Gewerbe - Ansetzbarkeit AHK - Privatwagen

Von: , 19.05.2011 19:44 Uhr

Guten Tag, folgende Frage beschäftigt mich:

Ich betreibe ein Elektrogewerbe.
Ich mache meine Gewerbefahrten mit meinem Privatwagen und rechen dafür 30 Cent pro km ab.
Ich habe an meinen Privatwagen jetzt eine Anhängerkupplung montieren lassen (netto 469,75 + Arbeitslohn netto 145,-) die ich zu 80 % fürs Gewerbe benötige (privater Hänger vorhanden)

Kann ich die Anhängerkupplung und die Montage als Gewerbeausgabe geltend machen, und wenn ja, wie?

Vielen Dank!

1 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re: Gewerbe - Ansetzbarkeit AHK - Privatwagen

      Hallo,
      ich war ein paar Tage in Urlaub, daher die etwas späce
      Antwort. Ich gehe davon aus, dass Sie für die Ansetzung
      der Gewerbefahrten ein Fahrtenbuch führen. Eigentlich
      sind mit den 0,30 € pro km alle Kosten die für das
      private Fahrzeug entstehen, abgegolten. Auch nachträgliche An- oder Einbauten. Wenn Sie von einer geschäftlichen Nutzung von 80 % ausgehen, schlage ich vor das Fahrzeug in das Betriebsvermögen zu übernehmen.
      Zum Zeitwert, z. B. nach der Schwackeliste etc.;
      incl. Anhängerkupplung und Montage. Dann können
      Sie auch den kompletten Fahrzeugwert, auf die Rest-
      nutzungsdauer in Jahren verteilt, steuerlich geltend
      machen.
      Dann können sie zunächst alle laufenden Aufwendungen für das Fahrzeug geschäftlich buchen. Allerdings muss dann bei der Steuererklärung ein privater Nutzungsanteil als "Einnahme" versteuert werden. Das Finanzamt kann aber bei Zweifel die Führung eines Fahrtenbuches verlangen, z. B. wenn die Kosten für das Fahrzeug im Verhältnis zu den geschäftlichen Einnahmen nicht angemessen erscheinen.

      Gruß Gernot

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