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Re: Handwerkerrechnung - Mängelrüge
Hallo,
hier wären einige Punkte zu klären
- was ist der Unterschied zwischen Bauherr und Ihnen, wie ist also das genaue Vertragsverhältnis
- was bedeutet "Handwerker war klar das FKW-Standard ..."
- was bedeutet hat Abschlagszahlung erhalten , den Rest will er sofort
- gab es eine Ausschreibung / Beschreibung der Leistung als Vertragsgrundlage
- gegen was haben Sie Einspruch eingelegt?
als Ansatz:
1. nach VOB muss die Leistung und die Eigenschaft genau beschrieben sein. Ein Hinweis dass die Dämmung so ausgelegt sein muss, dass Fördermittel bewilligt werden, kann unter Umständen unzureichend sein. Hier hätten die genauen Dämmwerte festgelegt sein müssen oder zumindest in der Beschreibung/Ausschreibung die Normen und Richtlinien aufgeführt sein müssen, die für die Bewilligung von Fördermitteln zugrundeliegend sind.
2. auch hätte schriftlich festgehalten sein müssen, dass die Ausführung so durchgeführt werden muss, dass FKW gewährt wird - war das so?
3. eine Abschlagsrechnung erkennt noch nicht vollendes die mangelfreie Ausführung an, sie unterstützt lediglich die Finanzierung. Wenn er jetzt den Rest haben möchte, was ich jetzt als Schlussrechnung sehe, müsste eine Abnahme stattgefunden haben. Haben sie die Leistung abgenommen oder eine angmeldete Abnahme verstreichen lassen (stillschweigende Abnahme)?
4. Waren Sie im Angebot / in der Ausführung von den Materialeigenschaften / Dämmwerten vom Handwerker informiert wurden ? Haben sie also eine Werkplanung erhalten? Wenn ja, haben sie diese zur Ausführung freigegeben? Anders ausgesprochen, waren Sie vor oder während der Ausführung derart über die Ausführungsart informiert, dass Sie hätten erkennen können, dass diese Ausführung keine FKW bringen. Wenn ja, haben sie zu diesen Zeitpunkt die Ausführung bereits bemängelt?
5. Wie haben Sie beauftragt, entsprechend Angebot oder entsprechend Leistungsbeschreibung oder beides. War die Beauftragung überhaupt nach VOB.
Jetzt bleibt erstmal nur auf Nachbesserung der Leistung zu drängen und vorbehaltlich weitere Zahlungen einzubehalten. Ob sie auf der rechten Seite sind, ist wegen der zu wenigen Informationen offen.
Viele Grüße
Micha