Patent anmelden: Neues Produkt bzw Vermarktung

Von: , 13.04.2011 20:08 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe eine Idee für ein neues Produkt.
Der Name, die Rezeptur und die Vermarktung hängen eng bei einander.
Bei meiner Idee geht es nicht um einen Energy-Drink, aber so kann ich es am besten erklären:
Ihr müßt Euch das so vorstellen wie bei RedBull:
Red Bull hat Taurin mit im Rezept, es belebt, es heißt "Energy-Drink" und die Vermarktung ist "verleiht Flügel".

Wenn ich nun so eine Idee auch hätte, aber nicht zu der Idee "Energy-Drink", sondern zB: "Besseres Wachtum für Zehnägel" - nicht klinisch nachweisbar, aber so toll aufgemacht, daß die Teenies es trotzdem kaufen würden, wie zB bei Koffein-Schokolade, oder dem Energy-Drink.

Das Rezept des Produkts habe ich übrigens noch nicht und um das Rezept an sich geht es hier auch nicht.
Ich denke, daß die Vermarktungs-Strategie an sich reines Geld wert ist, egal was später wirklich drin ist oder wie es tatsächlich schmeckt, es ist sogar egal ob es flüssig oder fest ist.
Das heißt: Bei der Idee geht es eher "um die Verpackung", bzw. das "Image", wie zB bei RedBull: "Wenn Du müde bist, dann trink RedBull"
Es ist natürlich schwer hier ins Detail zu gehen, ohne Details zu verraten, aber ich denke ich habe jetzt genug drum herum erleutert ;-)

Wer kann mir bei folgendem helfen:
- Wie bringe ich so etwas auf den Markt, ohne kopiert zu werden?
- Kann ich einen Begriff aus dem deutschen umgangssprachlichen Sprachgebrauch wie zB "Haare raufen" schützen lassen, zB als Konzept für ein besseres Haarwuchsmittel?
- Kann ich das gesamte Konzept schützen lassen, damit niemand anderes ein ähnliches Produkt mit ähnlichem Namen herausbringt?
- Wie kann ich zB sicher gehen, wenn ich Coca Cola, Kraft Foods, oder Milka von meiner Idee erzähle, daß die nicht ein ganz ähnliches Produkt auf den Markt bringen? Also wie sichere ich es vorher, bevor ich zu ihnen gehe oder es selbst produziere?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Tagen 1 hilfreich
    Re: Patent anmelden: Neues Produkt bzw Vermarktung

    Hallo!

    Zunächst: Entschuldigung für die späte Antwort.

    Deine Anfrage ist leider für mich zu komplex. Ich bin nämlich nur Angestellte und kein Patentanwalt. Ich empfehle Dir ein persönliches Gespräch mit einem Patentanwalt zu suchen. Kostenlose Beratungen gibt es deutschlandweit einmal im Montat in den Patentinnovationscentren.

    Viele Grüße

  2. Antwort von nach 15 Tagen 1 hilfreich
    Re: Patent anmelden: Neues Produkt bzw Vermarktung

    hallo - Wie bringe ich so etwas auf den Markt, ohne kopiert zu
    werden?
    wer erfolgreich ist wird kopiert. um beim beispiel zu bleiben. es gibt hunderte energydrinks. - Kann ich einen Begriff aus dem deutschen umgangssprachlichen
    Sprachgebrauch wie zB "Haare raufen" schützen lassen, zB als
    Konzept für ein besseres Haarwuchsmittel?
    als mare eintragen. einen versuch ist es wert. beim patentamt, besser noch mal zu einem patentanwalt gehen. - Kann ich das gesamte Konzept schützen lassen, damit niemand
    anderes ein ähnliches Produkt mit ähnlichem Namen
    herausbringt?
    nein, wie gesagt wenn das ginge, hätte sich mateschitz das konzept energydrink vermutlich schützen lassen. den namen natürlich kann man schützen. - Wie kann ich zB sicher gehen, wenn ich Coca Cola, Kraft
    Foods, oder Milka von meiner Idee erzähle, daß die nicht ein
    ganz ähnliches Produkt auf den Markt bringen? Also wie sichere
    ich es vorher, bevor ich zu ihnen gehe oder es selbst
    produziere?
    gar nicht. coca cola hat ja auch burn auf den markt gebracht. bevor man erfolgreich ist, wird man nicht kopiert. auch die genialste idee, fällt dort nur sehr schwer auf fruchtbaren boden. also die chance mit einwm marketingkonzept anzuklopfen und das zu verkaufen sieht es sehr schlecht aus. je größer der partner, desto schlechter.

    mateschitz ging nicht zu coke sondern zu rauch, einem kleinen fruchtsaft abfüller in österreich. auch das hat seinen grund.

    auf jeden fall mit einem patentanwalt, anwalt oder erfinderberater sprechen bevor fehler gemacht werden.

    http://www.erfinderhaus.de

    mfg
    gerhard

  3. Antwort von patmade nach 16 Tagen 0 hilfreich
    Re: Patent anmelden: Neues Produkt bzw Vermarktung

    Hallo Schmaler
    Zu 1) Nichts ist auf dem Markt, das nicht kopiert werden kann, insbesondere bei nicht geschütztem geistigen Eigentum. Siehe die unzähligen Sport/Energydrinks. Wichtig ist vielmehr, ob dem unbefugten Dritten, Verletzer, Nachahmer, oder Plagiator beispielsweise mittels Unterlassungsanspruch per Gesetz dies untersagt werden kann.
    Zu 2) Zum Schutz für Begriffe wie „Haare raufen“ für Haarwuchsmittel. Grundsätzlich kommt Markenschutz in Betracht, jedoch dürften absolute Schutzhindernisse (freihaltebedürfte Angabe, fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angabe usw.) hier eine rechtsbeständige Eintragung verhindern. Siehe z.B. „Haare gut alles gut, DE30215240 oder 360° Haare, DE 302009049535).
    Zu 3) Zum Schutz von Konzepten. Patent fällt weg, da es nicht um die Rezeptur geht. Geschäftsmethoden sind in den USA mittels US Patent unter dem Begriff „business method“ zu schützen. Markenschutz (siehe oben) und Geschmacksmuster scheiden ebenfalls wohl aus.
    Zu 4) Entscheidend ist, ob die IDEE als Betriebsgeheimnis oder dergleichen einzustufen wäre. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind laut BVerfG (1 BVR 2087/03, Rn 87) "alle auf ein UNTERNEHMEN bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat". Darunter fallen auch Rezepturen, Prozesse, Kalkulationen, Marketingkonzepte und Werbemethoden. Geschützt ist der Rechtsträger (= Eigentümer solchen geistigen Eigentums) durch das Strafgesetzbuch §§203ff. und/oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb §§17ff. Strafbar sind unter anderem die unbefugte Verwertung und Weitergabe solcher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
    Bevor man Dritten etwas zukommen lässt, könnte man alle ausgehändigten Unterlagen als solches Betriebs- und Geschäftsgeheimnis kennzeichnen. Vorher könnte man eine Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung vom Dritten verlangen. VORSICHT bleibt in jedem Falle angesagt, denn der Beweis, dass die IDEE an ein Tochterunternehmen gegangen ist, wird kaum zu führen sein.
    Gruß patmade

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