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Re: mietkaution
Offenbar hat der damalige Vermieter bei Ihnen keine Schäden reklamiert und die Mietkaution nicht - auch nicht in Teilen - beansprucht. Eigentümer des Geldes ist nach wie vor der Kautionssteller, damit das Arbeitsamt. Zinsen die seit Beendigung des Mietvertrages aufgeaufen sind, stehen somit dem Eigentümer zu. Ich empfehle die Einholung einer Bestätigung vom ehemaligen Vermieter mit der Angabe seit wann das Mietverhältnis beendet ist. Dieses Schreiben senden Sie mit einem Begleitschreiben, in welchem Sie um die Auflösung des Kontos bitten, sowohl an die Bank als auch an das Arbeitsamt. Danach ist davon auszugehen, daß die beiden Parteien sich getrennt voneinander an Sie wegen der Vorlage des Kautionssparbuches wenden werden.
Einer regulären Auflösung mit Zustimmung aller Parteien steht meiner Meinung nach Nichts im Wege.