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Re: Kann ich als Behindere 55 jährige ...
Hallo Astrid,
sorry, dass ich mich so spät melde, ich war jetzt über ein Jahr im Krankenhaus.
Falls deine Frage noch akut ist habe ich folgend einige Infos für dich.
Förderung durch Bund oder Länder:
• Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes
• Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung
• Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer
• Anpassung / Neuerrichtung von selbstgenutztem Wohneigentum an Ihre Bedürfnisse
• Kommunale Förderprogramme zur Verbesserung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere für ältere und behinderte Bürger
• Behindertengerechte Modernisierung / Instandsetzung von Mietwohnungen im Rahmen komplexer Umgestaltung
• Erwerb vorhandenen Wohnraums
• Förderung behindertengerechten Neubaus von Mietwohnungen
• Herstellung einheitlich behindertengerechter Brüstungshöhen, Einbau von Fenstern, die vom Rollstuhl aus zu bedienen sind
• Verbreiterung bestehender Türen; Schwellenlosigkeit gewährleisten !
• Anordnung von Rampen zur Erreichbarkeit von höherliegenden Ebenen (nicht zu steil und zu lang; kein Quergefälle)
• Anbau geeigneter Geländer an Treppen und Rampen
• Ausreichende Bewegungsflächen sicherstellen oder neu schaffen
• Balkone bzw. Freisitze / Terrassennachträglich schaffen
• Größe und Zuschnitt von Küchen nachträglich so verändern, dass eine uneingeschränkte Nutzung auch von behinderten Menschen möglich ist
• Größe und Zuschnitt von Bädern verändern, nach innen aufschlagende Türen entfernen
• Schaffung eines geeigneten Stellplatzes (günstig erreichbar, wenig witterungsabhängig)
• Mülltonnen müssen ungehindert auch von Menschen im Rollstuhl, von Kindern und alten Menschen bedient und erreicht werden können
Die verschiedenen Förderprogramme:
Die Programme unterscheiden sich je nach Bundesland. Auch spezielle Einzelmaßnahmen von Kommunen sind möglich. Spezielle Maßnahmen werden bundeseinheitlich durch die zuständigen Träger gefördert. (Pflegekassen, Sozialämter)
Nachfolgend wird vornehmlich auf spezielle Fördermaßnahmen im Land Brandenburg hingewiesen.
• Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes
Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt wie festinstallierte Rampen, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. (§ 40, Abs.4 SGB XI)
Gefördert werden 2557,00 Euro pro Maßnahme. Bei erneutem Bedarf kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Vom Pflegebedürftigen wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten verlangt, höchstens jedoch 50% seiner monatlichen Einkünfte.
Ändert sich die Pflegesituation und werden weitere Maßnahmen notwendig, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40, Abs.4 SGB XI.
• Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung
Umbauten zur Erlangung einer Wohnung, die den
besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht.
Abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Das Sozialamt prüft das jeweilige Vorhaben im Einzelfall.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind ein Zuschuss oder Darlehen möglich.
• Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer
Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse von schwerbehinderten Arbeitnehmern mit einem Grad der Erwerbsminderung von min. 50 v.H. Geldleistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung. Diese Leistungen gehen den Leistungen der Pflegeversicherung vor.
Zu beantragen sind diese Maßnahmen bei den jeweils zuständigen Ämtern für Soziales und Versorgung.
• Anpassung / Neuerrichtung von selbstgenutztem Wohneigentum an Ihre Bedürfnisse im Land Brandenburg
Gewährung von Zusatzdarlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung zur Deckung nachgewiesener Mehrkosten beim Neubau oder Ersterwerb eines Gebäudes oder zur nachträglichen Anpassung von Wohneigentum an die Anforderung der DIN 18025.
Zusatzdarlehen in Höhe von 7555 Euro (Ersterwerb) bzw. 17.628 Euro (Anpassung)
• Behindertengerechte Modernisierung / Instandsetzung von Mietwohnungen im Rahmen komplexer Umgestaltung
Soweit Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung für mehrere Wohnungen oder Objekte vorgesehen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Anpassung von Wohnungen nach DIN 18025 berücksichtigt werden.
Förderung behindertengerechten Neubaus von Mietwohnungen
Bei geförderten Neubaumaßnahmen sind grundsätzlich bei Mietwohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten 10 % der Wohnungen barrierefrei zu errichten. 10 % der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel des Landes sind für das Sonderprogramm „Betreutes alten- und behindertengerechtes Wohnen" zu verwenden.
Behindertengerechte Anpassung von Mietwohnungen
Nachträgliche Anpassung von Mietwohnungen in Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen an die Anforderungen der DIN 18025. Antragsberechtigt ist auch der Mieter.
Zuwendungen bis 17628 Euro je Wohnung sind möglich.
Wohnungsmodernisierungsmaßnahmen von Mietern/Mieterinnen
• Maßnahmen für Senioren und Behinderte
Der Vermieter muss den Modernisierungsmaßnahmen zustimmen, der Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden und eine Vorfinanzierung durch den Mieter ist erforderlich. Leistungen der Investitionsbank können parallel zur Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden als Eigenbetrag gewertet.
40 % der Gesamtkosten;
Höchstbetrag für eine seniorengerechte Umbaumaßnahme beträgt 1007,29 Euro, für eine behindertengerechte Umbaumaßnahme 5036,44 Euro.
Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.
Liebe Grüße
Tina