eloxalschlamm Entsorgung

Von: , 18.05.2011 16:01 Uhr


der Eloxalschlamm hat einen hohen TOC Wert von über 8% der GV überschreitet ebenfalls die Grenzwerte der Deponieverordnung deutlich . Wie kann ich ihn entsorgen? Alle anderen Grenzwert für eine DK II werden eingehalten.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: eloxalschlamm Entsorgung

    Sorry, nicht mein Bereich, da kann ich nicht weiterhelfen!

  2. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: eloxalschlamm Entsorgung

    Hallo Kalles11,

    wenn der TOC und GV überschritten ist, bietet die DepV gemäß Anhang III, Tabelle 2, Fußnote 2 wenn der Schutz der Umwelt und der Allgemeinheit nicht gefährdet wird, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, 3 Parameter die statt dessen zur Beurteilung angewendet werden können. DOC im Eluat, AT4 oder GB21 und Brennwert solltest du entsprechend abprüfen. Werden die Grenzwerte eingehalten, auf zum Deponiebetreiber und dann mit dem zur zuständigen Behörde.
    Falls nicht lohnt das Gespräch mit dem Deponiebetreiber trotzdem, vielleicht hat er Lust auf einen Monoabschnitt für dich. Bei genügend großer Menge kann das klappen. Hier sind aber weitere Dinge zu beachten!!!
    Ansonsten gibt es nur noch die DK III.

    Gruß
    Christian

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: eloxalschlamm Entsorgung

      Hallo Christian,
      danke für die prompte Antwort. Nein, gemäß Dep V (im allgemeinen und daher auch) Anhang III, Tabelle 2, Fußnote 2 ist da nichts zu machen.
      Gibt es Monoabschnitte für erhöhte TOC- Gehalte? Das habe ich noch nie gehört? Nein, es sind nur ein paar wenige Tonnen (unter 10t), die zur Zeit den TOC überschreiten. Kann ich den Schlamm irgendwie einer Verwertung zuführen?

      Gruß
      Kalles11

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: eloxalschlamm Entsorgung

        hmmm,
        keine Ahnung. Es gibt Deponien, die Stäube und Schlämme konditionieren und als Verwertung einbauen. Was davon aber verwertung und was als Beseitigung gilt muß man im Einzelfall klären.
        Bei Monoabschnitten gab es früher mal die Möglichkeiten Massenabfälle mit Überhöhung von Parametern zu deponieren. Ob das gleichlautend in der neuen DepV umgesetzt ist weiss ich nicht.

        Gruß
        Christian

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