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Re: Hilfe zur Krankenversicherung
Hallo,
zu 1)
Mit einem Ausbildungsverhältnis entsteht eine Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber wird dich zu Beginn der Ausbildung bei einer Krankenkasse Deiner Wahl anmelden. Was davor war ist völlig egal. Mit zurückliegenden Zeiträumen
hat der Arbeitgeber nichts zu tun.
zu 2)
Eigentlich hast Du die Change auf eine freiwillige Weiterversicherung vertan.
Da ich selbst in der Branche arbeite, kann ich nur den Kopf schütteln, dass Du das hast v
erstreichen lassen. Zur Not hätte auch das Sozialamt den Beitrag bezahlt. Ich hoffe es sind in der Zwischenzeit keine Behandlungskosten entstanden oder du hast einfach mal die alte Versichertenkarte benutzt. Es ist nur eine Frage der Zeit bis das auffliegt und du die Rechnungen als Privatpatient (!!!! mit mit 2,3fachem Satz) nachzahlen musst.
Selbst jetzt hast du normalerweise keine Chance in eine freiwillige Mitgliedschaft zu starten. Die freiwillige Versicherung schließt immer an eine bestehende Mitgliedschaft an; ist als immer eine Fortsetzung der Versicherung. Ein Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht als freiwillige Versicherung starten!
Ich kann Dir nur empfehlen, mit deiner letzten Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und die einzige Möglichkeit zu nutzen wieder einen Krankenversicherungsschutz zu bekommen: Und dabei bist du ganz auf das Entgegenkommen der Kasse angewiesen, dich RÜCKWIRKEND freiwillig zu versichern. Da du den Beitrag sicher nicht selbst nachzahlen kannst, bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Aber die Alternative, überhaupt nicht krankenversichert zu sein, ist in der heutigen Zeit einfach nicht zu verantworten. Also wirst du bei der Krankenkasse und dem Sozialamt "kleine Brötchen" backen müssen, um dich aus der Situation wieder herauszuholen.
zu 3)
Da du wohl bisher keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, wirst Du auch kein Arbeitslosengeld erhalten können. Und nur das Arbeitslosengeld ist eine Basis für die Krankenversicherung wie auch die Ausbildung oder ein anderen Beschäftigungsverhältnis. Demnach wirst du über ALGII auch keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Bleibt also nur entweder kurzfristig ein Beschäftigungsverhältnis (versicherungspflichtig - kein Aushilfsjob) zu finden oder der unter 2 beschriebene Gang zur Krankenkasse und zum Sozialamt. Das Deine Freundin dich finanziell unterstützt ist ja keine Verpflichtung. Demnach stehst du ganz ohne Mittel zum Lebensunterhalt da und hast Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt. Wenn die hören, dass du nicht krankenversichert bist und somit nicht kalkulierbare Kosten auf sie zukommen können, werden sie sicher bereit sein, auch rückwirkend die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung zu übernehmen. Voraussetzung ist hier natürlich, dass deine alte Krankenkasse mitmacht. Also am Besten sofort (und ich meine damit heute - Zeit solltest Du ja haben) zur Kasse gehen, die Situation schildern und um entsprechende Veranlassung bitten, dich rückwirkend freiwillig weiterzuversichern.
Viel Erfolg.
Gruß
Karsten