Verkaufsverhandlungen per Mail

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 02.04.2011 00:51 Uhr

Rechtslage

Ich wollte was verkaufen und habe mit einer Dame per E-Mail Kontakt gehabt. Wir haben über eine Abholung gesprochen, aber die Dame hab mir keine Adresse oder Telefonnummer gegeben und daher war Sie mir als Käufer unsicher.
Dann hat sich ein weiterer Interessent gemeldet und ich habe an diesen verkauft.
Ich hatte mit dier Dame nur E-Mail kontakt und war der Meinung das E-Mail nicht als Vertrag gelten.
Ich habe dieser Dame keine mündliche Zusage gegeben und ich war mir auch nicht bewusst, bzw. bin noch immer der Meinung, dass ich mit dieser Dame keinen Vertrag geschlossen habe.
Jetzt will diese Dame mich verklagen. Hat Sie da eine Chance. Bzw. was kann mir passieren.


Trifft folgendes auf meine Lage?
Mit der Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie wurde das Rücktrittsrecht für Verbraucher in Österreich seit 1.6.2000 erweitert. Jetzt kann ein Verbraucher bei Verträgen im Fernabsatz auch dann zurücktreten, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat oder dem Vertrag keine Besprechungen vorangegangen sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Vertragserklärungen unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (z.B. Katalog/Bestellschein, Telefon, e-mail oder Internet) abgegeben werden und sich der Verkäufer/Käufer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienst-leistungssystems bedient. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.

Wie soll ich jetzt vorgehen, bzw. welche Chancen habe ich?

Bitte um eure Hilfe.

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