Übergabe Mietobjekt

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 30.03.2011 10:21 Uhr


Hallo,

wir hatten die Übergabe eines Mietobjektes wobei hier folgendes entstand. Laut Mietvertrag wurde vereinbart das alle Räume bei Vertragsende fachgerecht gemalert in weiß zu übergeben sind. Nun gibt es ja hier mittlerweile viele Urteilte zu, so das ich nicht sicher bin was korrekt ist. Mietverhältnis bestand für gute 4 Jahre.
Übergabe erfolgte nun gestern im ungemalerten Zustand.
Ich habe ja kein Problem damit wenn die Wände gut aussehen würden, aber eine Wand ist intensiv grün, eine andere orange und eine weitere dunkelrot. Das kann doch nicht sein, das ich das akzeptieren muss oder? Welche Möglichkeiten habe ich?

Desweiteren ist ja morgen der letzte des Monats und bis dahin wird es der Mieter nicht mehr schaffen zu renovieren. Auch hier sehe ich die Schuld bei ihm. Er hätte das rechtzeitig klären können oder? Auch der Übergabetermin wurde ein Tag vorher vereinbart. Habe ich Anspruch auf die Miete für April wenn er auch nur wenige Tage zum malern braucht? Aber so kann ich ja die Mietsache nicht nutzen.

Ist der Mieter dennoch verpflichtet mir einige Schlüssel rauszugeben wegen Zugangs an der Mietsache?

Danke für die Antworten

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Übergabe Mietobjekt


    Weisen Sie den Mieter auf die vermeintlich vertragswidrige Rückgabe der Wohnung im Übergabeprotokoll unter Zeugen hin. Falls Ihr vorhandener neuer Mieter aufgrund der erforderlichen Renovierung später mit der Mietzahlung einsetzt, können Sie versuchen vor Gericht Schdenersatz gegen den scheidenden Mieter geltend zu machen. Einen kleinen Ausgelich Ihrer damit zunächst einhergehenden Kosten machen Sie durch Aufrechnung der Kaution gut. Den Rest erklärt Ihnen dann später ein Richter im Urteil, das nach geltender völlig uneinheitlicher Rechtsprechung, wie auf hoher See, wo man sich Sie vor Gericht bekanntlich "in Gottes Hand" befindet, ebenso für wie gegen Sie lauaten kann. Dieses Wagnis teilt allerdings auch der scheidenden Mieter! Sie haben ihm gegenüber immerhin den einstweiligen Vorteil der Kaution und die von ihm bislang gezahltgen Kaltmieten als Steitkasse zur Verfügung, was machen Mieter nachdenklich stimmen könnte, wenn man ihm dies in der geschilderten Form deutlich macht.

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