Warum die 500 Mil. Euro Grenze bei Fusionen
Von: , 21.05.2011 14:19 Uhr
Deutsche Fusionskontrolle
Die Unternehmen müssen ein Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt anmelden, wenn sie mit ihren Umsätzen die im GWB genannten Umsatzschwellen überschreiten. Erwirtschaften alle beteiligten Unternehmen gemeinsamen einen weltweiten Umsatz von mehr als 500 Mio. Euro und erzielen mindestens zwei beteiligte Unternehmen jeweils erhebliche Umsätze in Deutschland - ein Unternehmen in Höhe von mehr als 25 Mio. Euro und ein weiteres Unternehmen in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro – dann müssen die Unternehmen den Zusammenschluss beim Bundeskartellamt anmelden.
Ich suche danach, weil ich für den Grund der 500 Mio Grenze ein Refferat halten soll.
kann mir jemand den Grund nennen?
