mietkaution

Von: , 03.12.2009 00:55 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
habe vor einigen jahren,in einer wohnung gelebt,für die das arbeitsamt eine kaution gestellt hat.Seit 6 jahren wohne ich nicht mehr in dieser wohnung.bekomme aber jedes jahr zinsen für dieses konto.was auf meinen namen läuft.das A-Amt hat bis dato keinen rückforderungen gestellt.(vieleicht vergessen)habe ich die möglichkeit dieses konto aufzulösen????im gesetzlichen rahmen.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: mietkaution

    Offenbar hat der damalige Vermieter bei Ihnen keine Schäden reklamiert und die Mietkaution nicht - auch nicht in Teilen - beansprucht. Eigentümer des Geldes ist nach wie vor der Kautionssteller, damit das Arbeitsamt. Zinsen die seit Beendigung des Mietvertrages aufgeaufen sind, stehen somit dem Eigentümer zu. Ich empfehle die Einholung einer Bestätigung vom ehemaligen Vermieter mit der Angabe seit wann das Mietverhältnis beendet ist. Dieses Schreiben senden Sie mit einem Begleitschreiben, in welchem Sie um die Auflösung des Kontos bitten, sowohl an die Bank als auch an das Arbeitsamt. Danach ist davon auszugehen, daß die beiden Parteien sich getrennt voneinander an Sie wegen der Vorlage des Kautionssparbuches wenden werden.
    Einer regulären Auflösung mit Zustimmung aller Parteien steht meiner Meinung nach Nichts im Wege.

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