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Re: Rechtsanwalt,kündigung,§3Abs.9BDSG
Hallo Metti,
haben die sich auf §3 Abs. 9 BDSG berufen oder warum schreibst du das da?
Schonmal geschaut, was im §3 Abs.9 BDSG drinsteht?
(9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
mehr steht da nicht. :)
Offenlegen musst du gar nichts, du kannst, wenn du willsst, würde ich aber nicht tun.
Weißt du eigentlich worin der Sinn dieses BEM-Gesprächs liegt? Wenn nicht kann ichs dir gern erklären:)
oder du gehst zu deinem BR/PR deines vertrauens. Den nimmst da sowieso mit hin Tauch da auf keinen Fall alleine auf!!!!!
Ganz wichitg und sprech vorher mit ihm! Was darfst du sagen, wo solltest du lieber den Mund halten, etc. pp.!!!
Hingehen MÜSSEN musst du meines wissens auch nicht.
Grippe und Erkältung sind auch keine Gründe umdort aufzuschlagen, es sei denn du wirst Aufgrund der klimatischen Verhältnisse am Arbeitsplatz Krank, dann ja. Knieprobleme... nunja...kommt auf den Rest und der Art der Knieprobleme an.
Grüßle