Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

Von: , 09.04.2011 22:08 Uhr

Hallo zusammen,

zuerst möchte ich mal unsere Situation erklären:

Meine Frau und ich haben uns letzten Sommer getrennt.
Ich bin in der alten Wohnung geblieben und Sie ist in Richtung Berge also ca. 400km weit weg gezogen.
Es ist eine wunderschöne Wohnung mit Terrasse und Bergblick für einen Super Preis.
Nachdem wir ein halbes Jahr getrennt waren haben wir uns wieder versöhnt und ich bin zu ihr gezogen.
Die Vermieter haben das mündlich erlaubt, wollten aber mich nicht mit in den Mietvertrag mit hineinnehmen, da sie meine Frau als Mieter haben wollen (falls wir uns wieder trennen sollten - wovon absolut nicht mehr auszugehen ist).

Jetzt als der Frühling begann war eines Tages plötzlich Wäsche auf unseren Terrasse (die ganze breite lang, sodass wir nicht mehr aus unseren Fenstern gucken konnten).
Meine Frau hat das natürlich schon sehr aufgeregt, aber das Verhältnis zu unseren Vermietern, die über uns Wohnen ist sehr gut sodass ich ihr gesagt hab das wir uns einfach nicht darüber aufregen wollen, - weil wir ja gute Mieter sein wollen.

Als es dann wärmer wurde saßen die dann plötzlich mit Kaffee und Kuchen vor unserer Küche und unserem Wohnzimmer währenddessen unsere Terrassentüren in beiden Zimmern Himmelweit offen waren. Brauch ich wahrscheinlich nicht erklären wie unangenehm das für uns war.
Denn eigentlich hätte sie sich gleich mit mir mit aufs Klo setzen können…

Als ich (weil meine Frau sich nicht traut und ich eben der Mann bin) diese dann zur Rede stellen wollte bekam ich nur promt die Antwort, das dass schon immer so war und immer so bleiben wird!!!
Also das sie die Terrasse nutzen wie sie wollen und im Sommer auch mit der ganzen Verwandschaft (ca. 30Leute) mit Party machen.
Außerdem sei das angeblich mit meiner Frau so besprochen worden!
- Das war es nämlich nicht! Unter zeugen wurde ihr die Terrasse bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt und gesagt das diese zur Wohnung gehört, aber Sie lediglich den Garten davor nutzen würden.
Dann hab ich natürlich im Internet und hier natürlich nachgeschaut und nur zwei ähnliche fälle gesesehen, wo es nicht eindeutig aus dem Vertrag ersichtlich war ob die Terrasse zu Ihnen gehört oder nicht.
Bei uns ist das anders. Unter §1 Mieträume (unseres Vertrages) ist aufgelistet:
2 Zimmer
1 Bad
1 Küche
1 Flur und
1 Terrasse !!!!!

Also gehe ich davon aus, dass meine Frau die gesamte Terrasse mit zur Mietfläche alleine benutzen darf, da sie ja Besitzerin ist.
Meine Vermieter sehen das anders uns sagen dass das Haus, der Garten und natürlich auch die Terrasse Ihnen gehört und sie deshalb darüber bestimmen könnten…

Wir hatten einfach Angst das Sie uns kündigen könnten, wenn wir auf unser Recht bestehen würden also haben wir das ganze so vier, fünf mal hingenommen.
Auch zweimal als wir auf der Terrasse saßen haben die sich ganz selbstverständlich mit an unseren Tisch gesetzt.
Fast schon eine Kleinigkeit ist nebenbei zu erwähnen das wir nicht mal unsere Sachen auf die Terrasse stellen dürfen und sie sich schon öfters darüber aufgeregt hat.

Ok. Soweit so gut – dann kam aber der Hammer!
Wir waren letzte Woche in der Türkei.
Damit unsere Katzen nicht verhungern haben wir eine Freundin gebeten diese zu füttern, mit der bitte Sie nicht rauszulassen, da Sie sonst aus trotz weglaufen könnten und vielleicht angefahren werden können.
Als wir dann gestern am Abend nach Hause kamen, kamen uns unsere Katzen entgegen auf die Straße.
Wir ham uns natürlich gewundert das auch unsere Terrassentür offen war und der Türstopper drin war… und das ohne dass jemand in der Nähe war.
Ganz erschrocken haben wir dann unsere Freundin angerufen und gefragt warum das so sei…
Sie erzählte uns dann eine kleine geschichte:
Als unsere Freundin eines Tages unsere Katzen füttern wollte, waren die Katzen irgendwo drausen und die Terrassentür auch offen. Sie hat dann unsere Vermieterin zur Rede gestellt.
Die Vermieterin hat dann zu unseren Bekannten gesagt das ihr die Katzen so leidgetan haben das Sie sie dann rausgelassen hat und sie auch gefüttert hat.
Kurzum sie ist mit einer Selbstverständlichkeit in unsere Wohnung spaziert und hat sich ganz wie zu Hause gefühlt! Die Freundin hat ihr dann gesagt das sie das unterlassen soll denn das ist ja wohl eindeutig Hausfriedensbruch. Sie hat nur dumm geschaut, es dann aber in den nächsten Tagen trotzdem wieder so gemacht.
Auch wenn sie das gut gemeint hat, sind wir so was von entsetzt, das meine Frau und ich uns beschlossen haben jetzt endgültig Grenzen zu setzen.

Darum jetzt meine Fragen:

Können wir darauf bestehen den Ersatzschlüssel den die Vermieterin hat zu bekommen – oder hat sie ein Anrecht darauf?
Können wir Sie auffordern innerhalb einer Woche Ihre Sachen von der Terrasse zu nehmen und ihr ein Betretverbot erteilen?
Kann sie uns einfach Kündigen? (Dazu noch nebenbei: meine Frau ist auf längere Zeit also nächstes Jahr Arbeitsunfähig)
Kann sie uns Kündigen weil ich nicht mit im Vertrag stehe und jetzt aber bei meiner Frau wohne?
Können wir falls sie nicht reagieren Sie wegen Hausfriedensbruch Anzeigen und die Polizei holen?
Können wir einfach deren Sachen von unseren Terrasse stellen?

Eigentlich möchten wir keine rechtlichen Schritte gehen und das Ganze in Frieden klären.
Aber ich möchte auf unser Gespräch vorbereitet sein und gegebenenfalls mit Rechtssprüchen und Gesetzestexten argumentieren können.

Wäre echt super super Lieb, wenn uns einer dabei helfen können!!!
Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

Also – WER WEISS DASS???

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    Moin!
    Ich staune oft, was sich Vermieter alles so herausnehmen...
    Der Einfachheit halber habe ich MIT GROßBUCHSTABEN meine Antwort hinter Ihre Fragen gesetzt.
    Natürlich ist Ihre Frau als Mieterin auch Besitzer der Mietsache, Ihr VM ist Eigentümer. Und der Mieter hat das Bestimmungsrecht an der Sache zu der, wenn im Vertrag vermerkt, natürlich auch die Terrasse gehört.
    Das Betreten der Wohnung des VM ist nur dann möglich, wenn "Gefahr im Verzug" ist,also z.B. ein Wasserrohrbruch etc. vorliegt. Andernfalls ist das Hausfriedensbruch! Also, ich würde sofort die Türschlösser austauschen!
    Hallo zusammen,:
    zuerst möchte ich mal unsere Situation erklären::
    Meine Frau und ich haben uns letzten Sommer getrennt.
    Ich bin in der alten Wohnung geblieben und Sie ist in Richtung Berge also ca. 400km weit weg gezogen.
    Es ist eine wunderschöne Wohnung mit Terrasse und Bergblick für einen Super Preis.
    Nachdem wir ein halbes Jahr getrennt waren haben wir uns wieder versöhnt und ich bin zu ihr gezogen.
    Die Vermieter haben das mündlich erlaubt, wollten aber mich nicht mit in den Mietvertrag mit hineinnehmen, da sie meine Frau als Mieter haben wollen (falls wir uns wieder trennen sollten - wovon absolut nicht mehr auszugehen ist).
    Jetzt als der Frühling begann war eines Tages plötzlich Wäsche auf unseren Terrasse (die ganze breite lang, sodass wir nicht mehr aus unseren Fenstern gucken konnten). Meine Frau hat das natürlich schon sehr aufgeregt, aber das Verhältnis zu unseren Vermietern, die über uns Wohnen ist sehr gut sodass ich ihr gesagt hab das wir uns einfach nicht darüber aufregen wollen, - weil wir ja gute Mieter sein wollen.
    Als es dann wärmer wurde saßen die dann plötzlich mit Kaffee und Kuchen vor unserer Küche und unserem Wohnzimmer währenddessen unsere Terrassentüren in beiden Zimmern Himmelweit offen waren. Brauch ich wahrscheinlich nicht erklären wie unangenehm das für uns war. Denn eigentlich hätte sie sich gleich mit mir mit aufs Klo setzen können…
    Als ich (weil meine Frau sich nicht traut und ich eben der Mann bin) diese dann zur Rede stellen wollte bekam ich nur promt die Antwort, das dass schon immer so war und immer so bleiben wird!!! Also das sie die Terrasse nutzen wie sie wollen und im Sommer auch mit der ganzen Verwandschaft (ca. 30Leute) mit Party machen. Außerdem sei das angeblich mit meiner Frau so besprochen worden!
    - Das war es nämlich nicht! Unter zeugen wurde ihr die
    Terrasse bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt und gesagt das diese zur Wohnung gehört, aber Sie lediglich den Garten davor nutzen würden.
    Dann hab ich natürlich im Internet und hier natürlich
    nachgeschaut und nur zwei ähnliche fälle gesesehen, wo es nicht eindeutig aus dem Vertrag ersichtlich war ob die Terrasse zu Ihnen gehört oder nicht.
    Bei uns ist das anders. Unter §1 Mieträume (unseres Vertrages)
    ist aufgelistet:
    2 Zimmer
    1 Bad
    1 Küche
    1 Flur und
    1 Terrasse !!!!!

    Also gehe ich davon aus, dass meine Frau die gesamte Terrasse mit zur Mietfläche alleine benutzen darf, da sie ja Besitzerin ist. Meine Vermieter sehen das anders uns sagen dass das Haus, der Garten und natürlich auch die Terrasse Ihnen gehört und sie
    deshalb darüber bestimmen könnten…
    Wir hatten einfach Angst das Sie uns kündigen könnten, wenn wir auf unser Recht bestehen würden also haben wir das ganze so vier, fünf mal hingenommen. Auch zweimal als wir auf der Terrasse saßen haben die sich ganz selbstverständlich mit an unseren Tisch gesetzt. Fast schon eine Kleinigkeit ist nebenbei zu erwähnen das wir nicht mal unsere Sachen auf die Terrasse stellen dürfen und sie sich schon öfters darüber aufgeregt hat.:
    Ok. Soweit so gut – dann kam aber der Hammer!
    Wir waren letzte Woche in der Türkei. Damit unsere Katzen nicht verhungern haben wir eine Freundin
    gebeten diese zu füttern, mit der bitte Sie nicht
    rauszulassen, da Sie sonst aus trotz weglaufen könnten und vielleicht angefahren werden können.
    Als wir dann gestern am Abend nach Hause kamen, kamen uns unsere Katzen entgegen auf die Straße.
    Wir ham uns natürlich gewundert das auch unsere Terrassentür offen war und der Türstopper drin war… und das ohne dass jemand in der Nähe war.
    Ganz erschrocken haben wir dann unsere Freundin angerufen und gefragt warum das so sei…
    Sie erzählte uns dann eine kleine geschichte:
    Als unsere Freundin eines Tages unsere Katzen füttern wollte, waren die Katzen irgendwo drausen und die Terrassentür auch offen. Sie hat dann unsere Vermieterin zur Rede gestellt. Die Vermieterin hat dann zu unseren Bekannten gesagt das ihr die Katzen so leidgetan haben das Sie sie dann rausgelassen hat und sie auch gefüttert hat. Kurzum sie ist mit einer Selbstverständlichkeit in unsere Wohnung spaziert und hat sich ganz wie zu Hause gefühlt! Die Freundin hat ihr dann gesagt das sie das unterlassen soll denn
    das ist ja wohl eindeutig Hausfriedensbruch. Sie hat nur dumm geschaut, es dann aber in den nächsten Tagen trotzdem wieder so gemacht.
    Auch wenn sie das gut gemeint hat, sind wir so was von
    entsetzt, das meine Frau und ich uns beschlossen haben jetzt endgültig Grenzen zu setzen.

    Darum jetzt meine Fragen:

    Können wir darauf bestehen den Ersatzschlüssel den die
    Vermieterin hat zu bekommen – oder hat sie ein Anrecht darauf? VM HAT KEIN ANRECHT; TAUSCHEN SIE DIE TÜRSCHLÖSSER, AUCH UM SICHER ZU SEIN; DA? ES KEINE NACHSCHLÜSSEL GIBT Können wir Sie auffordern innerhalb einer Woche Ihre Sachen von der Terrasse zu nehmen und ihr ein Betretverbot erteilen? SIE KÖNNE DIE SOFORTIGE UNTERLASSUNG FORDERN! ALSO ALLES HAT VON DER TERRASSE ZU VERSCHWINDEN
    Kann sie uns einfach Kündigen? (Dazu noch nebenbei: meine Frau ist auf längere Zeit also nächstes Jahr Arbeitsunfähig) NATÜRLICH KANN DER VM JEDERZEIT KÜNDIGEN. NUR WIRD DIE KÜNDIGUNG UNWIRKSAM SEIN; WEIL ES KEINEN KÜNDIGUNGSGRUND GIBT: EIGENBEDARF IST IN IHREM FALL NÄMLICH KEIN KÜNDIGUNGSGRUND
    Kann sie uns Kündigen weil ich nicht mit im Vertrag stehe und jetzt aber bei meiner Frau wohne? KÜNDIGEN NICHT; ABER SIE KANN DIE UMLAGEN DEN GEGEBENHEITEN ANPASSEN, ALSO ERHÖHEN
    Können wir falls sie nicht reagieren Sie wegen Hausfriedensbruch Anzeigen und die Polizei holen? NATÜRLICH
    Können wir einfach deren Sachen von unseren Terrasse stellen? ICH WÜRDS MACHEN. DENN BEI DIESER ART DER VM WIRD ES EH NICHT ANDERS GEHEN: ICH WÜRDE ALLES IN DEN GARTEN STELLEN

    Eigentlich möchten wir keine rechtlichen Schritte gehen und das Ganze in Frieden klären.
    Aber ich möchte auf unser Gespräch vorbereitet sein und gegebenenfalls mit Rechtssprüchen und Gesetzestexten argumentieren können. DANN MÜSSEN SIE SICH IM DETAIL ERST BEIM MIETERVEREIN SCHLAU MACHEN; DENN EINE RECHTSBERATUNG IST HIER NICHT ERLAUBT.
    UND: I C H WÜRDE MIR EINE ANDERE WOHNUNG SUCHEN -- AUSBLICK HIN, AUSBLICK HER...

    GRUSS
    MK
    Wäre echt super super Lieb, wenn uns einer dabei helfen können!!! Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

    Also – WER WEISS DASS???

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    Hallo,

    da die Terrasse im Mietvertrag steht gehört diese zur Wohnung und ist nur von Euch zu nutzen. Sollten die Vermieter hier kein Verständnis zeigen, könnt Ihr im Fall der Fälle die Polizei rufen und Sie von der Terrasse verweisen lassen. Machen die Ordnungshüter sofort. Des weiteren können die Vermieter Euch natürlich nicht kündigen. Ich würde alle Schlösser in der Wohnung austauschen, da man ja nicht weiß wie viele Schlüssel der Vermieter noch so hat. Des weiteren würde ich auf jeden Fall mit Ihnen sprechen und eine vernünftige Lösung finden, da Ihr ansonsten eh die Hölle erleben könntet.
    Rechtlich gesehen können die Vermieter Euch aber nichts.
    Viel Glück bei dem Gespräch

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    Das hört sich alles unglaublich an.
    Wenn im Mietvertrag die Terasse mit vermietet ist, so hat der Vermieter dort gar nichts zu suhen.

    Der Vermieter darf nur in die Wohnung, wenn der Mieter ihm Zutritt gewährt. Selbstverständlich muss der Mieter den Vermieter in die Wohnung lassen, wenn der Vermieter sich über den Zustand der Wohnung einen Überblick verschaffen möchte und auch wenn Reparaturen anstehen. Der Vermieter muss sich rechtzeitig anmelden, ca 3 Tage bevor er Zutritt haben möchte.
    Eine Katze tagelang in eine Wohnung einschließen, und alleine lassen, wegen Urlaub, das ist allerdings das letzte.
    Man lässt ein Tier nicht über die Urlaubszeit alleine in der Wohnung eingeschlossen. Da war es schon rihtiger, die Katze raus zu lassen
    Meine Frau und ich haben uns letzten Sommer getrennt.
    Ich bin in der alten Wohnung geblieben und Sie ist in Richtung
    Berge also ca. 400km weit weg gezogen.
    Es ist eine wunderschöne Wohnung mit Terrasse und Bergblick
    für einen Super Preis.
    Nachdem wir ein halbes Jahr getrennt waren haben wir uns
    wieder versöhnt und ich bin zu ihr gezogen.
    Die Vermieter haben das mündlich erlaubt, wollten aber mich
    nicht mit in den Mietvertrag mit hineinnehmen, da sie meine
    Frau als Mieter haben wollen (falls wir uns wieder trennen
    sollten - wovon absolut nicht mehr auszugehen ist).

    Jetzt als der Frühling begann war eines Tages plötzlich Wäsche
    auf unseren Terrasse (die ganze breite lang, sodass wir nicht
    mehr aus unseren Fenstern gucken konnten).
    Meine Frau hat das natürlich schon sehr aufgeregt, aber das
    Verhältnis zu unseren Vermietern, die über uns Wohnen ist sehr
    gut sodass ich ihr gesagt hab das wir uns einfach nicht
    darüber aufregen wollen, - weil wir ja gute Mieter sein
    wollen.

    Als es dann wärmer wurde saßen die dann plötzlich mit Kaffee
    und Kuchen vor unserer Küche und unserem Wohnzimmer
    währenddessen unsere Terrassentüren in beiden Zimmern
    Himmelweit offen waren. Brauch ich wahrscheinlich nicht
    erklären wie unangenehm das für uns war.
    Denn eigentlich hätte sie sich gleich mit mir mit aufs Klo
    setzen können…

    Als ich (weil meine Frau sich nicht traut und ich eben der
    Mann bin) diese dann zur Rede stellen wollte bekam ich nur
    promt die Antwort, das dass schon immer so war und immer so
    bleiben wird!!!
    Also das sie die Terrasse nutzen wie sie wollen und im Sommer
    auch mit der ganzen Verwandschaft (ca. 30Leute) mit Party
    machen.
    Außerdem sei das angeblich mit meiner Frau so besprochen
    worden!
    - Das war es nämlich nicht! Unter zeugen wurde ihr die
    Terrasse bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt und gesagt das
    diese zur Wohnung gehört, aber Sie lediglich den Garten davor
    nutzen würden.
    Dann hab ich natürlich im Internet und hier natürlich
    nachgeschaut und nur zwei ähnliche fälle gesesehen, wo es
    nicht eindeutig aus dem Vertrag ersichtlich war ob die
    Terrasse zu Ihnen gehört oder nicht.
    Bei uns ist das anders. Unter §1 Mieträume (unseres Vertrages)
    ist aufgelistet:
    2 Zimmer
    1 Bad
    1 Küche
    1 Flur und
    1 Terrasse !!!!!

    Also gehe ich davon aus, dass meine Frau die gesamte Terrasse
    mit zur Mietfläche alleine benutzen darf, da sie ja Besitzerin
    ist.
    Meine Vermieter sehen das anders uns sagen dass das Haus, der
    Garten und natürlich auch die Terrasse Ihnen gehört und sie
    deshalb darüber bestimmen könnten…

    Wir hatten einfach Angst das Sie uns kündigen könnten, wenn
    wir auf unser Recht bestehen würden also haben wir das ganze
    so vier, fünf mal hingenommen.
    Auch zweimal als wir auf der Terrasse saßen haben die sich
    ganz selbstverständlich mit an unseren Tisch gesetzt.
    Fast schon eine Kleinigkeit ist nebenbei zu erwähnen das wir
    nicht mal unsere Sachen auf die Terrasse stellen dürfen und
    sie sich schon öfters darüber aufgeregt hat.

    Ok. Soweit so gut – dann kam aber der Hammer!
    Wir waren letzte Woche in der Türkei.
    Damit unsere Katzen nicht verhungern haben wir eine Freundin
    gebeten diese zu füttern, mit der bitte Sie nicht
    rauszulassen, da Sie sonst aus trotz weglaufen könnten und
    vielleicht angefahren werden können.
    Als wir dann gestern am Abend nach Hause kamen, kamen uns
    unsere Katzen entgegen auf die Straße.
    Wir ham uns natürlich gewundert das auch unsere Terrassentür
    offen war und der Türstopper drin war… und das ohne dass
    jemand in der Nähe war.
    Ganz erschrocken haben wir dann unsere Freundin angerufen und
    gefragt warum das so sei…
    Sie erzählte uns dann eine kleine geschichte:
    Als unsere Freundin eines Tages unsere Katzen füttern wollte,
    waren die Katzen irgendwo drausen und die Terrassentür auch
    offen. Sie hat dann unsere Vermieterin zur Rede gestellt.
    Die Vermieterin hat dann zu unseren Bekannten gesagt das ihr
    die Katzen so leidgetan haben das Sie sie dann rausgelassen
    hat und sie auch gefüttert hat.
    Kurzum sie ist mit einer Selbstverständlichkeit in unsere
    Wohnung spaziert und hat sich ganz wie zu Hause gefühlt! Die
    Freundin hat ihr dann gesagt das sie das unterlassen soll denn
    das ist ja wohl eindeutig Hausfriedensbruch. Sie hat nur dumm
    geschaut, es dann aber in den nächsten Tagen trotzdem wieder
    so gemacht.
    Auch wenn sie das gut gemeint hat, sind wir so was von
    entsetzt, das meine Frau und ich uns beschlossen haben jetzt
    endgültig Grenzen zu setzen.

    Darum jetzt meine Fragen:

    Können wir darauf bestehen den Ersatzschlüssel den die
    Vermieterin hat zu bekommen – oder hat sie ein Anrecht darauf?
    Können wir Sie auffordern innerhalb einer Woche Ihre Sachen
    von der Terrasse zu nehmen und ihr ein Betretverbot erteilen?
    Kann sie uns einfach Kündigen? (Dazu noch nebenbei: meine Frau
    ist auf längere Zeit also nächstes Jahr Arbeitsunfähig)
    Kann sie uns Kündigen weil ich nicht mit im Vertrag stehe und
    jetzt aber bei meiner Frau wohne?
    Können wir falls sie nicht reagieren Sie wegen
    Hausfriedensbruch Anzeigen und die Polizei holen?
    Können wir einfach deren Sachen von unseren Terrasse stellen?

    Eigentlich möchten wir keine rechtlichen Schritte gehen und
    das Ganze in Frieden klären.
    Aber ich möchte auf unser Gespräch vorbereitet sein und
    gegebenenfalls mit Rechtssprüchen und Gesetzestexten
    argumentieren können.

    Wäre echt super super Lieb, wenn uns einer dabei helfen
    können!!!
    Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

    Also – WER WEISS DASS???

  4. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    Hallo,
    die Sache ist nicht ganz einfach, am besten beim Mieterverein nachfragen. Die müssen sich nämlich den Mietvertrag anschauen. Den Schlüssel könnt ihr getrost verlangen, denn der Vermieter hat kein Anrecht auf einen Schlüssel.

    Gruß
    Udo

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?


    Soweit die Terrasse uneingeschränkt gemäß Mietvertrag Ihnen alleine zugordnet wurde, hat der Vermieter dort nichts zu suchen! Das Betreten Ihrer Wohnung ohne Ihre Einwilligung erfüllt einen Straftatbestgand. Tauschen Sie einfach den Schließzylinder aus und die Sache hat sich. Die Katzenhaltung könnten die Vermieter Ihne untersagen und daraus auch bei Zuwiderhandlung einen Kündigungsgrund schaffen! Sie dürfen als "Lebensgefährte in der Wohnung mitwohnen. Es muß lediglich dem Vermieter angezeigt werden und Sie sollten sich dort auch polizeilich anmelden. Der Vermieter könnte je nach Sachlage eine Erhöhung der Miete oder der Umlagen verlangen.

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    Hallo jungerfragensteller,

    bei ihren Vermietern handelt es sich offenbar um eine ziemlich einfältige Spezies vom Typ "Traktorenfahrer" (bekam schon mit 4 Jahren das Traktorfahren beigebracht) die vor Selbst- bewustsein und - sicherheit gerade so strotzen.

    1. Schlüssel : der Vermieter hat aus Sicherheitsgründen nur für gewisse Notfälle ein Duplikat Ihrer Schlüssel. Denn wenn z.B. ein Wasserschaden oder Feuer auftritt hat er die Möglichkeit die Ursache zu beheben. Das berechtigt ihn aber nicht unangemeldet die Wohnung zu betreten - das ist Hausfriedensbruch. In Ihrem Fall war die Terrassentür geöffnet - so dass ein Diebstahl hätte stattfinden können.

    2. Sie haben einen durch das BGB geschützten Mietvertrag abgeschlossen, auf dessen Basis exklusiv nur Sie, den Nutzen von den angemieteten Räumen und Nutzflächen haben. In Ihrem Mietvertrag ist der Umfang der Mietsache eindeutig definiert. Die Terrasse ist zweifelsfrei Bestandteil der Mietsache.

    3. Vertragsänderung - Mieter : Setzen Sie Ihre Vermieter schriftlich davon in Kenntnis, dass Sie seit ..... nach einjähriger Trennung wieder zusammen leben wollen. (Das soll ja bei Eheleuten vorkommen, dass diese einen gemeinsamen Hausstand haben - lt. BGB kann das auch niemand verbieten.
    Stellen Sie sich kurz vor, wie Sie es in Etwa in einer Selbstauskunft auch machen würden.
    (Name, Vorname, Beruf, Firma, Einkommen, Referenzen)
    Sagen Sie einer Nebenkostenerhöhung zu.
    Stehen die Gesamt-qm im Vertrag ? Rechnen Sie die Fläche Ihrer Wohnung nach und kontrollieren Sie, ob da die Terrasse mit 50% drin ist.Falls nein, würde ich dem Vermieter fairer Weise die Terrasse zum halben Preis bezahlen.

    4. Die Sache mit dem Hausfriedensbruch würde ich vorbehaltlich der Klärung mit den Vertragsänderungen erst mal zurückstellen.

    5. Kündigung : Ihr Vermieter kann Ihnen nur wegen grob fahrlässiger Verletzung Ihrer vertraglich festgelegten Pflichten fristlos kündigen. Andernfalls kann er noch eine fristgerechte Kündigung 1/4 Jahr vor Quartalsende aussprechen. In diesem Fall würde ich eine rückwirkende Anzeige wegen Hausfriedensbruch (über einen RA) erstatten.

    Schauen Sie sich nach einem Rechtsanwalt für Mietrecht um, der Ihnen einen Brief zu den o.g. Themen schreibt, in dem die Sache geklärt wird.
    Wichtig ! Gleich festlegen, dass er nur einen Brief an den Vermieter schreiben soll .
    ( keine Beratung vereinbaren - die kostet ca. 250,- € ) .
    Der Brief darf maximal 150,- € kosten. Ansonsten vorher verhandeln !

    Beste Grüße
    hardy

  7. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    Wenn die Terrasse lt. Mietvertrag zu Ihrer Wohnung gehört, hat der Vermieter nichts dort zu suchen.
    Er darf auch nicht ohne Vorankündigung in Ihre Wohnung gehen.
    Er muss sie allerdings nicht in den Mietvertrag, der mit Ihrer Frau abgeschlossen wurde, mit aufnehmen. Sie dürfen allerdings mit Ihrer Frau zusammen wohnen, wenn nichts Gegenteiliges im Mietvertrag steht.
    Herta Bassauer

  8. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    hallo,
    sorry,war im Urlaub

    wenn das nicht so ernst wäre ,würde ich lachen,echt....der hat sie doch nicht alle.....im Mietvertrag steht doch....mit terasse vermietet....ich würde mit der polizei drohen,auch wegen der katzen.....auch wenn man liebe mieter seien möchte....jetzt reicht es doch wohl
    NUR.....es interessiert ihn evtl. nicht.....er will sie raus haben
    zum mieterbund gehen,ist das beste

    viel glück

    lisa
    ich gehe davon aus,das ihr keine Mieterechtschutz hab....oder in einem Mieterverein seid....würde ich machen,der Anwalt berät kostenlos,außer er schreibt Briefe,die müßt ihr zahlen

  9. Antwort von nach 154 Tagen 0 hilfreich
    Re: Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

    Sorry kann ich leider nicht helfen.
    Gruss

    Jetzt auf diese Frage antworten.