Dienstreise, Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung
Von: , 04.12.2009 19:32 Uhr
Guten Tag, mein Arbeitgeber hat eine einwöchige Dienstreise angeordnet. Die Dienstreise ist von Montag bis Freitag angeordnet. Aufgrund einer Erkrankung meiner Lebensgefährtin ist es mir nicht möglich die Dienstreise anzutreten. Meine Anwesenheit an meinem Heimatort ist zwingend erforderlich, da sonst die Kindesversorgung nicht gegeben ist. Es handelt sich aus meiner Sicht um keine Arbeitsverweigerung, da ich ich grundsätzlich arbeiten kann und werde - jedoch nicht an einem 500 Kilometer entfernten Ort. Mein Arbeitgeber droht mir mit Konsequenzen und mit Kosten (Stornokosten, Hotel und Flug). Was für Konsequenzen können auf mich zukommen, wenn ich die Reise, trotz meiner Ankündigung die Reise nicht anzutreten, nicht antrete, aber Arbeit an meinem eigentlichen Dienstort ausübe.
