ablehnungsbescheid Gründungszuschuss

Von: , 02.05.2011 11:15 Uhr


Hallo,

ich habe am Wochenende einen Ablehnungsbescheid vom AA erhalten, was meinen Gründungszuschuss angeht.

Sie schreiben: Die Antragsstellung zum Gründungszuschuss erfolgte erst nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und somit verspätet.

Mir wurde von der Sachbearbeiterin der AA nicht mitgeteil, dass ich erst nach der Antragsstellung meine Selständigkeit anmelden darf. Um genau zu sein geht es hier um 4 Tage,Antragstellung 05.07 Selbständigkeit 01.07.
Hätte ich das gewusst, hätte ich natürlich meine Tätigkeit erst zu 01.08 angemeldet...

Weiss hier jemand Rat??

Besten Dank

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: ablehnungsbescheid Gründungszuschuss

    Hallo,

    ich verstehe das Datum nicht - wir haben Mai. Geht es um Gründung in 2010? Oder war das ein Tippfehler

    Die Agentur sieht das so: Ausgabe der Antragsunterlagen gilt als mündlich gestellter Antrag

    Melde Dich doch bitte per Mail unter [E-Mail-Adresse entfernt], ich kann sicherlich helfen.

    Viele Grüße

    Heiko B.

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: ablehnungsbescheid Gründungszuschuss

    Hallo,

    also ich würde sagen: zu spät informiert. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie den Gründungszuschuss noch erhalten. Es sei denn, Sie haben sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert, melden sich wieder arbeitslos und das ganz Spiel beginnt von vorne.

    Da Ihnen ja der Gründungszuschuss nicht bewilligt wurde, haben Sie auch keine Wartezeit von 24 Monaten. ICh frage miich allerdings, wieso Ihnen der Sachbearbeiter die Anträge noch ausgehändigt hat, als Sie offensichtlich schon abgemeldet waren...

    Viele Grüße

    Michael Köhler

  3. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: ablehnungsbescheid Gründungszuschuss

    Da ist leider nix zu machen. Die Agentur muss Sie nicht darauf hinweisen. Sie hätten sich im Vorfeld genauer erkundigen müssen. Der Antrag muss definitv vor Gewerbebeginn gestellt sein. In manchen Fällen reicht aber auch die telefonische Mitteilung beim Arbeitsamt, dass Sie sich selbständig machen werden bereits als Antragsdatum aus, wenn der Sachbearbeiter dies auch protokolliert hat.
    Weitere nützliche Infos unter www.kreuzer-michael.de
    Schöne grüsse aus dem Maintal
    Kreuzer Michael

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