GEZ-Befreiung für eine Schülerin?

Von: , 26.04.2011 12:21 Uhr


Meine Tochter hat vor kurzem ein Brief zu den GEZ-Gebühren bekommen, da sie seit 2 Monaten einen eigenen Haushalt hat. Momentan ist sie aber Schülerin auf einer Schauspielschule (wird auch als Ausbildung bezeichnet). Ausbildungsgeld bekommt sie nicht, sondern wir müssen jeden Monat die Schule bezahlen. Kann sie sich als Schülerin von den GEZ-Gebühren befreien lassen?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Barbara Natzschka nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: GEZ-Befreiung für eine Schülerin?

    Hallo - bekommt die Tocher - SchulerBafög oder dergleichen - dann wäre eine Befreiung von GEZ möglich.
    Wenn die Tochter allerdings Unterhalt bezieht, wird sie keine GEZ Befreiung erhalten . Mein Tipp - Zahlen für Rundfunkempfang (somit ist der netzfähige Computer inbegriffen)- den Fernseher - den sie wahrscheinlich nicht besitzt - brauch sie somit nicht anmelden.
    Gebührenhöhe:
    Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein
    Radio
    Neuartiges Rundfunkgerät
    Radio und neuartiges Rundfunkgerät 5,76 EUR
    Fernsehgerät
    Fernsehgerät und Radio
    Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
    Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät

    Viel Glück - Gruss Barbara Natzschka

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