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von
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Re: DIN 5008
Hallo,
so ganz direkt kann ich Dir auch nicht helfen, da momentan mein Buch über die DIN 5008 verschollen ist. Habe aber im Internet recherchiert und bekomme auch fast täglich einen Sekretärinnen-Newsletter, wo ich erfuhr, dass es wohl inzwischen schon wieder eine Abänderung der DIN 5008 gegeben hat. Leider bin ich hier noch nicht auf dem Laufenden. Ich habe aber festgestellt, dass die meisten Geschäftsleute und Amtsbriefschreiber keine Ahnung von der DIN 5008 haben und manches nicht so wichtig nehmen. Ich arbeite auf dem Gericht und dort kommt die zweite Unterschrift - so habe ich es zu DDR-Zeiten auch gelernt - so ungefähr auf die Mitte des Blattes (auf der Schreibmaschine früher war das Grad 45).
Jetzt könnte man noch phantasieren, wo die dritte oder gar vierte Unterschrift hinkommt. Ich glaube, da ist - wenn es nicht gerade um eine Prüfung zur DIN 5008 geht - alles offen.
Herzliche Grüße
von Bärbel Kind