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Re: Rettungsdienst / Führungszeugnis
Hallo!
Bundeslandspezifisch kann ich Dir dies nicht beantworten.
Im pol. Führungszeugnis sind regelhaft Sachverhalte (Gesetzverstöße) vermerkt, für die man rechtskräftig verurteilt/bestraft wurde. Ich kann mir vorstellen, dass Eintragungen wegen z.B. Körperverletzung doch gewisse Fragen für den künftigen Arbeitgeber aufwerfen würden. Selbiges gilt für Verkehrsdelikte (sofern nicht vielleicht ohnehin durch Führerscheinentzug oder Punkte bestraft). Was nach meiner Einschätzung ein absolutes K.O. - Kriterium ist sind Eintragungen wegen Verstöße wegen BTM-Delikten (Drogenkonsum, Handel, etc.). Auch Eigentumsdelikte (auch im weitesten Sinne wie Betrug, Hehlerrei, etc.), die im Führungszeugnis eingetragen werden, wirken nach meiner Meinung nicht gerade Karrierefördern.
Kurz und gut: Kein Eintrag ist am Besten. Alles andere ist bedenklich und fordert eine klare, plausible und belegbare Erklärung.
Viel Erfolg!
Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.