Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

Von: , 20.03.2011 07:55 Uhr


Hallo....

Ehepaar steht kurz vor der Scheidung. Die Eheleute besitzen ein Haus; die Ehefrau ist als alleinige Eigentümerin eingetragen. Zugewinn ist klar. Es entsteht ein erbitterter Kampf wegen der Ausgleichszahlung.
Was geschieht eigentlich, WENN KEINE Einigung möglich ist????

Vielen Dank für eure Hilfe.

Allen wünsche ich noch einen schönen Sonntag

Liebe Grüße

Steffi

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    Hallo Steffi,
    wenn keine Einigung möglich ist, dann kommt es zu einem Gerichtsstreit und hier wird der Fall neu aufgerollt, das heisst das Gericht bestimmt einen unabhängigen Sachverständigen, der die Immobilie schätzt, die Kosten werden auf beide Parteien umgelegt. Der Streitwert wird bestimmt und nach diesem Streitwert werden die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnet. Das heisst im schlimmsten Fall zahlen beide Parteien gewaltig drauf. Ich kenne einen Fall da kamen Prozesskosten von 60.000 € zusammen. Da sollte man sich überlegen, ob man sich nicht aussergerichtlich einigt.
    Liebe Grüße

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    hallo,
    dann kommt das vor gericht

    lisa

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    hallihallo, leider kann ich dir dazu keinen rat geben.
    ich hoffe aber andere können dir helfen. gruß yvi

  4. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    hallo,
    ich vermute, dann wird übers gericht entschieden.... und ich vermute auch, das sich das ziemlich lange hinziehen kann und auch ein recht teures unterfangen werden kann.....
    sind aber nur vermutungen....
    genaue auskunft wirst du wohl nur über einen rechtsanwalt erhalten!
    alles gute und viel glück!

  5. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    Hallo,

    wenn sich das Ehepaar, auch mit den Anwälten, nicht einigen können, wird es vom Gericht entschieden. LG

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    Hallo Steffi,
    soweit ich das annehmen kann, wird dann eine Einigung vor Gericht notwendig sein.
    Gruß CZ

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus


    Hallo
    das kann immer böse enden....
    Leider kenn ich mich da nicht genau mit aus...
    LG Sandy

  8. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    SOLLTEN DIE ANTRÄGE STREITIG SEIN; SO WIRD DAS GERICHT ENTSCHEIDEN. SICHERLICH MÜSSTE DANN DIE EIGENTÜMERIN AN DIE GEGENSEITE GELEISTETEN ANTEIL ZAHLEN - SONST WÄRE JA ALLES UNFAIR

  9. Antwort von nach 20 Tagen 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    Hallo Steffi2010

    wer nutzt das Haus? Diese(r) muss einen Nutzungsausgleich an den anderen Bezahlen (jeder muss beweise, dass es mehr oder weniger ist (Mietspiegel etc.), Dann vor Gericht (das kostet nicht so viel wie die erforderlichen Anwälte).

    Also egal wie weit man auseinander liegt, die Anwälte sind teurer.
    Letzlich kann man die Zwangsversteigerung vorantreiben mit dem Ergebnis. Was dort herauskommt (man kann auch selbst bieten) ist Glücksache.

    Gruß
    EJM

  10. Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
    Re: Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

    Hallo ...
    bei keiner Einigung wird der Verkehrswert des Hauses ermittelt ( kostet wieder ) und geteilt.

    Gruß Batman217

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