Mietkündigung nach 33 Jahren.

Von: , 14.04.2011 12:52 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach 33 Jahren bin ich von meinem Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt worden. Wie lange ist die Kündigungsfrist.

Der Vermieter hat mir eine Frist von 3 einhalb Monaten eingeräumt. Leider bin ich nicht im Mieterschutzbund.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen schönen Tag,

freundliche Grüße, Edelgard Gehrke

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Guten Tag,

    in den Mieterverein kann man jederzeit eintreten und bekommt dann direkt auch Auskunft - nur Rechtsschutz hat man nicht sofort. Nachfolgenerder Rat ersetzt keine Rechtsberatung stützt sich aber auf geltendes Mietrecht.

    Erstmal muss der Vermieter Eigenbedarf nachweisen. Steht fest, das er die Wohnung selber benötigt oder für nahe Angehörige und keine andere Wohnung in Frage kommt, kann er kündigen.

    Künmdigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung 3 Monate.
    Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn der Mieter, also Sie längere Zeit dort gewohnt haben.

    Wohnung wurde länger als 5 Jahre bewohnt, verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate und beträgt demnach 3 Monate + 3 Monate = 6 Monate.
    Sofern das Mietverhältnis länger als acht Jahre besteht, verlängert sich die Frist um weitere 3 Monate und beträgt demnach 3 Monate + 3 Monate + 3 Monate = 9 Monate. (§ 573 Abs. 1 + 2 BGB)

    Somit ist die Kündigungsfrist von 3 1/2 Monaten unwirksam.
    Die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate!

    Ich würde einen Widerspruch ( § 574 a/b/c) schriftlich aufsetzen und in diesem auf die Kündigungsfrist von 9 Monaten hin weisen und die Kündigung abweisen.
    Ob und in wie Weit ein Härtefall besteht - etwa bei Behinderungen, müßte ein Fachmann klären.
    Der Widerspruch muss innerhalb 2 Monaten dem Vermieter zugestellt werden.


    Die Kündigung muss schriftlich (§ 569 Abs. 1 BGB) unter Angabe der Gründe für das berechtigte Interesse (§ 573 Abs. 3 BGB) und Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgen. (§ 573 Abs. 1 + 2 BGB)

    Viel Erfolg und liebe Grüße
    tina

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo!
    Die Eigenbedarfskündigung ist in §573 BGB geregelt,
    die dazugehörigen Kündigungsfristen in § 573c.
    (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)
    Demnach ist m.E. die 3-monatige Kündigungsfrist bei Ihnen um 6 Monate auf 9 Monate erhöht.
    MfG
    virages

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo, na das ist ja was..
    gut, Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund (eigentlich der einzige !). Die Kündigungsfrist von 3 Monaten scheint mir bei 33 Jahren etwas zu kurz.. ich denke die müsst ab über 10 Jahren bei 1 jahr liegen, die genaue Rechtslage ist aber komplett unterschiedlich.. je nach Vertrag, Bundesland etc. ich Rate dies trotzdem vom Mieterbund überprüfen zu lassen... die ca. 30 Euro wäre mir persönlich das Wert.

    Leider kann ich nicht mehr dazu sagen, ich wünsche trotzdem alles Gute !

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo,

    ich kenne mich mit Thema Kündigung wegen Eigenbedarf leider nicht richtig aus und habe das mal für sie gegoogelt. Hier ist ein Link und ich hoffe es hilft Ihnen weiter.
    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm
    Mfg, InFaNiLu

  5. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo
    Ihr Vermieter hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten - bei einem Mietverhältnis von über 8 Jahren, wie in diesem Fall.


    Kündigungsfristen nach §573c BGB Mietdauer

    Mieter Vermieter
    bis 5 Jahre drei Monate drei Monate
    mehr als 5 Jahre drei Monate sechs Monate
    mehr als 8 Jahre drei Monate neun Monate

    Lieben Gruss
    Marion

  6. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo,
    die Kündigung ist bis zum dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats zu stellen

  7. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    hallo,
    es tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
    ich wuensche ihnen viel erfolg und lassen sie sich nicht unterkriegen!

    lieben gruss
    lucia

  8. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo,

    leider kann ich dir keine genaue Angabe machen, es ist definitiv länger.
    Bei langen Fristen ist es oft günstig einen Anwalt einzuschalten. Wenn ein dringender Eigenbedarf besteht kann der dann mit dem Vermieter eine Entschädigung für den vorzeitigen Auszug oder Übernahme der Makler und Umzugskosten aushandeln. Das lohnt sich immer sich zu erkundigen. Anwaltskosten sind nicht so horrende wie man denkt.

    Ich hoffe du hast Erfolg

    Liebe Grüße, Armdier

  9. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Liebe Ratsuchende,

    die gesetzliche Kündigungsfrist des Vermieters beträgt mindestens 3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate und nach mindestens 8 Jahren 9 Monate. Möglicherweise ist in Ihrem Mietvertrag sogar eine längere Kündigungsfrist vereinbart.

    Der Vermieter muß seinen Eigenbedarf begründen und nachweisen.

    Sie können der Kündigung widersprechen, wenn sie eine besondere Härte für Sie bedeutet.

    Ich würde Ihnen dringend raten, zum Mieterschutzbund oder zu einem Rechtsanwalt zu gehen.

    Viel Glück!

  10. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo,

    normalerweise gibt ein eine Klausel im Mietvertrag, in dem geregelt ist, welche Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Diese verlängern sich mit Dauer des Mietverhältnisses.
    Nach § 564 b Abs. 2 Nr.s 2 BGB kann der Vermieter auch einem selbst über Jahre vertragstreuen Mieter kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder seine Familienangehörigen benötigt.
    Es sieht leider so aus, dass der Vermieter hier im Recht ist. Vielleicht können sie noch einmal mit ihm sprechen. Evtl. hat er ja auch eine passende andere Wohnung für Sie oder hilft Ihnen bei der Suche.
    Ich hoffe, damit etwas geholften zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
    MFG
    Sabine Kruse

  11. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Guten Tag, Frau Gehrke,

    ich kenne die genauen Passagen ihres Mietvertrages nicht. Sollten keine speziellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Vermieter gelten, wäre für Sie eigentlich § 573 c Absatz 1 des BGB relevant. In Kurzform: wenn sie länger als 8 Jahre dort wohnen, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Da es sich hier jedoch vermutlich um einen alten und vor dem 01.09.2001 geschlossenen Mietvertrag handelt, käme der alte § 565 BGB zur Geltung, dessen Folge sogar eine 12 monatige Kündigungsfrist wäre.

    Somit sind die genannten 3 Monate vom Vermieter mit Sicherheit falsch, richtig sind in Ihrem Fall 12 Monate.

    Achtung: wenn als Mieter entsprechende Gründe geltend gemacht werden können, ist eine Kündigung durch den Vermieter nach so einer langen Mietzeit gar nicht mehr möglich. Ihr wichtigstes Recht als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter ist das Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel. Danach können Sie auch bei einer berechtigten Vermieterkündigung wohnen bleiben, wenn Sie sich auf Härtegründe berufen können, die schwerer wiegen als das Kündigungsinteresse Ihres Vermieters. Anerkannt werden z.B. folgende Härtegründe:

    hohes Alter
    Gebrechlichkeit
    Schwerbehinderung
    geringes Einkommen
    Kinderreichtum
    vom Mieter geleistete besondere Aufwendungen

    Bei meinen Großeltern war es so, dass sie nach 44 Jahren Wohnzeit aus ihrer Wohnung sollten durch Kündigung. Aufgrund der Demenz meiner Oma (in anderen Räumen hätte sie sich nicht mehr zurecht gefunden) war hier eine Kündigung durch den Vermieter ganz ausgeschlossen.

    Ferner muss der Eigenbedarf durch den Vermieter nachgewiesen werden.

    Viel Erfolg und viele Grüße
    JB

  12. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Leider kann ich nicht helfen.
    Beste Grüße

  13. Antwort von nach 309 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietkündigung nach 33 Jahren.

    Hallo, kenne mich da leider nicht aus. Gruß, pitsch!

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