gefälschte e-mail - kündigung durch AG?
Von: , 20.05.2011 15:56 Uhr
Eine Arbeitnehmerin ist in einem Unternehmen beschäftigt, welches zwei Standorte hat. Ihre Kollegin überträgt ihr die Aufgabe ein Dokument vom Chef des zweiten Standortes zu einem bestimmten Termin zu beschaffen, da es für eine Besprechung gebraucht wird.
Die Arbeitnehmerin ist sich sicher eine E-Mail geschrieben zu haben, um das Dokument zu besorgen. Sie hat es aber anscheinend doch vergessen und behauptet, sie habe eine E-Mail an den entsprechenden Bearbeiter (auch Chef des zweiten Standortes) geschrieben zu haben, darauf aber keine Antwort erhalten zu haben und somit nichts dafür zu können, dass das Dokument fehlt.
Sie fälscht eine E-Mail für ihren Chef (als Beweis). Der Chef des zweiten Unternehmens bittet sie um ein Gespräch und sie kann nicht weiter verleugnen, dass sie vergessen hat die E-Mail zu schreiben und gibt zu, die E-Mail gefälscht zu haben.
WElche arbeitsrechtlichen Folgen kann dieses Verhalten haben? Abmahnung oder sogar Kündigung?
Vielen Dank für die Hilfe!!
