Fotos von Penthaúse-Dachterrasse

Von: , 15.03.2011 14:23 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
Wir bewohnen in einem 5-stöckigen Hochhaus eine Penthause -Wohnung mit ca. 100m2 Dachterasse, die so auch in dem Mietvertrag steht.(75m2 Wohnfläche und ca. 100m2 Dachterrasse). Jetzt haben wir Streß mit der Hausverwaltung. Sie hat ohne unser Wissen als Mieter eine " Dachbegehung durchgeführt und Fotos von unserer Dachterrasse gemacht.Die Vermieterin sagt, sie hätten sie kurz vorher informiert und gebeten mit hoch zu gehen. Ich bin Bio-Bauer und wir pflanzen in Töpfe div. Kräuter und Blumen auf der Terrasse was durchaus erlaubt ist. wir hatten zu diesem Zeitpunktin einer Ecke der Terrasse ein Haufen mit grobem Abraum der div. Pflanzgefäße und ein kleiner Haufen mit Blumenerde zum befüllen von Töpfen(vorrübergehend! ) gelagert. Wir achten aber penibel darauf , daß kein größerer Unkrautwuchs am Rand und in den Spalten zwischen den Waschbetonplatten sich befindet, damit die Dachhaut darunter nicht beschädigt wird.
Dürfen die das??Unangemeldet in unsere Privatsphäre eindringen und auch noch Bilder zu machen??Wir bezahlen viel Geld für eine 2-Zimmerwohnung mit Terrasse(880mit Nebenkosten). Da war für uns wichtig diese Dachterrasse dabei zu haben mit der Gewißheit, da kann uns niemand reinschauen außer vom Satelit aus.
(z.B. Sonnen mit leichter Bekleidung). Jetzt das!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fotos von Penthaúse-Dachterrasse


    Da die Dachterrasse offenkundig frei zugänglich war, stand dem Fotodrang nichts hindernd entgegen, nicht einmal das Recht am eigenen Bild, da lediglich Plfanzen und die Terrassse abgelichtet wurden, unter denen bzw. auf der nicht einmal eine einzige Hanfkultur zu sehen war - oder vielleicht doch und deshalb die viele Aufregung?

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Fotos von Penthaúse-Dachterrasse

      Sorry, diese Antwort könnte ich bis jetzt noch nicht als besonders hilfreich anklicken:
      Die Dachterrasse ist selbst nicht frei zugänglich, nur durch unsere Wohnung. Die Hausverwaltung hat die Möglichkeit über eine Leiter vom Treppenhaus auf das Flachdach über unserer Wohnung zu kommen, von der aus unsere Dachterrasse frei einsehbar ist, was sie ansonsten natürlich nicht ist, sondern nur vongaaaanz oben. Hier gehts einfach ums Prinzip. Zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Verwaltung entschließt, auf das Dach zu steigen, kann sie nicht wissen was oder wer gerade auf der Terrasse ist. Ich kann nicht einsehen, daß ich akzeptieren soll, daß jederzeit jemand vom Dach aus kontrollieren kann was auf der Terrasse passiert. Die Terrasse ist schließlich Mietgegenstand und ich zahle dafür Miete . Ich erwarte einfach daß die sich vorher anmelden und einen Termin ausmachen wie bei jeder Wohnungsbesichtigung auch.
      Das mit der Hanfkultur war auch lustig ok.zugegeben. Das ganze empfinde ich leider nicht ganz so lustig. Das wäre für mich ein Grund wieder auszuziehen, wenns so wäre.

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Fotos von Penthaúse-Dachterrasse


        Sie haben keinen Anspruch darauf, dass niemand von anderen Gebäudeteilen aus Einsicht auf ihren Balkon oder Dachgarten nehmen kann. Selbst der Einblick duch das Fenster in Ihre Wohnung aus jeder Richtung kann nicht verwehrt werden. Dazu gibt es allerdings Möglichketien wie Gardinen etc., die diesen Einblick erschweren oder Jalousien bzw. Rolladen, dies eine Störung durch Blicke unmöglich machen.

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fotos von Penthaúse-Dachterrasse

    Hallo,

    was sagt denn Ihr Mietvertrag dazu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Philipp Spoth

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fotos von Penthaúse-Dachterrasse

    Hallo verehrter User,
    Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die "Telefonitis" verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! --
    Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
    Beste Grüße USKO

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