Dienstreise, Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung

Von: , 04.12.2009 19:32 Uhr

Guten Tag, mein Arbeitgeber hat eine einwöchige Dienstreise angeordnet. Die Dienstreise ist von Montag bis Freitag angeordnet. Aufgrund einer Erkrankung meiner Lebensgefährtin ist es mir nicht möglich die Dienstreise anzutreten. Meine Anwesenheit an meinem Heimatort ist zwingend erforderlich, da sonst die Kindesversorgung nicht gegeben ist. Es handelt sich aus meiner Sicht um keine Arbeitsverweigerung, da ich ich grundsätzlich arbeiten kann und werde - jedoch nicht an einem 500 Kilometer entfernten Ort. Mein Arbeitgeber droht mir mit Konsequenzen und mit Kosten (Stornokosten, Hotel und Flug). Was für Konsequenzen können auf mich zukommen, wenn ich die Reise, trotz meiner Ankündigung die Reise nicht anzutreten, nicht antrete, aber Arbeit an meinem eigentlichen Dienstort ausübe.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Dienstreise, Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung

    aus meiner Sicht um keine Arbeitsverweigerung, da ich ich
    grundsätzlich arbeiten kann und werde - jedoch nicht an einem
    500 Kilometer entfernten Ort. Mein Arbeitgeber droht mir mit
    Konsequenzen und mit Kosten (Stornokosten, Hotel und Flug).
    Was für Konsequenzen können auf mich zukommen, wenn ich die
    Reise, trotz meiner Ankündigung die Reise nicht anzutreten,
    nicht antrete, aber Arbeit an meinem eigentlichen Dienstort
    ausübe.
    Hallo. Das ist ein spezieller Fall, den ich durch Anfrage beim Arbeitsgericht abklären lassen würde (nur persönlich, telefonisch gibt es keine Auskunft). Es gibt auch die Möglichkeit der Kindesbetreuung durch eine Tagespflege, welche die KK bezuschusst. Das Altger des Kindes ist hierbei entscheidend. Ist die Kindesmutter allerdings stationär und die Kinderbetreuung für die Nacht nicht sichergestellt, darf der AG die Dienstreise nicht verlangen.
    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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