Rechtsanwalt,kündigung,§3Abs.9BDSG

Von: , 14.03.2011 06:45 Uhr


Hallo,
ich war in den letzten 12 Monaten ca. 6 Wochen krank,wegen verschiedener Krankheiten.( Erkältung,Grippe,Knieprobleme)
Nun habe ich ein Schreiben vom Arbeitgeber bekommen,zwecks einem Gespräch,was ja auch ok ist.( §84Abs.2SGBix : Wiedereingliederung )
Nun soll ich , laut §3 Abs.9BDSG,meine Krankendaten offenlegen,ist dies gesetzlich so korrekt.
Danke für eine Antwort

Gruss Metti

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechtsanwalt,kündigung,§3Abs.9BDSG

    Hallo Metti,

    haben die sich auf §3 Abs. 9 BDSG berufen oder warum schreibst du das da?
    Schonmal geschaut, was im §3 Abs.9 BDSG drinsteht?

    (9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

    mehr steht da nicht. :)

    Offenlegen musst du gar nichts, du kannst, wenn du willsst, würde ich aber nicht tun.

    Weißt du eigentlich worin der Sinn dieses BEM-Gesprächs liegt? Wenn nicht kann ichs dir gern erklären:)
    oder du gehst zu deinem BR/PR deines vertrauens. Den nimmst da sowieso mit hin Tauch da auf keinen Fall alleine auf!!!!!
    Ganz wichitg und sprech vorher mit ihm! Was darfst du sagen, wo solltest du lieber den Mund halten, etc. pp.!!!

    Hingehen MÜSSEN musst du meines wissens auch nicht.

    Grippe und Erkältung sind auch keine Gründe umdort aufzuschlagen, es sei denn du wirst Aufgrund der klimatischen Verhältnisse am Arbeitsplatz Krank, dann ja. Knieprobleme... nunja...kommt auf den Rest und der Art der Knieprobleme an.

    Grüßle

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechtsanwalt,kündigung,§3Abs.9BDSG

    Dem Arbeitgeber musst du natürlich gegenüber nur bei meldepflichtigen Krankheiten deine Erkrankungen nennen. Es geht hier allerdings eher darum, dass aller Wahrscheinlichkeit du zwar den kleinen gelben Zettel (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber) diesem zwar abgegeben hast, aber wohl nicht den dazugehörigen großen gelben Zettel deiner Krankenversicherung hast zukommen lassen. Dazu bist du allerdings verpflichtet. Denn darauf steht im Kürzel deine Erkrankung und ist notwendig zur Feststellung, ob du in den Krankengeldbezug kommst oder weiterhin die Lohnfortzahlung greift.

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