Zuständigkeit des Amtsgerichts
Von: , 12.05.2011 22:31 Uhr
Hallo,
das Amtsgericht wird ja bei der Zivilgerichtsbarkeit angerufen, wenn der Streitwert < 5.000 € ist.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht doch für Mietangelegenheiten zuständig. Ich hab jedoch irgendwas im Hinterkopf, dass das Amtsgericht bei Mietangelegenheiten unabhängig von der Höhe des Werts angerufen werden muss. Irgendwo ist jetzt jedoch der Wurm drin. Könnt ihr mir sagen, wie das mit Mietangelegenheiten und Amtsgericht ist?
vielen Dank
