Nachbarschaftsrecht

Von: , 02.12.2009 14:20 Uhr

Guten Tag,

ich kenne jemanden, der in unmittelbarer Nähe zu seinem Nachbarn eine Tuja-Hecke gepflanzt hat und die er jetzt lt. seines Nachbarn entfernen soll, da er die Pflanzabstände nicht eingehalten hat. Die nach Nachbarrechtsgesetz NRW 50 cm Abstand haben müssen. Nun stellt sich die Frage, wenn der heckeneigentümer jetzt einen Zaun an der Grenze vor die Tuja-Hecke setzt , dann ist es doch nicht mehr nötig die Bepflanzung zu entfernen oder?
Ein Zaun würde auch Sinn machen, damit der Kläger nicht immer durch die Pflanzen läuft.
Über eine positive und Aussagekräftige Antwort am besten mit Paragraphen würde einer mich sehr freuen und verbleibt mit freundlichen Grüßen

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Erst einmal würde ich prüfen ob die Frist abgelaufen ist. Wenn die Hecke länger las 5 Jahre steht kann der Nachbar nichs mehr machen. Wir haben diesen Fall selbst erlebt.

    Joachim

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nachbarschaftsrecht

      Erst einmal würde ich prüfen ob die Frist abgelaufen ist. Wenn
      die Hecke länger las 5 Jahre steht kann der Nachbar nichs mehr
      machen. Wir haben diesen Fall selbst erlebt.

      Joachim
      Hallo,
      die Hecke steht erst seit zwei Jahren, war erst auch alles in Ordnung wie ich hörte doch dann fing der Ärger an.

      Gruß
      Andreas

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Hallo Andreas,
    wie immer ist es nicht sofort klar.
    À) ist die Pfanzung jünger als 5 Jahre?
    älter als 5 Jahre bedeutet, Frist verstrichen Nachbar kann nichts
    dagegen unternehmen.
    B) welche Pflanzabstände meinst Du? Es sind nur die Abstände
    von Grenze zu Mitte Baumstamm wichtig, nicht die zwischen den
    Pflanzen???weil Du schreibst, das der Nachbar dazwischen
    rumtrampelt?
    C) Ein Zaun würde auch nichts nützen, wenn die Abstände zur
    Grenze unterschritten sind, selbst ein Zaun hat Mindest/Maximal
    Höhen auf der Grenze einzuhalten.Wie hoch soll der sein?
    D)du schreibst nix von Höhe der aktuellen Tujenheckenpflanzung
    E) Paragraphen musst Du schon selber suchen dies hier ist schl.
    kein Selbstbedienungsladen oder kein Anwaltsparverein! Hier geht
    es bei konkreten Fragen um konkrete Hilfestellungen, mehr is
    gar nicht erlaubt! Und vor allem kostet es Unmengen Zeit!

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nachbarschaftsrecht

      Hallo Max,

      danke für deine Antwort nun zu deinen Fragen:
      zu a) die Pflanzen stehen erst seit zwei Jahren und sind von Mitte Stamm bis zu der Grenze nur knapp 30 cm entfernt.
      zu b) die Pflanzen stehen nicht sonderlich weit auseinander aber der nimmt sich das recht dort durch zulaufen, damit er schneller bei seinem PKW ist.
      zu c)
      es ist immer noch genügend Platz auf der Seite wo die Pflanzen sind, einen Zaun zu stellen er muss auch nicht unbedingt höher sein als 1,20 m, wäre aber schon toll wenn er 180 cm wäre, da der Nachbar sein Grund und Boden selbst nicht eingefriedet hat, kann der Pflanzenbesitzer auf seinem Grund doch Tun und Machen was er will, oder?
      zu d)
      aktuell sind die Pflanzen z. Zt. gute 140 cm hoch würde man aber jederzeitn auf Zaunhöhe runterschneiden wenn es denn muss.
      zu e)
      sorry da bin ich wohl etwas verwirrt gewesen

      Vielen Dank vorab schon mal und einen schönen Tag wünscht

      Andreas

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Nachbarschaftsrecht

        Hallo Max,

        danke für deine Antwort nun zu deinen Fragen:
        zu a) die Pflanzen stehen erst seit zwei Jahren und sind von
        Mitte Stamm bis zu der Grenze nur knapp 30 cm entfernt.
        zu b) die Pflanzen stehen nicht sonderlich weit auseinander
        aber der nimmt sich das recht dort durch zulaufen, damit er
        schneller bei seinem PKW ist.
        zu c)
        es ist immer noch genügend Platz auf der Seite wo die Pflanzen
        sind, einen Zaun zu stellen er muss auch nicht unbedingt höher
        sein als 1,20 m, wäre aber schon toll wenn er 180 cm wäre, da
        der Nachbar sein Grund und Boden selbst nicht eingefriedet
        Hallo Andreas,
        Danke für die konkreten Antworten!
        Schon gut, musst Dich nicht entschuldigen, wolltest ja
        nur sichere Datenlage.Weiter muss ich noch hinweisen,
        dass es je nach Bundesland und teilweise noch nach Gemeinden
        Komunen, verschiedene Vorgaben gibt.
        Ich beziehe mich auf mein Bundesland Baden-Wuerttemberg.
        Schaue in Google oder unter der Homepage Deiner Landesregierung
        nach dem "Nachbarschafts-Gesetz" oder "Nachbarschaftsrecht"
        für NRW! Dort stehen alle Fakten schwarz auf weiß!schaue auch unter
        der Gemeindenseite, oder Frage beim Bauamt der Gemeinde, nach den
        vorgegebenen Grenzabständen für Zaun und Hecken nach.
        Grund: teilweise gibt es je nach Innerorts/außerorts/Bebauungsplan
        Vorgaben für Zäune/Hecken/Einfriedungen.
        Nun zu a) unter 5 Jahren hat der böse Nachbar Einspruchsrecht,
        gegen eine Pflanzung , die von Stammitte bis Grenze unter 50cm
        liegt.Es sei denn, Ihr habt durch Zeugen bestätigt, seine Zusage
        bei der Setzung,oder seine Einverständiserklärung mündlich/schriftlich.
        So bleibt nur komplett ausbuddeln, versetzen, dann aber gleich richtig!
        Denn: in Baden-Württemberg darf ich die Höhe von 1,50/1,60m (im 50cm
        Grenzabstand eingehalten)erreichen, jetzt kommt's, jeder weitere cm/m nach
        oben, bedeutet auch gleich den selben cm/m von den 50cm Grenzabstand weg
        in Euren Garten, somit könnt ihr locker 3m erreichen, wenn ihr auch entsprechend
        2m von der Grenze fern bleibt.
        Zu b) damit der Nachbardepp auch noch lange dran denkt, macht doch in Schienbeinhöhe
        und Brusthöhe Stacheldraht zu seiner Seite hin, dicht in die Tujahecke um Eurer Grundstück
        zu sichern. Damit schützt ihr Euch nur, aber sagt ihm nicht, das dies gegen sein Durchgehen
        gerichtet ist, weil sonst handelt ihr vorsätzlich Euch eine Körperverletzung ein!
        Zu c) auch ein Zaun hat Mindestanforderungen einzuhalten, auch das variiert je nach
        Bundesland/ Gemeindebauverordnung.
        Aber grundsätzlich dürft ihr , wenn andere Nachbarn das auch in der Umgebung haben,
        einen Zaun direkt auf die Grenze setzen! Dieser darf bei uns 1,50m hoch sein,
        jeder weitere höhere Zentimeter, bedeutet gleichen Zentimeter weiter von der Grenze entfert.
        Aber macht doch einen 1,20 m Zaun direkt auft die Grenze damit habt ihr KLAR Euer
        Grundstückveinzäunt und signalisiert KEIN ungebetener Zugang ins Grundstück gestattet,
        weiter habt ihr die Sracheldratlhtüberraschung in Eurer Tujenhecke! Damit gibt es
        Freudenschreie, wenn wieder zum Auto abgekürzt wurde! müßt ihr daher besser im Dunkeln
        von Eurer Gartenseite mit Stacheldraht in Schienbein und Brusthöhe verzurren, so könnt ihr
        ungehindert dahinter zum Schneiden!
        Zu d) egal wie hoch jeztzt, sie müssen erstmalweg, um dann mit korrektem 50cm
        Abstand die kleine Überraschung innen zu setzen.
        Viel Glück mit dem Nachbarn ( Vorsicht, nur zum Schutz, Nicht gegen den Nachbarn
        gerichtet, der arme Sack hat halt Pech gehabt, warum muss er auch durch die Hecke
        kaschieren, der Stacheldraht ist nur zum Schutz, gegen Wildschweine, Rehe, Hunde, Bären
        und (Idioten) nur denken, nicht sagen!
        Max
        Zu a) hat, kann der Pflanzenbesitzer auf seinem Grund doch Tun und
        Machen was er will, oder?
        zu d)
        aktuell sind die Pflanzen z. Zt. gute 140 cm hoch würde man
        aber jederzeitn auf Zaunhöhe runterschneiden wenn es denn
        muss.
        zu e)
        sorry da bin ich wohl etwas verwirrt gewesen

        Vielen Dank vorab schon mal und einen schönen Tag wünscht

        Andreas

  3. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Leider hab ich keine Antwort darauf

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 118 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Hallo, leider weis ich darauf keine Antwort

  5. Antwort von nach 644 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

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