Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

Von: , 19.05.2011 18:12 Uhr

Hallo meine Namee ist Merks

ich bin Hartz4 Empfänger und zu Zeit bei einer Schulung für Bürger in Arbeit!!

Ich bin da rein kekommen über nen 1 € Job. Da muste ich auch ein Bewerbungstreaning absolvieren und bekamm für den Weg dorthin eine Fahrtkostenerstatun!!

Nun bin ich ebend in der schulung für "Bürger in Arbeit" und soll keine Fahrtkosten mehr bekommen.

Die ARGE-Mitarbeiterin sagt ich hätte einen Schwerbehinderten Ausweis und nun stände mir die Erstattung nicht mehr zu!!

Kann das sein? Oder lohnt sich der Wiederspruch?

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Ich würde mir das von der Mitarbeiterin mal erklären lassen was der Schwerbehindertenausweis mit den Fahrkosten zu tun haben soll. Ich glaube die gehen davon aus das Sie durch diesen Ausweis Vergünstigungen oder so bekommen wo Sie von den Fahrkostenprogramm heraus fliegen.

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Hallo, das ist falsch.
    Stelle einen schriftlichen Antrag auf Weiterfortzahlung der Fahrtkosten. Bei Ablehnung sofort in den Widerspruch und dann klagen.
    Zweitens stellst Du als Behinderter einen Antrag auf ein persönliches Budget und forderst einen Vertrag mit der ARGE, in dem kannst Du unter anderem auch die Fahrtkosten einfordern.
    Tschüß

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Wenn du einen SB-Ausweis hast kannst du dir vom Amt für soziale Angelegenheiten eine Wertmarke für 60,-€/ Hslbjahr oder 120,-€ /Jahr geben lassen. Damit bekommst du eine Liste, so weit mir bkannt, mit den Verkehrsmitteln die du dann kostenlos nutzen kannst.
    Hier würde ich den SB nach der Kostenerstattung fragen.

    Gruß

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Hallo, kann ich leider nicht mit dienen,
    beste Grüße

  5. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Hallo,
    das kann schon sein was die von der ARGE sagt, den es kommt drauf an was auf dem Behinderten Ausweis eingetragen ist, soweit ich weiß bekommt man dann auch vergünstigungen der Fahrten, am besten mal beim Versorgungsamt nachfragen. Ich weiß auch nicht von wem die Schulung ausgeht normal müsste da dieser Träger aufkommen.
    LG Elfie

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Also ich würde Einspruch einlegen , einmal wird Bezahlt und denn wieder nicht .
    Wie soll man denn von dem Bischen auch noch Fahrtkosten bezahlen.
    Es kann aber sein das du den Weg auch mit dem Rad zurück legen kannst , denn wollen die vom Amt nicht Bezahlen. Einspruch einlegen.

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 49 Tagen 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Hallo, sry für die verspätete Antwort.

    Wenn das eine über das JobCenter geförderte Weiterbildung oder Maßnahme ist, stehen dir immer auch die durch Teilnahme entstehenden Fahrkosten zu. Und da ist es vollkommen egal, ob du nen SB-Ausweis hast oder nicht. Allerdings musst du die für dich günstigste Fahrmöglichkeit wählen. Wenns also evtl. über den SB-Ausweis Vergünstigungen gäbe, musst du die ausschöpfen.

    Gruß
    Alex

  8. Antwort von nach 86 Tagen 0 hilfreich
    Re: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

    Widerspruch lohnt sich !!!!!!!!!!!!1

    • Antwort von nach 87 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

      Hat sich erledigt!! Die ARGE behart aus ihrem Standpunkt für diese Maßnahme keine Fahrkosten an Behinderte zu zahlen!!! Statdessen kontroliert sie mich jetzt ob ich tatsächlich noch an der Maßnahme teilnehme!
      Ich überlege jetzt gegen den § 81 vorzugehen!! Mal Sehen!!
      Danke für Ihr intresse!!
      nicola1961: Widerspruch lohnt sich !!!!!!!!!!!!1

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