Anspruch Transferleistungen Aufstocker Student?

Von: , 18.05.2011 12:35 Uhr

Deutscher Staatsbürger, 27 Jahre, Bruttogehalt EUR 450,- und Nettogehalt EUR 392,xx ist an einer Universität immatrikuliert (5. Fachsemester Diplom-BWL), erhält kein Bafög (kein Anspruch) oder andere Transferleistungen, zahlt Warmmiete EUR 193,- Studentenwohnheim.

Hat er Anspruch auf Transferleistungen nach dem SGB (Hartz IV, Aufstocker)?

Konnte keine eindeutige AW im web finden bisher, und meine mich zu entsinnen, dass die Immatrikulation/ein Studium ein K.O.-Kriterium darstellt...

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anspruch Transferleistungen Aufstocker Student?

    Kann ich ihnen genauso wenig sagen da es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist und es immer im Auge des Befürworters steht. Aber Sie können ganz einfach mal unverbindlich dort auf dem Amt was für Hartz 4 zuständig ist Nachfragen. Das geht viel schneller als hier auf irgendwelche Antworten zu warten.

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Anspruch Transferleistungen Aufstocker Student?

    Hallo Major.Gutentag,

    also ich sehe es ähnlich.
    Wenn Sie immatrikuliert sind, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und haben keinen Anspruch.

    Gruß
    opa2009

  3. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Anspruch Transferleistungen Aufstocker Student?

    Bin mir nicht 100% sicher, aber Grundsicherung ist ja nicht erreicht, oder? Da müsste man wissen, welcher Posten Miete und welcher Heizung und Wasser ausmacht, die sind pauschal im Hartz4 mit drin.

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