnisch gesehen nicht in diesem Bereich tätig bin. Ich kann dir nur empfehlen, dich vor Ort bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bzgl. deines Anliegens und des evtl. Wechsels deines Mannes zur GKV zu erkundigen. Sicher wird man dir dort weiterhelfen können. Das einzige, was ich dir anbieten kann, wäre einen telefonischen oder persönlichen Kontakt mit einem Aussendienstmitarbeiter meiner Krankenkasse herzustellen, sodass ihr ein Beratungsgespräch vereinbaren könnt um weitere Informationen zu erhalten.
    Falls ihr interessiert seid, würde ich mich über eine erneute eMail freuen. Sollte kein Interesse bestehen, so wünsche ich euch dennoch für die Zukunft alles Gute.

    Mit freundlichem Gruß

    I.Ronkholz

  13. Antwort von nach 108 Tagen 0 hilfreich
    Re: krankenversicherung

    Lieber Psychosasa,
    kann Dir leider nicht helfen, tut mir leid.
    Oldie

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