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Re: Karenzzeit TÜV Werkstatttermin Haftpflichtschutz
hallo!
wenn dein "tüv am 01.05. ausläuft", nehme ich an, deine plakette zeigt april 2011 ?
dann mach dir mal gar keine sorgen. sogar der gesetzgeber sieht das recht locker. erst bei MEHR als zwei monaten überziehung (also ab 01.07.) beginnt erstmal das bußgeld, und da auch zunächst nur 15 euro...
und dein haftpflichtschutz ist überhaupt nicht davon betroffen, denn er regelt ja den schaden, den du anderen zufügst. stell dir mal umgekehrt vor, dir fährt einer rein und du gingest dann leer aus, nur weil er seinen tüv überzogen hat!
allenfalls dein kaskoschutz (bezahlt schäden am eigenen auto) könnte in gefahr sein, aber da muß man schon eine ganz wilde lage konstruieren (z.b. du hast den tüv sehr stark überzogen, fährst dann in den graben und der unfall ist eindeutig auf einen schweren technischen mangel zurückzuführen, der beim tüv bemerkt worden wäre...etc.)
grüße!