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Re: eloxalschlamm Entsorgung
Hallo Kalles11,
wenn der TOC und GV überschritten ist, bietet die DepV gemäß Anhang III, Tabelle 2, Fußnote 2 wenn der Schutz der Umwelt und der Allgemeinheit nicht gefährdet wird, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, 3 Parameter die statt dessen zur Beurteilung angewendet werden können. DOC im Eluat, AT4 oder GB21 und Brennwert solltest du entsprechend abprüfen. Werden die Grenzwerte eingehalten, auf zum Deponiebetreiber und dann mit dem zur zuständigen Behörde.
Falls nicht lohnt das Gespräch mit dem Deponiebetreiber trotzdem, vielleicht hat er Lust auf einen Monoabschnitt für dich. Bei genügend großer Menge kann das klappen. Hier sind aber weitere Dinge zu beachten!!!
Ansonsten gibt es nur noch die DK III.
Gruß
Christian